Aktuelles

Besuchstag an der Fachschule für Ernährung und Haushaltsführung

Hauswirtschaft sorgt dafür, dass wir uns wohlfühlen. Sie leistet einen wertvollen Beitrag für Gesellschaft, Familie und Menschen. Am Mittwoch, 6. September 2023 kann man sich im Zeitraum von 11.00 bis 17.00 Uhr über die Fortbildung zur Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung informieren in Kitzingen in der Mainbernheimer Str. 103.

Dort startet dann auch in wenigen Wochen die Fachschule für Ernährung und Haushaltsführung mit einer neuen Schulform.
Angesprochen sind alle, die eine neue berufliche Perspektive suchen oder fit für den eigenen Haushalt werden wollen. Sie erlernen viele Tipps, wie man bei der Hausarbeit Zeit spart, die man für Hobbys, Freizeit oder Aktivitäten mit den Kindern verwenden kann. Wer richtig gut kochen lernen will, ohne Fertiggerichte und dazu noch gesund, kann dies im Bereich Ernährung. Auch energie- und umweltbewusstes Waschen und Reinigen gehören dazu.
Die Schule bietet den Abschluss als Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung und gleichzeitig zur staatlich geprüften Hauswirtschafterin. Darüber hinaus erwirbt man die Berechtigung, haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 45a SGB XI für Pflegebedürftige anzubieten.

Der Unterricht findet über die Dauer von 20 Monaten statt, an einem Tag pro Woche. Damit ist der Besuch gut in der Familienphase mit Kindergarten- und Schulkin-dern und/oder einer Teilzeitbeschäftigung möglich.
Der Besuch der Fachschule für Ernährung und Haushaltsführung ist kostenfrei, lediglich für Bücher, Arbeitsmaterialien und Exkursionen entstehen Kosten.

Eine Anmeldung für den Besuchstag ist nicht nötig. Wer sich aber im Vorfeld zum Besuchstag oder dem Schulstart informieren möchte, kann sich an Thea Schlesinger wenden am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Mainbernheimer Str. 103, Kitzingen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel. 09321 3009-0.

Deutschlandweite Aktionswoche „Zu Gut für die Tonne!“

Nach aktuellen Schätzungen geht nach wie vor etwa ein Drittel der Lebensmittel entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette vom Anbau bis zu unseren Tellern verloren. Allein in Deutschland sind es etwa elf Millionen Tonnen Lebensmittel. Das verschwendet wertvolle Ressourcen: Ackerboden, Wasser, Dünger, Energie für Ernte, Verarbeitung und Transport.

Mehr Wertschätzung und weniger Verschwendung ist deshalb das Ziel der deutschlandweiten Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“. In der Region organisieren das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kitzingen-Würzburg, die Umweltstation der Stadt Würzburg, Team Orange und die Öko-Modellregion stadt.land.wü im Aktionszeitraum vom 29. September bis 8. Oktober 2023 in Stadt und Landkreis folgende Veranstaltungen, an denen alle Interessierten kostenlos teilnehmen können:

Infoabend an der Umweltstation Würzburg
Der Infoabend widmet sich dem Thema Lebensmittelverschwendung und den bereits vorhandenen Lösungsansätzen. Unsere Referenten aus der Region stellen ihre Themenschwerpunkte in kurzen Impulsreferaten vor.
Termin: Freitag, 29. September 2023, 17:30 Uhr, ohne Anmeldung

Workshop Fermentation an der Berufsschule in Ochsenfurt
Fermentieren ist eine der ältesten Methoden um Lebensmittel haltbar zu machen. Die Teilnehmenden lernen die Grundlagen des Fermentierens und setzen eigene Fermente aus Kraut und Karotten an.
Termin: Montag, 2. Oktober 2023, 18:00 Uhr, Anmeldung bis 24. September unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Workshop „Eingemachte Semmelknödel“ am AELF Kitzingen-Würzburg
Die Teilnehmenden lernen Grundlagen, Tipps und Tricks zum Einkochen, Einmachen und Einfrieren von Lebensmitteln, die übriggeblieben sind oder bald verzehrt werden müssen. Auf dem Programm stehen u. a. eingemachte Semmelknödel aus geretteten Backwaren.
Termin: Freitag, 6. Oktober 2023, 17:00 Uhr, Anmeldung bis 1. Oktober unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Alle Details zu den Terminen sind auf der Homepage der Öko-Modellregion stadt.land.wü. (https://oekomodellregionen.bayern/stadt.land.wue/termine) abrufbar.

 

Am Montag, den 14.08.2023 bleiben das Rathaus und der Bauhof geschlossen.

 

Dienstag, der 15.08.2023 ist ein Feiertag in Theilheim.

 

 Sie erreichen uns wieder zu den gewohnten Servicezeiten ab Mittwoch, den 16. August 2023.

Wärmepumpen gelten als die Heiztechnik der Stunde. Über ihre Verwendung im Altbau wird viel diskutiert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale räumt mit Mythen auf und gibt Tipps, wie Wärmepumpen auch im Altbau für wohlige Wärme zu moderaten Preisen sorgen und dabei das Klima schützen.

Wärmepumpen gewinnen ihre Wärme aus der Umwelt: aus der Luft, aus dem Boden oder aus dem Grundwasser. Diese Umweltwärme kostet nichts. Damit einher geht, dass Wärmepumpen Niedrigtemperaturheizungen sind, die die Heizflächen im Haus nur auf 35 bis 55 Grad Celsius erwärmen. Das spart Energie, funktioniert aber nur mit größeren Heizflächen.
Peter Kafke, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale: „Heizkörper in Altbauten sind tatsächlich überraschend oft überdimensioniert, so dass oft nur ein Austausch einzelner Heizkörper nötig ist. Teilweise wurden sie großzügig über den Daumen dimensioniert, einige Gebäude wurden nachträglich mit Dämmung und neuen Fenstern versehen, so dass die Heizflächen geringere Vorlauftemperaturen brauchen.“

Damit ist natürlich auch der Weg zur Wärmepumpe im Altbau umrissen: Abhängig vom jeweiligen Gebäude sollte nach dem Optimum von größeren Heizflächen und besserer Dämmung gesucht werden. Dabei hilft ein Energieberater.

Peter Kafke rät zum Praxistest für eine erste Orientierung: An einem kalten Wintertag wird die Vorlauftemperatur der vorhandenen Heizung auf 55 Grad begrenzt und alle Heizkörperthermostate auf „3“ gestellt. Wird es dann in allen Räumen warm, ist eine Wärmepumpe problemlos möglich. Bleiben einzelne Räume kalt, reicht vermutlich der Ersatz der Heizkörper durch größere aus, um die Wärmepumpe zu ermöglichen. Bleibt es in allen Räumen zu kühl, wird es ohne zusätzliche Dämmung an der Gebäudehülle keinen wirtschaftlichen Wärmepumpenbetrieb geben.

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Wer in einem Badesee schwimmen geht, sollte auch auf die Wasserqualität achten.
© PantherMedia / Corinna Fuckas

 

Bei Sommerhitze in den Badesee zu springen ist zwar sehr erfrischend, unbedenklich aber nur, wenn der See auch wirklich zum Schwimmen geeignet ist. Denn Keime, Rückstände von Reini-gungsmitteln oder giftige Algen können gesundheitsschädlich sein. „Vorab sollte man sich da-her über die Wasserqualität informieren“, empfiehlt Gesundheitsexpertin Daniela Keller von der AOK in Würzburg. In Bayern gibt es rund 300 Badeseen mit über 370 Badestellen, deren Wasserqualität regelmäßig von den Gesundheitsämtern kontrolliert wird. So weisen beispiels-weise der Große und Kleine Erlabrunner Badesee, der Klostersee Trennfeld und der Naturbade-see Arnstein eine ausgezeichnete Badegewässerqualität auf. Die Ergebnisse finden sich auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter der Linkliste zu den bayerischen EU-Badegewässern. Laut dem Baye-rischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege seien derzeit mehr als 97 Prozent der bay-erischen Badegewässer hinsichtlich ihrer hygienischen Qualität als „ausgezeichnet“ oder „gut“ eingestuft.

Aus aktuellem Anlass möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger auf Folgendes hinweisen:

Sofern Wasser aus einem (bestehenden) Brunnen entnommen wird, handelt es sich rechtlich um eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Eine Gewässerbenutzung bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis nach §§ 8 und 10 WHG und Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG).

Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist ein Antrag beim Landratsamt Würzburg, Untere Wasserrechtsbehörde, zu stellen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie unter https://www.landkreis-wuerzburg.de/ -> Formulare -> Wasserrecht -> Auswahl des Antrags -> Erlaubnisantrag Grundwasserentnahme.

Im Rahmen einer wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Einzelfallentscheidung wird dann geprüft, ob für die Grundwasserentnahme eine Erlaubnis erteilt werden kann oder ob ggfls. Erlaubnisfreiheit nach § 46 WHG vorliegt.

Die Benutzung eines Gewässers ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet (§ 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG).

Bei weiteren Fragen zum Thema können Sie sich gerne an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Fachbereichs 52 (Wasserrecht) am Landratsamt Würzburg wenden.
Zudem besteht die Möglichkeit Ihre Fragen schriftlich über das Funktionspostfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu stellen.

Zusätzliche Informationen

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