Das Landratsamt Würzburg hat mit Bescheid vom 31.01.2024 den Termin für die Wahl des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Theilheim auf
Sonntag, 13. April 2025
festgesetzt.
Die Begründung des Landratsamts Würzburg wird nachfolgend auszugsweise wieder gegeben:
Der von der Gemeinde Theilheim vorgeschlagene Wahltermin am 13.04.2025 liegt innerhalb der vorgenannten Frist von drei Monaten nach der Beendigung des Amtes. Sowohl der vorgeschlagene Wahltermin als auch der Termin für eine mögliche Stichwahl (27.04.2025) fallen auf die Sonntage vor bzw. nach den Osterferien. Dies ist jedoch der zeitlich einzig mögliche Termin, der innerhalb der 3-Monatsfrist liegt. Es wurde daher unter Berücksichtigung folgender Punkte eine Abwägungsentscheidung getroffen:
- Im Hinblick auf die Option der Briefwahl besteht auch für Wahlberechtigte, die innerhalb Ferienzeit verreist sind, die Möglichkeit an der Wahl teilzunehmen. Sofern eine Stichwahl erfolgt, wäre eine Teilnahme der Briefwähler am Tag der Wahl mittels Vorlage des Wahlscheins im Wahllokal möglich.
- Weiterhin besteht aufgrund der vorangegangen Erkrankung des verstorbenen ersten Bürgermeisters schon länger eine Vakanz, die durch die ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister kompensiert werden muss. Es ist daher das Interesse der Gemeinde zu berücksichtigen, so zeitnah wie möglich wieder die Position des ersten Bürgermeisters zu besetzen.
- Weiterhin bleibt den Wahlvorschlagsträgern noch ausreichend Zeit, Wahlvorschläge aufzustellen und beim Wahlleiter einzureichen.
Auf die Bekanntmachungen
- über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ersten Bürgermeisters
- über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
wird hingewiesen.