Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg informiert:

Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung gestartet

 PF Waldnachwuchs im Blick ANTJE JULKE

Bei der Außenaufnahme zum Forstlichen Gutachten wird der Rehwildverbiss an jungen Waldbäumen systematisch erhoben. Foto: Antje Julke

 

Die Außenaufnahmen für das Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung haben begonnen. Seit einigen Tagen suchen die Inventurteams der Forstverwaltung an mehr als 300 Gitternetzpunkten im Landkreis Würzburg die nächstgelegene Waldverjüngung. Nach einem systematischen Verfahren beurteilen sie dort, ob und in welchem Umfang die vorhandenen kleinen Waldbäumchen von Rehen verbissen sind. Begleitet werden sie wenn möglich von den Jagdpächtern und Jagdgenossen (die Grundeigentümer) des jeweiligen Jagdreviers.

Nach der Auswertung der Aufnahmeergebnisse werden im Herbst Forstliche Gutachten für die 9 Hegegemeinschaften im Landkreis erstellt und Abschussempfehlungen abgegeben. In den Gutachten werden die Verbisssituation in der nachwachsenden Waldgeneration und das Wachstum sowie die Anteile der verschiedenen Baumarten unter dem Einfluss der Rehe dargestellt. Gerade klimastabile Baumarten müssen im Landkreis Würzburg die Chance haben, zu zukunftsfähigen Mischwäldern heranzuwachsen. 

Bereits im Sommer werden außerdem in über 200 sogenannten Revierweisen Aussagen Hinweise zur jeweiligen Situation in den einzelnen Jagdrevieren gegeben und bei Revierbegängen im Wald erläutert.

Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. Das auch kurz „Vegetationsgutachten“ genannt Monitoring wird seit 1986 alle drei Jahre erstellt – heuer bereits zum 13. Mal. Die Forstlichen Gutachten sind unverzichtbar, denn sie zeigen objektiv und transparent, wo Wald und Wild im Einklang stehen und wo es noch Handlungsbedarf gibt. Die Forstlichen Gutachten sind ein wichtiges Hilfsmittel bei der Drei-Jahres-Abschussplanung ab 2022.

Weitere Informationen gibt es beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Zusätzliche Informationen

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