In den letzten Tagen häufen sich die Anfragen interessierter, aber auch besorgter Bürgerinnen und Bürger, die Angeboten eines Telekommunikationsanbieters zu einem Glasfaseranschluss „bombardiert“ werden.

Wir raten davon ab zum jetzigen Zeitpunkt, egal mit welchem Anbieter, einen Internetbereitstellungsvertrag mittels Glasfaser abzuschließen!
Ebenso raten wir den Anwohner / Anliegern der Kirchgasse, vorderen Kirchbergstraße und des Türschengrabens, sowie generell im Altort, einen Vertrag über einen Glasfaserhausanschluss (FTTH) abzuschließen.

Hintergrund:
Die Gemeinde Theilheim hat im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gerbrunn, Randersacker und Rottendorf, einen Gemeinschaftsantrag zum Ausbau der sog. „grauen und weißen NGA-Flecken“ bei der Internetversorgung in den jeweiligen Bereichen gestellt. Hierbei wird der Anschluss von mit Bandbreite unterversorgten Bereichen an das Glasfasernetz gefördert. (BayGibitR = Bayerische GigabitRichtlinie).

In einem aufwändigen. mehrstufigen Bieter- und Auswahlverfahren, hat letztendlich die Telekom Deutschland GmbH (TDG) die Ausschreibung für sich entschieden.

Am 22. Juli unterschrieben die vier beteiligten Gemeinden einen Kooperationsvertrag mit der TDG zum Anschluss / Ausbau des Glasfasernetztes. Die ursprüngliche Angebotssumme reduzierte sich letztendlich für alle sieben Lose (Theilheim Los 6 und 7) auf rund 2,4 Millionen Euro. Somit verringert sich der Eigenanteil der Gemeinde Theilheim (10%) auf ca. 72.000 €. Ursprünglich lag dieser bei rund 115.000 €. Dem hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 03.05.2022 zugestimmt. Die Mittel müssen ab dem Jahr 2023 in den drei aufeinanderfolgenden Haushalten berücksichtigt werden. (Stückelung 50% / 25% / 25%).

Das jetzige Erschließungsgebiet Los 6 umfasst die hier dargestellten Straßen / Haushalte sowie im Los 7 die Biogasanlage und den Aussiedlerhof an der äußeren Dümpfelstraße.

Erste Erschließungsarbeiten können bereits in diesem Jahr beginnen, realistisch ist aber das Frühjahr 2023 – wird informieren an dieser Stelle.

Im Rahmen dieser Erschließungs- und Fördermaßnahme ist der Anschluss an das Glasfasernetz für die Haus- und Grundstückseigentümer kostenfrei. Der Anschluss erfolgt in der Regel bis zum derzeitigen Telefonie-Übergabepunkt im Gebäude. Ein sofortiger Vertrag zur Nutzung des Glasfasernetzes ist aber nicht zwingend erforderlich. In den ersten Jahren besteht eine Bindungspflicht an das Angebot der TDG.

Soweit ein dem heutigen DSL-Tarif entsprechender Vertrag gewählt wird, bleiben die monatlichen Kosten unverändert. Höhere Bandbreiten sind direkt mit dem jeweiligen Versorgungsanbieter abzuklären.
Nahezu alle anderen, in diesem ersten Ausbauschritt nicht berücksichtigten Grundstücke, sollen beim zweiten Investitionsprogramm des Bundes, Start bisher vorgesehen für 2023/24, zum Zuge kommen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Die aktuelle Karte zu den beiden Förderlosen in der Gemeinde Theilheim finden Sie hier: service.theilheim.de/IKZ Randersacker_Fördergebiet Theilheim

Alle öffentlichen Informationen zum gesamten Projekt und den Bieterverfahren sind auf der Seite des Bayerischen Förderprogramms GIGABIT Bayern.

Zusätzliche Informationen

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