Im Landkreis Würzburg gibt es den ersten bestätigten Fall mit Geflügelpest (aviäre Influenza). Bei den untersuchten Hühnern aus einem kleinen Geflügelbestand, konnte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald am 25.02.2021 die hochpathogene Form des Virus H5N8 nachweisen.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Geflügelbestände zu verhindern, wurde um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet erstrecken sich über die Landkreisgrenze hinaus auf das Gebiet in den benachbarten Main-Tauber Kreis nach Baden-Württemberg. Das Sperrgebiet im Landkreis Würzburg umfasst folgende Ortschaften/Ortssteile: Röttingen, Neumühle und Tauberrettersheim.

Aufgrund des aktuellen Geschehens ist in der nächsten Zeit mit einem erhöhten Aufkommen an Meldungen über verendete Wildvögel zurechnen. Wir bitten daher, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, erneut um Ihre Unterstützung durch die Bevölkerung.

Alle Wildvogelfunde (Wassergeflügel, Greifvögel, Rabenvögel, keine Singvögel) sind dem Veterinäramt zu melden. Die Meldung und Einsammlung offensichtlich verunfallter Vögel (z.B. Verkehrsunfall, Flug gegen eine Fensterscheibe) ist derzeit nicht erforderlich.

Jeweils aktuelle Informationen und das Formular zur Meldung toter Wildvögel, finden Sie auf der Internetseite des Landkreises (Verbraucherschutz - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (FB 62)

 

 
Aviäre Influenza (Geflügelpest) – Informationen zum Umgang mit tot aufgefundenen Vögeln 

1. Wie muss ich mich bei Fund eines toten Wildvogels verhalten?
Tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) und Greifvögel sowie Rabenvögel sollten umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Dieses wird über das weitere Vorgehen informieren. Bei der Bergung und Handhabung verendeter Tiere sind allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen (Einmalhandschuhen, Mund-Nasen-Schutz, Tragen von Schutzkleidung (Inaktivierung des Erregers beim Waschen mit 60°C), Verwendung von geeigneten flüssigkeitsdichten Behältern) zu beachten.

Nach Kontakt mit erkrankten oder toten Vögeln ist in jedem Fall eine gründliche Handreinigung mit Seife durchzuführen. Personen, die Kontakt zu verendeten Wildvögeln hatten, sollten Geflügelställe zum Schutz vor einer möglichen Virusübertragung für einen Zeitraum von 48 Stunden nicht betreten.

2. Allgemeine Informationen

2.1. Was ist Geflügelpest?
Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch viele andere Vögel sind empfänglich. Bei den aviären Influenzaviren kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrig pathogenen („wenig krank machenden“) und den hoch pathogenen („stark krank machenden“) Influenzaviren, unterscheiden. Die hoch pathogenen aviären Influenzaviren (zum Beispiel H5N8) können bei Nutzgeflügel, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten, zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen. Nur die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet.

2.2. Wo kommt das Virus her?
Wildgeflügel (insbesondere Enten) kann als Reservoir des Virus betrachtet werden. Die Tiere sind häufig Virusträger, ohne selbst zu erkranken. Aviäre Influenzaviren sind weltweit verbreitet.

2.3. Was sind die Symptome der Geflügelpest?
Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Nach einer Inkubationszeit von wenigen Stunden bis maximal 21 Tagen zeigen die betroffenen Tiere Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.

2.4. Wie wird die Erkrankung übertragen?
Das Virus kann einerseits über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wild lebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie erkranken selbst nicht an Geflügelpest, können das Virus aber über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft. Andererseits ist auch die indirekte Übertragung durch Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der
Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiter verbreitet werden.

2.6. Wie lange überlebt das Virus auf Gegenständen (Werkzeug, Schuhsohlen, Reifen), Einstreu, Kot etc.?
Außerhalb eines Wirtes, also auf Gegenständen etc., ist das Virus bei 20 Grad eine Woche lang lebensfähig. Bei 4 Grad überlebt das Virus bereits bis zu einen Monat.

2.7. Ist der Erreger auf den Menschen übertragbar?
AI-Viren sind stark an Vögel angepasst, daher ist eine Übertragung auf den Menschen unwahrscheinlich. Hierbei muss jedoch zwischen den zirkulierenden Virus-Subtypen unterschieden werden. Bisherige Erfahrungen zeigten, dass insbesondere Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet sind, da für eine Infektion des Menschen die Aufnahme großer Virusmengen erforderlich ist. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch dann als sehr gering einzuschätzen. Eine Infektionsausbreitung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht beobachtet. Dennoch sollten Personen nach Kontakt mit infiziertem Geflügel für mindestens zehn Tage auf das Auftreten von Krankheitssymptomen, wie Atemwegserkrankungen oder Bindehautentzündungen, achten. Bei Auftreten dieser Symptome sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht und eine Testung durchgeführt werden.

2.8. Können Haustiere wie Hunde und Katzen die Geflügelpest übertragen bzw. diese verbreiten?
Nein, nach dem bisherigen Wissensstand nicht. Mit dem Virustyp H5N8 sind bislang nur wildlebende Vögel und Nutzgeflügel infiziert worden. Auch wenn Hunde oder Katzen tot aufgefundene Wildvögel fressen, kann nach derzeitigem Wissensstand eine Erkrankung der Tiere ausgeschlossen werden. Eine indirekte Übertragung des Erregers durch Haussäugetiere (z.B. Kot kranker Vögel auf Pfoten/Fell) kann jedoch eine Rolle bei der Infektion von Geflügelbeständen spielen. Daher soll ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen, mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden. 2006 verendeten an dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 jedoch auch Säugetiere wie Marder und Hauskatzen.
Quelle: Landratsamt Würzburg

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