Geschwindigkeitsbeschränkung
in den Wohngebieten von  Theilheim


In der letzten Sitzung des Gemeinderats vom 09.06.2020 wurde vorgebracht, dass vor allem im Bereich des Eibelstädter Weges und des Baugebiets Reissgarten zu schnell und rücksichtlos gefahren wird. So wird von Verkehrsteilnehmern auch gerne mal der Gehweg als Fahrbahn hergenommen, um möglichst zügig voranzukommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass dort wie in den gesamten Wohngebieten von Theilheim eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer darum, diese Beschränkung zu beachten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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