Aktuelles

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Die Regierung von Unterfranken informiert über die bevorstehende Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude. Auf Grundlage der entsprechenden Verwaltungsanordnung erfolgt am

Montag, den 23. Mai 2022,

aus Anlass des Jahrestages der 1949 erfolgten Verkündung des Grundgesetzes die Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern.

Hintergrund zum 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes.
Dieser Tag erinnert an die Verkündung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat am 23.5.1949, nachdem es in der vorhergehenden Woche von einer Mehrheit der Volksvertretungen der Länder angenommen worden war.

Da das Grundgesetz mit Ablauf dieses Tages in Kraft trat, gilt der 23. Mai zugleich als Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

Leder kann das Finanzamt Würzburg unserer Bitte, im Juni eine zusätzliche Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform in Theilheim anzubieten, im Moment nicht nachkommen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sieht es das Finanzam es zielführend an, örtlich beisammen gelegene Kommunen für eine Veranstaltung zu verbinden. Theilheim wurde wegen seiner Nähe zu Würzburg der Veranstaltung am 20.06.2022 zugeordnet. Das Congress Centrum Würzburg verfügt über eine hohe Platzkapazität, welche vorrangig ausgeschöpft werden soll.

Die Veranstaltung beginnt um 17:00 Uhr, Einlass ab 16:00 Uhr. Adresse Pleichertorstraße, 97070 Würzburg (hinter Maritim Hotel).

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Mit der hier abgebildeten Graphik möchten wir sie darauf hinweisen, dass das Potential für eine gefährliche Wetterlage nach aktuellem Stand der Modellprognosen gegeben ist. Der Inhalt der Graphik ist als ein 1. Hinweis zu verstehen und stellt noch keine Warnung dar.

Die Regierung von Unterfranken weißt darauf hin dass auch im Regierungsbezirk Unterfranken das
Potential für eine gefährliche Wetterlage gegeben ist.

Bitte verfolgen sie daher in den kommenden Tagen aufmerksam die weitere Wetterentwicklung im Internet (www.dwd.de, www.wettergefahren.de ) und der WarnWetter-App des DWD, bzw. den Produkten, die sie von der Regionalen Wetterberatung München des DWD beziehen.

Bei Fragen zur weiteen Entwicklung der Wetterlage stehen wir ihnen auch gerne persönlich unter den folgenden Telefonnummern im 24/7 Betrieb zur Verfügung:
069 - 8062 9290

Warntelefon für den Katastrophenschutz
01805 - 003982*
*(höchstens 0,14 € /Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 0,42 € / Min aus den Mobilfunknetzen)

Das Team der Regionalen Wetterberatung und des Kundenservice München
Deutscher Wetterdienst
Helene-Weber Allee 21
80637 München

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vordrucke zum Ausfüllen am PC:

Wir möchten Sie daher informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.

Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

Wir bitten Sie die Bürgerinnen und Bürger bei Nachfragen darauf hinzuweisen, dass die unter www.grundsteuer.bayern.de eingestellten Formulare lediglich am PC und nicht handschriftlich ausgefüllt werden dürfen.

 

Neuregelung der Grundsteuer ab 2025

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

 

Wie läuft das Verfahren ab?

Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, den sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

 

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann auf-gepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30. März 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

 

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 Sie suchen eine neue berufliche Herausforderung in einem krisenfesten Beruf?
Bewerben Sie sich zur Ausbildung in unserer Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung oder in der Berufsfachschule für Kinderpflege! 
 
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt,
Pestalozzistraße 4, 97199 Ochsenfurt, Telefon 09331 9813-0
 
Berufsausbildung als „Kinderpfleger/-in“ (2 Jahre Vollzeit) mit der Möglichkeit des Mittleren Bildungsabschlusses.
 
 • Berufausbildung als „Helfer/-in für Ernährung und Versorgung“ (2 Jahre Vollzeit) oder „Assistent/Assistentin für Ernährung und Versorgung“ (3 Jahre Vollzeit) mit der Möglichkeit des Mittleren Bildungsabschlusses.
 
Als staatliche Berufsfachschulen erheben wir kein Schulgeld.
Wir beraten Sie gerne persönlich.
Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage: www.bs-kt-och.de 
Wir freuen uns auf Sie!

Zusätzliche Informationen

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