Mit der Änderung der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) wurden zum 01.02.2021 neue, verbindliche Vordrucke für baurechtliche Verfahren eingeführt.

Damit werden die Vordrucke an die Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) durch die Novelle vom 01.02.2021 angepasst.
Die neuen Vordrucke können u. a. auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr heruntergeladen werden:

Bauantragsformulare - Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Die bisherigen Bauantragsformulare usw. können übergangsweise noch bis zum 01.03.2021 verwendet werden.
Für alle nach dem 01.03.2021 bei den Gemeinden eingereichten Bauanträge usw. sind die neuen Vordrucke verpflichtend zu verwenden.

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