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Die Agenda 21 – Koordinationsstellen in Stadt und Landkreis Würzburg bieten bereits seit Jahren in Zusammenarbeit mit dem GIH Bayern e.V. (Interessenvertretung für Energieberater in Bayern) kostenfreie und allgemeine Erstberatungen rund um das Thema energieeffizientes Bauen, Sanieren und Wohnen an.

Dieses Angebot ist trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ab 10.2.2021 in Form einer telefonischen Beratung wieder möglich!

Bei Fragen zur Sanierung bzw. Optimierung, zu Themen wie Energieausweis, Energieeinsparverordnung, Fördermitteln und Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilie oder wenn Sie Energie einsparen, Ressourcen schonen, weniger Schadstoffe produzieren und zudem noch Geld sparen möchten, kontaktieren Sie uns in der Umweltstation unter Telefon 0931 37 44 00 und vereinbaren Sie einen Termin.

ÜBERSICHT DER ANSPRUCHSGRUPPEN DER CORONA-SCHUTZIMPFUNG IN DEUTSCHLAND

Das Landratsamt Würzburg bedauert die bisherigen Verzögerungen beim Start der Impfungen gegen das Corona-Virus.
Seniorinnen und Senioren, die das 80. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind bereits jetzt berechtigt, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Die Impfung ist für natürlich kostenfrei.

Die Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg sind unter der Telefonnummer 0931 8000-844 erreichbar.

Sie können sich auch online unter www.impfen-wuerzburg.de registrieren und so für einen Termin vormerken lassen. Hier finden Sie auch Erklärungen in Leichter Sprache. Selbstverständlich können auch Angehörige die Anmeldung für Sie übernehmen.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema „Corona“ finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung und unter der Telefonnummer 116 117.

Die Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamts und in den Impf- und Testzentren, tun alles Menschenmögliche, um Ihre Gesundheit bestmöglich zu schützen.

Es wird auch auf das umfangreiche Testangebot von Stadt und Landkreis Würzburg hingewiesen. Informationen hierzu finden Sie unter
www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren

 Hier wird abgeschleppt

Nachdem es in letzter Zeit wiederholt zu Behinderungen der Müllabfuhr gekommen ist und diese besonders im Bereich der vorderen Kirchbergstraße gezwungen war umzukehren, weisen wir nochmals auf den § 12  Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin:

Das Halten ist unzulässig - an engen und unübersichtlichen Straßenstellen.
Eng ist eine Straße i.d.R. dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum 3 m unterschreitet.

In diesem Fall sind keine gesonderten Halteverbotsschilder erforderlich, sondern das Verbot gilt automatisch.

Grund dieses Verbots ist die Sicherstellung ausreichenden Raums für den fließenden Verkehr. Dadurch soll gewährleistet werden, dass bei Notfällen jederzeit die Zufahrt von Feuerwehr oder Rettungswagen möglich ist. Auch kommunale Versorgungsfahrzeuge dürfen nicht behindert werden.

Bei Behinderung von Einsatz- und Versorgungsfahrzeugen, kann das verursachende Fahrzeug abgeschleppt werden!

Der Fachbereich Naturschutz und Landschaftspflege des Landratsamts (FB51) weist auf eine neue Broschüre zum Thema Heckenpflege hin.

Unter dem Überbegriff Erhaltung und Sicherung eines optimalen Bestandes, wird auch auf die Bedeutung von Hecken und Gehölzen für Mensch und Natur Bezug genommen. Neben den rechtlichen Grundlagen zum Heckenschutz, findet man hier auch wertvolle Hinweise zum schonenden und pflegenden Heckenschnitt.

Diese Broschüre können Sie hier direkt herunterladen

Seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch aus Theilheim wurden für 2021 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2021 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

Unser Gemeinderat wird sich in der nächsten Sitzung mit der Auftragsvergabe für diese lang geplante Maßnahme beschäftigen.

Der voraussichtliche Baubeginn soll, mit den üblichen Corona-Fragezeichen versehen, im Juni 2021 sein. Wenn alles nach Plan verläuft, wird das Projekt bis Ende November dieses Jahres abgeschlossen sein.

Zusätzliche Informationen

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