Aktuelles

Vor gut drei Wochen wurde die türkisch-syrische Grenzregion von schweren Erbeben getroffen und die offizielle Zahl der Opfer steigt Tag für Tag. Aktuell ist von mehr als 40.000 Todesopfern die Rede und die Überlebenden in der Erdbebenregion sind dringend auf Hilfe angewiesen. Auch wenn seit den Beben nun schon mehrere Tage vergangen sind, ist die Notlage in der Türkei und in Syrien unverändert groß.

1. Bürgermeister Thomas Herpich und Landrat Thomas Eberth rufen deshalb auch jetzt noch die Bürgerinnen und Bürger zum Spenden auf: „Die erschreckenden Bilder, die uns über die Medien erreichen, machen das enorme Ausmaß der Naturkatastrophe deutlich und wir alle sind in Gedanken bei den Menschen in der Erdbebenregion. Natürlich fühlen wir auch mit unseren Bürgerinnen und Bürgern, deren Angehörige und Bekannte direkt von den Erdbeben betroffen sind. Der Bedarf an humanitärer Hilfe ist nach wie vor enorm und die winterlichen Temperaturen verschlimmern die Situation in der Krisenregion weiter. Jede Spende hilft, die Betroffenen und die Helferinnen und Helfer vor Ort zu unterstützen.“

Wer spenden kann und möchte, kann dies über verschiedene Hilfsorganisationen tun. Eine kleine Auswahl an Spendenkonten finden Sie hier:

Aktion Deutschland Hilft e.V.
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Erdbeben Türkei Syrien
Oder online unter: www.aktion-deutschland-hilft.de

Ärzte der Welt e.V.
IBAN: DE06 1203 0000 1004 3336 60
BIC: BYLADEM1001
Stichwort: Nothilfe Türkei / Syrien
Oder online unter: www.aerztederwelt.org

Deutsches Rotes Kreuz e.V.
IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Erdbeben Türkei und Syrien
Oder online unter: www.drk.de

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Aus Anlass der Erdbebenkatastrophe in der türkisch-syrischen Grenzregion hat der Bayerische Ministerpräsident die Trauerbeflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern für
Freitag, den 10. Februar 2023
angeordnet.

Wegen technischer Probleme erscheint die Februarausgabe des Mitteilungsblatts später.

Diese wird nun voraussichtlich am Freitag, den 10.02.2023 ausgeliefert.

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zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus die Trauerbeflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern. Auch den Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke) und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

1996 ist vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog der 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt worden. Am 27. Januar 1945 ist das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz von sowjetischen Truppen befreit worden.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wegen einer äußerst ungewöhnlichen Form einer möglichen Covid-19 Spätfolge und den damit verbundenen Therapie- und Diagnosemaßnahmen, ist es mir leider im Moment unmöglich einen würdevollen Neujahrsempfang vorzubereiten.

Zu allem Verdruss, ist auch meine Stellvertreterin, unsere 2. Bürgermeisterin Karoline Ruf, aus verständlichen und erfreulichen Gründen, ebenfalls derzeit nicht in der Lage diese wichtige und ehrenvolle Aufgabe zu übernehmen.

Ich bedauere zutiefst, dass ich daher den für den 27. Januar geplanten Neujahrsempfang absagen muss.
Dies schmerzt umsomehr, da mir mittlerweile bewusst geworden ist, wie sehr sich viele von Ihnen schon tatsächlich auf diesen Empfang gefreut haben.

Aufgehoben ist nicht aufgeschoben: Wir planen jetzt die bereits vorgesehenen Ehrungen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich selbstlos, uneigennützig oder ehrenamtlich um das Wohl der Gemeinde verdient gemacht haben, im Rahmen des geplanten Festakts zur 925-Jahr-Feier unseres liebenswerten Dorfes nachzuholen.

Mit der Bitte um Verständnis und mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgermeister
Thomas Herpich

Um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu vermeiden, hat der Amtsleiter Herr LRD Stefan Decke vom Finanzamt Würzburg folgende Tipps für Sie:

Nutzen Sie für jedes Grundstück das Aktenzeichen, welches Sie in der Regel mit dem Informationsschreiben im 1. Halbjahr mitgeteilt bekommen haben. Für jedes Aktenzeichen ist eine vollständige Grundsteuererklärung (Hauptvordruck und Anlage Grundstück bzw. Anlage Land- und Forstwirtschaft) abzugeben.
Bei Gebäuden, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, ist keine Nutzfläche anzugeben. Die Grundsteuer berechnet sich hier nach der Wohnflächenverordnung. Zubehörräume (wie z.B. Kellerräume, Heizungsräume, …) bleiben außer Ansatz. Sie sind beim privaten Wohnhaus weder Wohnfläche noch Nutzfläche.
Bei zu einer Wohneinheit gehörenden Garagen ist in fast allen Fällen ein Freibetrag von 50 m² vorgesehen. Für Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung und in unmittelbarer Nähe zur Wohnung, zu der sie gehören, (z. B. Gartenhaus) gilt ein Freibetrag von 30 m². Diese Freibeträge müssen Sie auf der Anlage Grundstück berücksichtigen. Übersteigt jeweils die gesamte Nutzfläche nicht den genannten Freibetrag, tragen Sie bitte 0 m² ein.
(Beispiel: Garage 45 m² -> Freibetrag 50 m² -> Eintrag 0 m²).
Bei Streuobstwiesen, Wiesen- und Waldflurstücken ist besonders zu prüfen, ob sie zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) oder zur Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) gehören. Auch Privatleute können unter die Grundsteuer A fallen (z. B. an einen Landwirt verpachtete Wiesen).

Zusätzliche Informationen

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