Information über den Beginn der temporären Höherauslastung nach § 49b Abs. 5 EnWG ab
01.11.2024 und Ankündigung der dauerhaften Höherauslastung nach § 49a Abs. 1 EnWG ab
01.04.2027 auf TenneT-Freileitungen

Aufgrund der aktuellen Situation und der angespannten Lage im Energiesektor, wurde die TenneT TSO
GmbH als Übertragungsnetzbetreiber vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
aufgefordert, die wichtigsten Stromkreisverbindungen des bestehenden TenneT-Höchstspannungsnetzes
temporär und zeitnah höher auszulasten.

Mit der am 13.10.2022 in Kraft getretenen Regelung des § 49b EnWG wurde die Möglichkeit geschaffen,
eine temporäre betriebliche Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes kurzfristig umzusetzen, ohne
dass diese einer vorherigen Genehmigung bedarf. Nach § 49b Abs. 1 Satz 2 EnWG ist eine
Höherauslastung im Sinne dieser Vorschrift die Erhöhung der Stromtragfähigkeit ohne Erhöhung der
zulässigen Betriebsspannung. Diese temporäre Höherauslastung setzt TenneT mittels
witterungsabhängigen Freileitungsbetrieb (WAFB) auf den nachfolgend genannten Leitungen und
Stromkreisen um:

Leitungen LH-07-B125

- Stromkreis Grafenreinfeld-Stalldorf 416 geplante Stromerhöhung von 3.216 A auf max. 4.000 A

Unter Verwendung von Informationssystemen zur Leitungsrecherche, die allen Betreibern technischer
Infrastrukturen für die Eintragung eigener Infrastrukturen und für die Auskunft über fremde Infrastrukturen
diskriminierungsfrei zugänglich sind, wurden alle Betreiber potentiell beeinflusster technischer
Infrastrukturen und die anliegenden Kommunen identifiziert. Darüber hinaus erfolgt eine Anzeige der
magnetischen Flussdichte an die zuständigen Immissionsschutzbehörden nach § 49b Abs. 2 EnWG.

Um die Übertragungskapazitäten auf den o. a. Leitungen auch über den 01.04.2027 hinaus
sicherzustellen, wird die TenneT TSO GmbH die aufgeführte Leitung nach Ablauf der temporären
Höherauslastung weiter mit WAFB betreiben. Dank dieser Betriebsoptimierung werden wir auch in
Zukunft eine sichere Energieversorgung bereitstellen.

Hiermit zeigen wir die temporäre Höherauslastung gemäß § 49b Abs. 1 EnWG in der Fassung vom
09.02.2024 und damit nach jetziger Gesetzeslage bis 31. März 2027 an.
Ebenfalls zeigen wir hiermit die dauerhafte Höherauslastung der oben genannten Leitungen ab
01.04.2027 entsprechend des § 49a Abs. 1 EnWG an.

Wir fordern die betroffenen Betreiber technischer Infrastrukturen auf, die wegen der temporären
Höherauslastung erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Zur Abfrage der
Daten, Ermittlung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen wenden Sie sich an unser Postfach
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Kosten für die Ermittlung und Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen trägt die TenneT
TSO GmbH sowohl im Rahmen der temporären Höherauslastung gem. § 49b Abs. 4 S. 2 EnWG als auch
für die dauerhafte Höherauslastung nach § 49a Abs. 3 S. 2 EnWG. Wenn Sie innerhalb von sechs
Monaten die Freigabe zur dauerhaften Höherauslastung geben, wird Ihnen auf die Kosten ein Aufschlag
von 5 Prozent gewährt.

Sollten Sie noch Fragen haben und weitergehende Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an unser
Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Angabe der o. g. Leitungsbezeichnung.
Mit freundlichen Grüßen
TenneT TSO GmbH

Zusätzliche Informationen

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