Aktuelles

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Ab Montag, 3. Januar 2022, gilt für den Zutritt in das Theilheimer Rathaus, den Bauhof und alle anderen öffentlich zugängigen Gebäude der Gemeinde kontaktarmer Dienstbetrieb und die 3G-Zugangsregel (geimpft, genesen, getestet). (Für die Jakobstalhalle gilt ein eigenes Hygienekonzept.)
Die 3G-Regelung, die bereits für die Mitarbeitenden der Gemeinde wie auch die Gemeinderät*innen gilt, wird nun auf den Besucher*innenverkehr ausgeweitet.
Termine im Rathaus sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte klären Sie im Voraus, ob sich Ihr Anliegen telefonisch, schriftlich per Post oder per Mail klären lässt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Termine vereinbart werden.
Ihren Termin können Sie bequem über die Terminvereinbarung unserer Internetseite www.theilheim.de/rathaus vereinbaren.
Unsere Verwaltung ist zu den üblichen Öffnungszeiten unter 09303 9069 6 erreichbar.
Der jeweilige Sachbearbeitende holt Sie am Eingang ab und nimmt die 3G Kontrolle vor.
Besucher*innen müssen für den Zutritt in die gemeindlichen Gebäude einen Nachweis vorlegen:
- ein amtliches Ausweisdokument
- ein Impfdokument oder
- einen Nachweis einer Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder
- den zertifizierten Nachweis eines negativen Covid-19 Tests (Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
Mitgebrachte Selbsttests oder selbst durchgeführte Test gelten nicht als Nachweis.

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Was ist zum Jahreswechsel im Landkreis Würzburg erlaubt?
Regelungen für die Silvesternacht

Der zweite Jahreswechsel in Pandemie-Zeiten steht unmittelbar bevor und auch das Jahr 2022 muss ohne große Party und ohne großes Feuerwerk begrüßt werden. Folgende Regelungen gelten im Landkreis Würzburg:

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte
Nehmen an privaten Treffen außerhalb der Gastronomie ausschließlich Personen teil, die geimpft oder genesen sind, so dürfen dies zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Zusammenkünfte in der Gastronomie
Wie bisher sind private Zusammenkünfte, die innerhalb der Gastronomie nach Gastronomieregeln stattfinden, von der Zehn-Personen-Grenze ausgenommen. Es ist daher weiterhin möglich, auch privat mit mehr als zehn Personen in der Gastronomie zu speisen. Die Zehn-Personen-Begrenzung greift hier nicht – wenn das gemeinsame Speisen im Mittelpunkt steht.

Für private Veranstaltungen zu Hause, in angemieteten Räumlichkeiten und auch für private Veranstaltungen, die innerhalb der Gastronomie in getrennten Räumen (geschlossene Gesellschaft) nach den Veranstaltungsregeln stattfinden, gilt hingegen die Personenobergrenze von zehn Personen.

Verschärfte Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene
Private Treffen in privaten Räumlichkeiten, auf privat genutzten Grundstücken und im öffentlichen Raum, an denen auch ungeimpfte oder nichtgenesene Personen teilnehmen, sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich höchstens zwei Personen eines anderen Hausstands zulässig. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Vorsorgliche Tests empfehlenswert
Bei Treffen mit Personen aus unterschiedlichen Haushalten sollten sich alle Beteiligten – unabhängig vom Impfstatus – vorsorglich testen lassen.

Eine Übersicht aller Teststellen mit den Öffnungszeiten über den Jahreswechsel ist unter www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren zu finden.

Ansammlungen von mehr als zehn Personen sind untersagt
In der Zeit zwischen dem 31. Dezember 2021, 15.00 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9.00 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich auf Anordnung des Freistaates Bayern dann unverzüglich zu zerstreuen.

Keine Tanzveranstaltungen möglich
Tanzveranstaltungen sind untersagt.

Sperrstunde in der Gastronomie an Silvester aufgehoben
Die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) wurde für den Jahreswechsel aufgehoben. Gastronomische Angebote dürfen in der Silvesternacht daher ausnahmsweise im Rahmen der gesetzlich geltenden Sperrzeit zur Verfügung gestellt werden.

Verkauf von Pyrotechnik ist untersagt
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr wieder generell verboten.

Landrat ruft zur Einhaltung der Regelungen auf
Landrat Eberth appelliert an die Bevölkerung, sich an die geltenden Regelungen zu halten: „Wir alle hätten uns den Jahreswechsel unbeschwerter gewünscht und würden gerne im größeren Kreis mit Freunden und Familie das neue Jahr 2022 begrüßen. Die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Regelungen ist jedoch wichtig, um die Dynamik der Omikron-Variante zu bremsen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Belastung in den Kliniken und der Rettungsdienste bitte ich weiter alle Bürgerinnen und Bürger, von einem Zünden von noch vorhandenem Silvesterfeuerwerk dringend Abstand zu nehmen. Wir sind erneut an einem kritischen Punkt der Pandemie angekommen und können diesen nur im gemeinsamen Miteinander überwinden.“

54. Veitshöchheimer Landespflegetage
Grün.er.leben – natürlich bauen
25. und 26. Januar 2022, Online

Besuchen Sie die Landespflegetage in diesem Jahr einfach online. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau hat für Sie wie immer ein kurzweiliges und abwechslungsreiches Programm zusammengestellt.

Die Anmeldung zu den diesjährigen Landespflegetagen ist nur über den Link zur Anmeldeseite unserer Plattform WebEx-event ab Mitte Dezember möglich.
Anmeldeschluss ist am Freitag, 21.01.2022.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und beginnt jeweils um 14:30 Uhr. An beiden Tagen haben alle Teilnehmer die Möglichkeit, Beiträge und Fragen über den Chat zu stellen, um diese zusammen mit den Referenten im virtuellen Raum zu diskutieren. Nähere Informationen zum Programm finden Sie hier: Programm 54. Landespflegetage

Die Anmeldung zu den Landespflegetagen ist nur online über unsere Homepage möglich:
Anmeldung online: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Das Amt Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Würzburg, teilt mit, dass auch im Jahr das Fortbildungsreihe für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer weitergeführt wird.

Im Rahmen des bayernweiten Bildungsprogramms Wald (BiWa) lädt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg zu einer Fortbildungsreihe für Waldbesitze-rinnen und Waldbesitzer ein.

In 7 Abendeinheiten, und nachfolgend zwei Praxistagen, wird den Teilnehmenden das nötige Fachwissen vermittelt, um selbständig richtige Entscheidungen für den Wald treffen zu kön-nen.

Die Vorträge zu aktuellen Themen aus der praktischen Waldbewirtschaftung finden im Zeit-raum vom 09.02. bis 23.03.2022 jeweils mittwochs von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr - online über WebEx - statt.

Ab Donnerstag, den 13. Januar 2022, kehren wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zurück.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 20. Juli 2021 beschlossen, die Rathausöffnungszeiten testweise auszuweiten, u
m den Bürger*innen mehr Flexibilität bei der Erledigung ihrer Anliegen in der Rathausverwaltung anzubieten.

Die seit dem 1. Oktober 2021 probeweise geänderten Öffnungszeiten wurden kaum nachgefragt.

Daher gelten ab Donnerstag, den 13. Januar 2022 wieder die ursprünglichen Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag  8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr

 

 

Während der Weihnachtsferien bleibt das Rathaus geschlossen.
Ein Notdienst für dringende Angelegenheiten wird angeboten.

Am Mittwoch, den 12. Januar 2022 bleibt das Rathaus wegen einer internen Schulung geschlossen.
Am Montag, den 10.01.22 und Dienstag, den 11.01.22, sind die Geschäftsleitung und das Bauamt nicht oder nur eingeschränkt erreichbar. Das Bürgerservicebüro und die Kasse sind an beiden Tagen erreichbar.

Pandemiebedingt ist allerdings immer noch eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Termine können Sie ganz einfach vereinbaren:

- telefonisch: 09303 9069 6

- per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

- oder mittels unserer Online-Terminvereinbarung (Hauptmenu / Rathaus, ab dem 01.01.2022)

Zum Jahresfinale haben wir noch etwas für Euch − und zwar gute Nachrichten: Anlässlich unseres 10-jährigen Jubiläums haben wir uns dazu entschlossen, den diesjährigen Preis dafür zu nutzen, Euch für Euer langjähriges Engagement ein sichtbares Dankeschön auszusprechen. Wir sagen „Danke Ehrenamt. Für gestern, heute und morgen.“ und prämieren mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 43.000 Euro jeweils in jedem Regierungsbezirk in Bayern sowie in der Pfalz ein beispielhaftes Engagement mit 5.000 Euro. Zusätzlich werden weitere Projekte für einen Publikumspreis nominiert: Im Rahmen eines öffentlich stattfindenden Online-Abstimmungsverfahrens können drei Projekte mit den meisten Stimmen jeweils 1.000 Euro gewinnen.

 

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Zusätzliche Informationen

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