Einladung zur Bürgerversammlung 2021
am Freitag, 19. November 2021,
Beginn: 19:00 Uhr in der Jakobstalhalle 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Bürgerversammlung 2021 findet am Freitag, 19. November 2021 statt, soweit dies im Rahmen der dann gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung möglich ist.

Ich würde mich freuen, Sie zahlreich dazu begrüßen zu dürfen.

Die Einladung mit Tagesordnung zur Bürgerversammlung wird noch ortsüblich bekannt gegeben.

In der Bürgerversammlung ist ausschließlich die Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten vorgesehen.

Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anträge?
Dann kommen Sie gerne bereits im Vorfeld auf mich zu.

Thomas Herpich, Erster Bürgermeister

 


 

Hinweise zu den Vorgaben für eine Bürgerversammlung:

Das Wort – also eine Rede- und Antragsrecht - in der Bürgerversammlung können grundsätzlich alle Gemeindeangehörigen erhalten. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen.

Die Bürgerversammlung kann Empfehlungen an den Gemeinderat geben, in der Sache selbst aber nicht für die Gemeinde verbindliche Entscheidungen treffen.

Über eine Empfehlung ist in der Bürgerversammlung durch offene Abstimmung mit Mehrheit abzustimmen.

Stimmberechtigt sind dann ausschließlich Gemeindebürger*innen.

Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat bzw. dem zuständigen Ausschuss behandelt werden. Der Gemeinde steht es frei, die Empfehlung der Bürgerversammlung anzunehmen oder abzulehnen.

 

Wichtige Informationen zum Hygienekonzept in der Pandemielage:


• Im Eingangsbereich der Jakobstalhalle ist ein berührungsfreier Desinfektionsspender mit viruzidem Desinfektionsmittel aufgestellt:
Jede*r wird gebeten, sich vor dem Eintritt die Hände zu desinfizieren.

• Im Gebäude besteht ab Betreten Maskenpflicht FFP2 oder medizinische Gesichtsmaske. Wir empfehlen das Tragen einer FFP2-Maske.

• Bitte beachten Sie das Wegekonzept in der Halle und auf die jederzeitige Einhaltung des ausreichenden Mindestabstandes von 1,5m:
Ein- und Ausgänge werden getrennt, die Bewegungsrichtung wird vorgegeben und die einzuhaltenden Abstände im Zugangs- und Wartebereich werden gekennzeichnet sein.

• Für Redebeiträge werden gesonderte Bereiche vorgehalten, an denen der Mindestabstand jederzeit eingehalten werden kann.
Die Mund-Nase-Bedeckung kann für Redebeiträge abgenommen werden.

Die Halle wird während der Bürgerversammlung durchgehend belüftet (Lüftungsanlage und permanentes Querlüften): Bitte ziehen Sie sich daher warm an.

Um den Mindestabstand von 1,5 m stets eihalten zu können - erfolgt eine Begrenzung der Teilnehmer auf 152 Bürger*innen. Bei Bedarf wird ggfs. eine zusätzliche Bürgerversammlung angeboten.

• Um besser planen zu können und zur Erleichterung der Kontaktnachverfolgung, bitten wir Sie bis spätestens 18.11.2021 um Ihre vorherige Anmeldung – am besten per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 09303 9069 6:
Wir benötigen folgende Daten von Ihnen:
Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail
Ihre Angaben zur Kontaktnachverfolgung werden datenschutzkonform aufbewahrt und nach einem Monat vernichtet, sofern das Staatliche Gesundheitsamt die Daten nicht anfordert.

• Von der Teilnahme an der Bürgerversammlung sind ausgeschlossen:
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen,
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere
• Nach Beendigung der Bürgerversammlung bitten wir Sie, die Halle zügig durch die Seitenausgänge zu verlassen.

Aufgrund der Pandemielage kann die Notwendigkeit bestehen, dass wir weitere Auflagen zum Hygienekonzept festlegen müssen.
Nachdem die Infektionszahlen steigen, kann leider auch eine kurzfristige Absage der Bürgerversammlung in Betracht kommen. In diesem Falle informieren wir Sie über öffentliche Bekanntmachung und über unsere Homepage.

Zusätzliche Informationen

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