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Ab Montag, 3. Januar 2022, gilt für den Zutritt in das Theilheimer Rathaus, den Bauhof und alle anderen öffentlich zugängigen Gebäude der Gemeinde kontaktarmer Dienstbetrieb und die 3G-Zugangsregel (geimpft, genesen, getestet). (Für die Jakobstalhalle gilt ein eigenes Hygienekonzept.)
Die 3G-Regelung, die bereits für die Mitarbeitenden der Gemeinde wie auch die Gemeinderät*innen gilt, wird nun auf den Besucher*innenverkehr ausgeweitet.
Termine im Rathaus sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte klären Sie im Voraus, ob sich Ihr Anliegen telefonisch, schriftlich per Post oder per Mail klären lässt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Termine vereinbart werden.
Ihren Termin können Sie bequem über die Terminvereinbarung unserer Internetseite www.theilheim.de/rathaus vereinbaren.
Unsere Verwaltung ist zu den üblichen Öffnungszeiten unter 09303 9069 6 erreichbar.
Der jeweilige Sachbearbeitende holt Sie am Eingang ab und nimmt die 3G Kontrolle vor.
Besucher*innen müssen für den Zutritt in die gemeindlichen Gebäude einen Nachweis vorlegen:
- ein amtliches Ausweisdokument
- ein Impfdokument oder
- einen Nachweis einer Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder
- den zertifizierten Nachweis eines negativen Covid-19 Tests (Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
Mitgebrachte Selbsttests oder selbst durchgeführte Test gelten nicht als Nachweis.

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