Aktuelles

„Der Lappen geht, die Karte kommt“

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Würzburg weist darauf hin, dass Papier-Führerscheine, die vor dem 19.Januar 2013 ausgestellt wurden, gestaffelt bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen sind.

Aktuell sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Derzeit geht es um Führerscheine, die bis einschließlich 31.Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Wenn das Geburtsjahr des Führerscheininhabers zwischen 1965 und 1970 liegt, muss der graue oder rosa Papierführerschein bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden.

UMTAUSCH BEI PERSÖNLICHER VORSPRACHE

Wer seinen Führerschein bei einem persönlichen Termin in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Würzburg (oder bei der Außenstelle Ochsenfurt) umtauschen möchte, benötigt ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild (dieses kann gegen eine Gebühr von 8,50 Euro im Landratsamt Würzburg erstellt werden; nicht in der Dienststelle Ochsenfurt möglich) sowie den bisherigen Führerschein im Original.

Falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese sollte vorab bei der ausstellenden Behörde telefonisch oder schriftlich beantragt werden.

UMTAUSCH ONLINE BEANTRAGEN

Der Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein kann auch gerne online gestellt werden. Das Formular findet man unter www.landkreis-wuerzburg.de/Fuehrerscheintausch

HINWEIS FÜR TÄTIGE IN DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT ("KLASSE T")

Wer in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist und die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzt, kann auf Antrag die Fahrerlaubnis der Klasse T erhalten.
Bitte stellen Sie hierfür einen Antrag auf Umstellung hin zu den neuen Klassen in Ihrer Führerscheinbehörde. Bei Antragstellung ist eine Bescheinigung über die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit - bestätigt beispielsweise vom Amt für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft, vom Bauernverband oder der Gemeinde - vorzulegen. Das entsprechende Formular ist auf www.landkreis-wuerzburg.de/Fuehrerscheintausch zu finden.

Die Kosten für einen Umtausch des alten Führerscheins in das EU-Kartenformat betragen im Regelfall 25,30 Euro; die Eintragung der Klasse „T“ bei land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit kostet zusätzlich 3,30 Euro.

Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch gibt es auf www.landkreis-wuerzburg.de/Fahrerlaubnisbehörde.
Die Führerscheinstellen des Landratsamtes in Würzburg, Zeppelinstraße 15 und
in Ochsenfurt, Kellereistraße 8,
sind montags bis freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr, Montag- und Donnerstagnachmittag von 14:00 bis 16:30 Uhr ohne Terminvereinbarung geöffnet.

Am 14. September 2023 findet wieder der Bundesweite Warntag statt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird um 11:00 Uhr deutschlandweit alle an das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren auslösen (dies umfasst insbesondere die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP sowie Cell Broadcast. Diese werden ausschließlich zentral über den Bund via MoWaS angesteuert). Um 11:45 Uhr wird vom BBK eine entsprechende Entwarnung gesandt. Die Auslösung über MoWaS erfolgt ausschließlich durch das BBK, um die Funktionsfähigkeit der bundesweiten Auslösung unter realistischen Bedingungen zu erproben.

Weitere Informationen finden sie auf der nachfolgenden Internetseite:
Bundesweiter Warntag - BBK
Was sind die Ziele des Bundesweiten Warntags?

Eine Liste der für den Empfang von Cell Broadcast-Warnmitteilungen geeigneten Geräte ist auf der Homepage des BBK online abrufbar.

Parallel hierzu können in Bayern kommunale Stellen zeitgleich die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen, nicht direkt an MoWaS angeschlossenen Warnmittel manuell auslösen (z. B. Lautsprecherdurchsagen, Verwaltungs-Websites, Behörden-Hotlines, Sirenen). Welche Kommunen in Bayern ihre Warnmittel unabhängig vom BBK einsetzen, können sie der Auflistung in der Rubrik „Veröffentlichungen“ auf dieser Seite entnehmen.

Um die Warnung der Bevölkerung in Deutschland weiter verbessern zu können, hat das BBK wieder eine Umfrage ins Leben gerufen. Hier können Sie dem BBK Ihre Erfahrungen, die Sie rund um den Warntag gemacht haben, direkt mitteilen. An dieser Umfrage können Sie über den Link warntagumfrage teilnehmen. Der Frage-bogen wird ab dem 14. September 2023, 11 Uhr, online abrufbar sein.

Das Warnsystem ist auch während der bundesweiten Probewarnung am 14. September jederzeit einsatzbereit. Bei Bedarf können die zuständigen Behörden wie gewohnt die Menschen über das Modulare Warnsystem und seine Kanäle errei-chen und vor realen Gefahren warnen.

Sirenen- und Lautsprecherwarnung
In Gebieten, die besonders gefährdet sind, oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential wird die Bevölkerung nicht nur mit Rund-funkdurchsagen gewarnt, sondern auch mit Sirenen und Lautsprecherfahrzeugen. Auf diese Art und Weise wird die Bevölkerung zum Beispiel bei der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen gewarnt.

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt.

Die wichtigsten Sirenensignale sind:

Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Heulton von einer Minute Dauer.

In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Dar-über hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.

Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen werden entweder ergänzend zur Sirenenwarnung oder, in Gebieten in denen keine geeig-neten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.

In der kommenden Woche am Donnerstag den 14. September 2023 wird der bundesweite Warntag stattfinden. Zusätzlich wird in weiten Teilen Bayerns die Warnung der Bevölkerung und Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems geprobt.

Vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird an diesem Tag um 11.00 Uhr eine Warnung über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) ausgelöst. Dadurch werden die verschiedene Warnstrukturen, die sich in MoWaS befinden (z.B. Cell Broadcast, Warn-App), angesteuert.

Die Sirenen aus dem Landkreis Würzburg, welche am o.g. Probealarm teilnehmen, werden von der Integrierten Leitstelle zeitgleich ausgelöst.

Eventuell vorhandene Mängel an einer Sirene können durch den tatsächlichen Betrieb erkannt und behoben werden.

Über die örtlichen Medien werden wir auf den bundesweiten Warntag sowie den Sirenenprobenalarm zu Warnung der Bevölkerung hinweisen. 

Nähere Informationen zum Bundesweiten Warntag sowie zur Sirenen- und Lautsprecherwarnung finden Sie auch unter: www.bbk.bund.de/bundesweiter-warntag und Sirenen- und Lautsprecherwarnung - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)

Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen (englisch und ukrainisch) finden Sie hier: Medienangebot zum Bundesweiten Warntag 2023 - BBK

Um ehrenamtlich Tätige zu unterstützen, arbeiten die Servicestellen Ehrenamt der Landkreise Würzburg und Schweinfurt zusammen. Sie bieten unter dem Motto „Fit fürs Ehrenamt“ in diesem Herbst kostenfreie und praxisnahe Weiterbildungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Vereinen, Verbänden und Institutionen.

Es gibt drei Workshops und einen Vortrag, die alle im Landratsamt Würzburg, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, Haus 2, Sitzungssaal 2, stattfinden.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich unter Angabe von Namen, Adresse, Engagement und Kontaktmöglichkeiten per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0931 8003 5839. Die Platzvergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen.

Das Programm „Fit fürs Ehrenamt“

WORKSHOP: Starthilfe für Vereinsvorstände

Vereinsvorstände tragen mit der Übernahme ihres Amtes viel Verantwortung.
Der Referent führt frisch gebackene Vorstände in ihre mitglieder- und zukunftsorientierten Aufgaben ein. Dabei ermöglicht er den Engagierten auch Einblicke in die Vereinsorganisation. Weiter geht er auf die Unterschiede zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen ein. Ebenso werden Haftungsfragen und die Grundlagen der Mitgliederversammlung angesprochen. Zuletzt darf der Spaß im Vereinsleben nicht zu kurz kommen, sodass auch die
Motivation der Mitglieder ein wichtiges Thema darstellen wird.
Termin: Donnerstag, 12. Oktober 2023, 18:30 bis 21:00 Uhr
Referent: Karl Bosch

WORKSHOP: Vereinshomepage sicher erstellen, gestalten und pflegen

Engagierte beschäftigen sich in diesem Workshop mit der Struktur und den Inhalten einer Vereinswebseite. Bei der Erstellung einer Homepage spielen neben ihrer Gestaltung und Pflege auch rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Daher gibt die Referentin praktische Tipps, die bei der Einrichtung einer Datenschutzerklärung
und eines Impressums helfen. Außerdem erfahren die Engagierten Tricks, mit denen ihre Webseite in den Suchmaschinen besser gefunden wird. Mithilfe von Übungen kann neues Wissen direkt angewendet und auf bereitgestellten Laptops ausprobiert werden.
Termin: Mittwoch, 25. Oktober 2023, 17:00 bis 20:00 Uhr
Referent: Christine Adamski

VORTRAG: Fragen zum Steuerrecht – Finanzen im Verein

Steuerrechtliche Vorschriften sind umfangreich, das macht auch vor der Vereinskasse nicht halt. BLSV-Präsident und Steuerberater Jörg Ammon informiert über das Finanz- und Steuerrecht im Ehrenamt, indem er über die aktuellen Entwicklungen in der Vereinsbesteuerung berichtet. Zudem beantwortet er die wichtigsten Steuerfragen, die sich im Zusammenhang mit der Gemeinnützigkeit ergeben. Darüber gibt es umfassende Informationen zum Thema Vereinsfinanzen.
Termin: Donnerstag, 9. November 18:30 bis 20:00 Uhr
Referent: Präsident des BLSV Jörg Ammon

WORKSHOP: Feste feiern. Veranstaltungsplanung für Vereinsevents
Auf Turnieren, Festen oder Schaustellungen pulsiert das Vereinsleben. Dabei stärken Veranstaltungen im Verein nicht nur das Gemeinschaftsgefühl und sind eine willkommene Werbemaßnahme, oft bessern solche Events auch die Vereinskasse auf. Doch eine Veranstaltung muss gut geplant werden. Ein Veranstaltungskaufmann erklärt, was bei der Vorbereitung und Durchführung von Vereinsevents wichtig ist und wie die Öffentlichkeitsarbeit gelingt. Darüber hinaus erfahren die Engagierten, welche rechtlichen Aspekte bei der Veranstaltungsorganisation beachtet werden müssen.
Termin: Montag, 4. Dezember 2023 18:30 bis 20:30 Uhr
Referent: Christoph Raithel

Weitere Informationen: www.landkreis-wuerzburg.de/ehrenamt

Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP). Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das be-trifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.

In der jetzt anlaufenden ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen.
Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.

Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen.
Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.
Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.

In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Informationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein.

Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de, direkt zun Online-Fragebogen geht es hier.

 

Hitze im Raum Würzburg: Wie kann die Bevölkerung rechtzeitig vor extremer Hitze gewarnt werden?

Der Juli war der heißeste Monat seit Aufzeichnung des Wetters in Deutschland – und er wird wohl keine Ausnahme bleiben. Deshalb wird es immer wichtiger, die Menschen im Raum Würzburg frühzeitig vor extremer Hitze zu warnen und Hinweise zu geben, wie man sich bei sehr hohen Temperaturen selbst schützen und vorsorgen kann.

In diesem Zusammenhang laden die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Würzburg die Bevölkerung dazu ein, sich an einer kurzen Hitze-Umfrage über das Informationsverhalten zu Hitzeereignissen zu beteiligen. Die Ergebnisse der Befragung dienen dazu, den Zugang zu wichtigen Informationen über Hitzeereignisse weiter zu verbessern und entsprechende Informationskanäle bekannter zu machen.

Die Ergebnisse der Befragung werden auch in die Kommunikationsmaßnahmen des „Hitzeaktionsplans stadt.land.wü“ eingearbeitet.
Die Teilnahme an der anonymen Umfrage ist bis zum 30. September 2023 online unter https://wuerzburg-mitmachen.de/befragung-hitze möglich.

Die Verwaltungen bedanken sich im Voraus für die Unterstützung und die Teilnahme an der Umfrage. Die Teilnahme ist ein wichtiger Beitrag, damit die Menschen in Stadt und Landkreis Würzburg gut durch Hitze-Perioden kommen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Fachstellen unter der Telefonnummer 0931 8003 5944 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen

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