Aktuelles

Was kann angeliefert werden?

Materialien, die nicht auf den Wertstoffhöfen oder der Bauschuttdeponien angenommen werden:
(Deponieklasse I oder II)

Bauschutt aus Steinen, Beton, Fliesen u. ä.
Gemischter Bauschutt oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, Porenbetonsteine und Gipskartonplatten mit Anhaftungen
Kaminabbruchmaterial: Mauerwerk, Beton, Putz aus dem Rückbau von Abgasanlagen von Öl- oder Festbrennstoff-Feuerungsanlagen, üblicherweise mit deutlich sichtbaren Rußspuren.

Wieviel kann angeliefert werden?
Kleinmenge: maximal 2 m³, entsprechen dem Volumen eines 1-achsigen PKW-Anhängers.

Wann kann angeliefert werden?
Öffnungszeiten: Ab dem 28. Januar 2022 an Freitagen in allen geraden Kalenderwochen, jeweils 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Wer darf anliefern?
Bürgerinnen, Bürger und Kleinbetriebe der Stadt Würzburg, des Landkreises Würzburg und des Landkreises Kitzingen.

Hier gibt es weitere Informationen:
Die Stadtreiniger der Stadt Würzburg: 0931 / 37 44 44 oder www.wuerzburg.de/stadtreiniger
team orange im Landkreis Würzburg: 0931 / 61 56 400 oder www.team-orange.info
Abfallberater im Landratsamt Landkreis Kitzingen: 09321 / 928 1234 oder www.abfallwelt.de

Wie die APG heute bestätigt, fährt der Zusatz- / Verstärkerbus tatsächlich erst um 7:25 Uhr. Die Fahrpläne wurden mittlerweile entsprechend aktualisiert.

Außerdem waren die Druckexemplare des Fahrplans fehlerhaft, so dass die Abendfahrten von und nach Theilheim nicht abgedruckt wurden. Diese finden selbstverständlich weiterhin statt.

Den aktualisierten Fahrplan gibt es bereits jetzt auf der Homepage des VVM unter www.vvm-info.de/pdf_fahrplan/ Der Fahrplan wird außerdem in den nächsten Tagen neu gedruckt und ist dann bei der APG in der Juliuspromenade 40-44, Tel. 0931 45280 0, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, erhältlich. Grundsätzlich empfehlen wir auch die Nutzung der VVM-App, in der Echtzeitdaten, wie Verspätungen, angezeigt werden.


Wie uns ein zu Recht verärgerter Bürger mitgeteilt hat, fährt der neue Zusatzbus seit dem 1. Januar 2022 nicht wie angekündigt um 7:20 Uhr, sondern auch laut Fahrplan erst um 07:25 Uhr, ab der Haltestelle Theilheim Kilian-Wallrapp-Straße.

Nachdem sich leider auch noch einige andere Details (Abfahrtzeiten, Endhaltestellen) geändert haben, empfehlen wir Ihnen vor dem Beginn der nächsten Arbeitswoche dringend den neuen Fahrplan der APG/VVM anzusehen:

Fahrplan 550 - Stand 01.01.2022

 

Schild Bauarbeiten

Wegen der Umstellung auf eine neue Software, ist dieser Bereich unserer Webseite vorübergehend nich erreichbar.

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Ab Montag, 3. Januar 2022, gilt für den Zutritt in das Theilheimer Rathaus, den Bauhof und alle anderen öffentlich zugängigen Gebäude der Gemeinde kontaktarmer Dienstbetrieb und die 3G-Zugangsregel (geimpft, genesen, getestet). (Für die Jakobstalhalle gilt ein eigenes Hygienekonzept.)
Die 3G-Regelung, die bereits für die Mitarbeitenden der Gemeinde wie auch die Gemeinderät*innen gilt, wird nun auf den Besucher*innenverkehr ausgeweitet.
Termine im Rathaus sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte klären Sie im Voraus, ob sich Ihr Anliegen telefonisch, schriftlich per Post oder per Mail klären lässt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Termine vereinbart werden.
Ihren Termin können Sie bequem über die Terminvereinbarung unserer Internetseite www.theilheim.de/rathaus vereinbaren.
Unsere Verwaltung ist zu den üblichen Öffnungszeiten unter 09303 9069 6 erreichbar.
Der jeweilige Sachbearbeitende holt Sie am Eingang ab und nimmt die 3G Kontrolle vor.
Besucher*innen müssen für den Zutritt in die gemeindlichen Gebäude einen Nachweis vorlegen:
- ein amtliches Ausweisdokument
- ein Impfdokument oder
- einen Nachweis einer Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder
- den zertifizierten Nachweis eines negativen Covid-19 Tests (Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
Mitgebrachte Selbsttests oder selbst durchgeführte Test gelten nicht als Nachweis.

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Was ist zum Jahreswechsel im Landkreis Würzburg erlaubt?
Regelungen für die Silvesternacht

Der zweite Jahreswechsel in Pandemie-Zeiten steht unmittelbar bevor und auch das Jahr 2022 muss ohne große Party und ohne großes Feuerwerk begrüßt werden. Folgende Regelungen gelten im Landkreis Würzburg:

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte
Nehmen an privaten Treffen außerhalb der Gastronomie ausschließlich Personen teil, die geimpft oder genesen sind, so dürfen dies zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Zusammenkünfte in der Gastronomie
Wie bisher sind private Zusammenkünfte, die innerhalb der Gastronomie nach Gastronomieregeln stattfinden, von der Zehn-Personen-Grenze ausgenommen. Es ist daher weiterhin möglich, auch privat mit mehr als zehn Personen in der Gastronomie zu speisen. Die Zehn-Personen-Begrenzung greift hier nicht – wenn das gemeinsame Speisen im Mittelpunkt steht.

Für private Veranstaltungen zu Hause, in angemieteten Räumlichkeiten und auch für private Veranstaltungen, die innerhalb der Gastronomie in getrennten Räumen (geschlossene Gesellschaft) nach den Veranstaltungsregeln stattfinden, gilt hingegen die Personenobergrenze von zehn Personen.

Verschärfte Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene
Private Treffen in privaten Räumlichkeiten, auf privat genutzten Grundstücken und im öffentlichen Raum, an denen auch ungeimpfte oder nichtgenesene Personen teilnehmen, sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich höchstens zwei Personen eines anderen Hausstands zulässig. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Vorsorgliche Tests empfehlenswert
Bei Treffen mit Personen aus unterschiedlichen Haushalten sollten sich alle Beteiligten – unabhängig vom Impfstatus – vorsorglich testen lassen.

Eine Übersicht aller Teststellen mit den Öffnungszeiten über den Jahreswechsel ist unter www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren zu finden.

Ansammlungen von mehr als zehn Personen sind untersagt
In der Zeit zwischen dem 31. Dezember 2021, 15.00 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9.00 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich auf Anordnung des Freistaates Bayern dann unverzüglich zu zerstreuen.

Keine Tanzveranstaltungen möglich
Tanzveranstaltungen sind untersagt.

Sperrstunde in der Gastronomie an Silvester aufgehoben
Die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) wurde für den Jahreswechsel aufgehoben. Gastronomische Angebote dürfen in der Silvesternacht daher ausnahmsweise im Rahmen der gesetzlich geltenden Sperrzeit zur Verfügung gestellt werden.

Verkauf von Pyrotechnik ist untersagt
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr wieder generell verboten.

Landrat ruft zur Einhaltung der Regelungen auf
Landrat Eberth appelliert an die Bevölkerung, sich an die geltenden Regelungen zu halten: „Wir alle hätten uns den Jahreswechsel unbeschwerter gewünscht und würden gerne im größeren Kreis mit Freunden und Familie das neue Jahr 2022 begrüßen. Die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Regelungen ist jedoch wichtig, um die Dynamik der Omikron-Variante zu bremsen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Belastung in den Kliniken und der Rettungsdienste bitte ich weiter alle Bürgerinnen und Bürger, von einem Zünden von noch vorhandenem Silvesterfeuerwerk dringend Abstand zu nehmen. Wir sind erneut an einem kritischen Punkt der Pandemie angekommen und können diesen nur im gemeinsamen Miteinander überwinden.“

54. Veitshöchheimer Landespflegetage
Grün.er.leben – natürlich bauen
25. und 26. Januar 2022, Online

Besuchen Sie die Landespflegetage in diesem Jahr einfach online. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau hat für Sie wie immer ein kurzweiliges und abwechslungsreiches Programm zusammengestellt.

Die Anmeldung zu den diesjährigen Landespflegetagen ist nur über den Link zur Anmeldeseite unserer Plattform WebEx-event ab Mitte Dezember möglich.
Anmeldeschluss ist am Freitag, 21.01.2022.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und beginnt jeweils um 14:30 Uhr. An beiden Tagen haben alle Teilnehmer die Möglichkeit, Beiträge und Fragen über den Chat zu stellen, um diese zusammen mit den Referenten im virtuellen Raum zu diskutieren. Nähere Informationen zum Programm finden Sie hier: Programm 54. Landespflegetage

Die Anmeldung zu den Landespflegetagen ist nur online über unsere Homepage möglich:
Anmeldung online: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Zusätzliche Informationen

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