Gemäß Schreiben des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 29.11.2021, Nr. B1-1414-11-17, bestehen aufgrund des Hausrechts Anordnungsmöglichkeiten zum Schutz vor Infektionen bei Sitzungen kommunaler Gremien.

Erster Bürgermeister Herpich daher hat entschieden, dass er mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen die 3G-Plus-Regel für die Mitglieder des Gemeinderates und für die Besucher der Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse anordnet:

Die sogenannte 3G-Plus-Regel bedeutet, dass Geimpfte oder Genesene Zutritt haben und auch nur negativ Getestete.
Für Geimpfte und Genesene ist der Nachweis eines negativen POC Antigenschnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist, ausreichend.
Allerdings ist im Fall nicht geimpfter oder nicht genesener Personen ein Schnelltest nicht ausreichend, sondern hier ist ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erforderlich.

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