Aktuelles

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zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus die Trauerbeflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern. Auch den Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke) und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

1996 ist vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog der 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt worden. Am 27. Januar 1945 ist das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz von sowjetischen Truppen befreit worden.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wegen einer äußerst ungewöhnlichen Form einer möglichen Covid-19 Spätfolge und den damit verbundenen Therapie- und Diagnosemaßnahmen, ist es mir leider im Moment unmöglich einen würdevollen Neujahrsempfang vorzubereiten.

Zu allem Verdruss, ist auch meine Stellvertreterin, unsere 2. Bürgermeisterin Karoline Ruf, aus verständlichen und erfreulichen Gründen, ebenfalls derzeit nicht in der Lage diese wichtige und ehrenvolle Aufgabe zu übernehmen.

Ich bedauere zutiefst, dass ich daher den für den 27. Januar geplanten Neujahrsempfang absagen muss.
Dies schmerzt umsomehr, da mir mittlerweile bewusst geworden ist, wie sehr sich viele von Ihnen schon tatsächlich auf diesen Empfang gefreut haben.

Aufgehoben ist nicht aufgeschoben: Wir planen jetzt die bereits vorgesehenen Ehrungen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich selbstlos, uneigennützig oder ehrenamtlich um das Wohl der Gemeinde verdient gemacht haben, im Rahmen des geplanten Festakts zur 925-Jahr-Feier unseres liebenswerten Dorfes nachzuholen.

Mit der Bitte um Verständnis und mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgermeister
Thomas Herpich

Um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu vermeiden, hat der Amtsleiter Herr LRD Stefan Decke vom Finanzamt Würzburg folgende Tipps für Sie:

Nutzen Sie für jedes Grundstück das Aktenzeichen, welches Sie in der Regel mit dem Informationsschreiben im 1. Halbjahr mitgeteilt bekommen haben. Für jedes Aktenzeichen ist eine vollständige Grundsteuererklärung (Hauptvordruck und Anlage Grundstück bzw. Anlage Land- und Forstwirtschaft) abzugeben.
Bei Gebäuden, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, ist keine Nutzfläche anzugeben. Die Grundsteuer berechnet sich hier nach der Wohnflächenverordnung. Zubehörräume (wie z.B. Kellerräume, Heizungsräume, …) bleiben außer Ansatz. Sie sind beim privaten Wohnhaus weder Wohnfläche noch Nutzfläche.
Bei zu einer Wohneinheit gehörenden Garagen ist in fast allen Fällen ein Freibetrag von 50 m² vorgesehen. Für Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung und in unmittelbarer Nähe zur Wohnung, zu der sie gehören, (z. B. Gartenhaus) gilt ein Freibetrag von 30 m². Diese Freibeträge müssen Sie auf der Anlage Grundstück berücksichtigen. Übersteigt jeweils die gesamte Nutzfläche nicht den genannten Freibetrag, tragen Sie bitte 0 m² ein.
(Beispiel: Garage 45 m² -> Freibetrag 50 m² -> Eintrag 0 m²).
Bei Streuobstwiesen, Wiesen- und Waldflurstücken ist besonders zu prüfen, ob sie zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) oder zur Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) gehören. Auch Privatleute können unter die Grundsteuer A fallen (z. B. an einen Landwirt verpachtete Wiesen).

Bildungsprogramm Wald (BiWa) - Fortbildungsreihe für Waldbesitzerinnen und
Waldbesitzer aus dem Landkreis Kitzingen und dem Landkreis Würzburg

"Was muss ich, was darf ich in meinem Wald tun?", "Was erhält die
Qualität meines Waldes?", "Was kommt auf mein Waldstück zu - jetzt im Klimawandel?"
All dies sind Fragen, die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bewegen.

Antworten gibt das neue Fortbildungsprogramm Wald (BiWa), das am 15.02.2023 startet
und für das man sich ab jetzt online anmelden kann unter
www.aelf-kw.bayern.de/forstwirtschaft/280389/
Anmeldeschluss für diesen kostenfreien Kurs ist der 08.02.2023.

Für die Landkreise Kitzingen und Würzburg lädt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten Kitzingen-Würzburg interessierte Waldbesitzende an 6 Abenden – immer mittwochs
von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr - zu Fachvorträgen, die online angeboten werden.

Försterinnen und Förster des Amtes stellen darin wichtige Ansprechpartner vor, erläutern die
Grundlagen der Baumartenwahl, zeigen die Entwicklung eines Waldbestandes und die jeweils
sinnvollen Pflegemaßnahmen. Sie vermitteln weitere interessante Aspekte aus dem
Waldnaturschutz, den aktuellen Förderprogrammen oder zu Gefahren für Bäume und Wald.

Austausch und Fragen begleiten die Abendeinheiten, und werden bei den Praxistagen vertieft:
Am Samstag, den 04.03.2023 steht von 9 bis 12 Uhr das Thema Holzernte, Holzsortierung
und Holzverkauf im Wald auf dem Programm und am Samstag, den 25.03.2023 wird
von 9 bis 12 Uhr die praktische Wiederaufforstung und Waldpflege im Wald gezeigt.

Mit dieser Fortbildungsreihe wird den Teilnehmenden Erfahrungen und Fachwissen vermittelt,
um selbständig Entscheidungen für den Wald treffen zu können. Wertvoll und hilfreich
ist immer auch der Erfahrungsaustausch zwischen den Waldbesitzenden und Forstleuten in
der Region.

Gerade die letzten Jahre haben uns durch die verschiedensten Krisen deutlich gemacht, wie wichtig Selbstversorgung aus und Erholung im eigenen Garten für uns alle ist. Leider ging das Wissen um den „Grünen Daumen“ über mehrere Generationen hinweg immer mehr verloren. Man ist sich unsicher, was und vor allem wie man in seinem grünen Reich einen hohen Selbstversorgungsgrad mit Wohlfühloase erreichen kann.

Aus diesem Grund bieten der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Würzburg und die Kreisfachberatung am Landratsamt Würzburg auch in diesem Jahr für alle Garten-Interessierte mit wenigen Vorkenntnissen einen Gartenpfleger-Grundkurs an. Bei diesem Kurs sollen vor allem Grundlagen zu den Themen Botanik, Bodenkunde und Pflanzenernährung, Pflanzenschutz, Obst- und Gemüseanbau sowie Einstieg in die Gartenplanung und Ökologischen Zusammenhänge im Garten vermittelt werden.

Diese für Einsteiger besonders gut geeignete Grundausbildung findet als Online-Veranstaltung statt. Der Kurs ist in theoretische und praktische Teile untergliedert. Die Theorie wird in fünf ungefähr dreistündigen Online-Seminaren vermittelt. Im Praxisteil können sich die Teilnehmenden auf den Austausch mit praktizierenden Gärtnern an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Veitshöchheim und einen Obstbaumschnittkurs freuen. Am Ende des Kurses erhalten alle Teilnehmer eine Urkunde und Mitglieder von Obst- und Gartenbauvereinen zusätzlich ihren Gartenpfleger-Ausweis, der zu weiteren Fortbildungen berechtigt.

Weiterbildungsangebote im 1. Halbjahr 2023

Mit einem kostenfreien Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebot will die Servicestelle Ehrenamt als Zentrum für lokales Freiwilligenmanagement alle freiwillig Engagierten im Landkreis Würzburg (unabhängig von der Ehrenamtskarte) in ihrem Engagement fördern und stärken.

Mittwoch, 25. Januar 2023, 18:30 bis 21:00 Uhr
Mitgliederversammlung im Verein: Richtig Einladen und Tagen

Das Herzstück des Vereinslebens ist die Mitgliederversammlung. Es werden Beschlüsse gefasst, Ämter vergeben, der Prüfbericht der Kasse vorgestellt und neue Mitglieder begrüßt. In der Veranstaltung wird auf die Planung und Durchführung von Mitgliederversammlungen eingegangen, indem die rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge besprochen werden.

Zusätzliche Informationen

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