Aufgrund des geschlossenen Vertrags zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Theilheim trägt die Gemeinde eine Wirtschaftlichkeitslücke von 221.000 €. Selbst nach Abzug des Zuschusses schießt die Gemeinde somit über 120.000 € aus dem eigenen  Haushalt zu.

Klaus Markert und Bürgermeister Henig bei der Übergabe des KooperationsvertragesDiese große Ausgabe ist es allerdings Theilheim wert, da die sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen, die mit dem Web einhergehen, nicht zu unterschätzen sind. Der Zugang zu einem ausreichend schnellen und leistungsstarken Internetzugang ist somit für jeden Bürger fast schon zwingend, während die Wirtschaft und Verwaltung darauf nicht mehr verzichten kann, so Bürgermeister Henig.

Der Vertrag mit der Telekom bietet in Theilheim für ca. 880 Anschlüsse die Möglichkeit Übertragungsbitraten von 6016 kbit/s Downstream/576kbit/s Upstream und bis zu 16.000 kbit/s Downstream/1.024 kbit/s Upstream zu erreichen.

Die Umsetzung des Vertrages mit dem Herstellen von über einem Kilometer Grabarbeiten, dem Verlegen von Leerrohren, der Installation der DSL-Outdoor-Technik  werde so Klaus Markert,  Leiter Montage und Betrieb der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH voraussichtlich in die Zeit zwischen Frühjahr und Sommer fallen. Insgesamt 14400 Meter Kabel müssen eingezogen werden. Weiterhin müssen für die Technik neue Multifunktionsgehäuse aufgestellt werden. Die Arbeiten werden derzeit schon geplant und zügig umgesetzt. Als Technik die für die Maßnahme verwendet wird, kommt schon die V-DSL Technik zur Verwendung.  

Markert sicherte Bürgermeister Henig eine partnerschaftliche Umsetzung der Planung zu. Auch Henig erklärte sich bereit, bei möglichen Problemen schnelle Abhilfe zu schaffen.

Nach der Umsetzung werden die Bürger von der Telekom angeschrieben und können die schnellere Internetnutzung beantragen oder einen neuen Vertrag abschließen. Hierzu gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der Telekom, so Markert.

Bild:
Klaus Markert und Bürgermeister Henig bei der Übergabe des Kooperationsvertrages

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