Seit Anfang Mai 2010 ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online. Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen können sich im Internet umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.

http://www.personalausweisportal.de/ 

Auf dieser Homepage können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger umfassend zu dem neuen Personalausweis (ab 01.11.2010) informieren. Weitere Informationen erfolgen in der Gemeindeverwaltung.

 

Ab 1. November 2014 steht eine  AusweisApp bereit.

Die neue AusweisApp wird, wie die Vorgängerversion, auf der Internetseite www.ausweisapp.bund.de zum Download angeboten.

Das Bundesministerium des Innern hat die für alle zugängliche Informationswebsite zum neuen Personalausweis (ab 15.07.2017) überarbeitet. Im Bereich „Bürgerinnen und Bürger“ steht die gemäß § 11 PAuswG bei der Antragstellung auszubietende Broschüre „Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion“ sowie die neuen Informationskarten zur Online-Ausweisfunktion zur Verfügung.

Die Neuauflage der Broschüre (Stand August 2020) steht im Personalausweisportal zum Download mit dem Hinweis, dass der Personalausweis mit einem NFC-fähigen Smartphone (mit AusweisApp2 für Android oder iOS) (bereits seit dem Jahr 2017) verwendet werden kann, bereit. Nach Erkenntnis des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration wird der wird der eID-Dienst  mit Blick auf das Anliegen, Behördengänge digital zu erledigen zunehmen. Sofern die antragstellende Person in ihrer Sehfähigkeit stark eingeschränkt ist und das Setzen einer neuen PIN begehrt, hilft das Passamt weiter.

Pass-/personalausweisrechtliche Neuerungen zum 01.01.2021

Nach 10 Jahren steigen die Gebühren für den neuen Personalausweis ab 01.01.2021 –

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
 
Mit dieser Verordnung wurde die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises für Personen, die im Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 24 Jahre alt sind, angepasst. Ab 1. Januar 2021 beträgt die Gebühr 37 Euro für antragstellende Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV-neu). Die Gebühr für eine Person, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, mit 22,80 Euro und die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis mit 10 Euro bleiben gleich. Im Gegenzug entfallen ab 1. Januar 2021 die Gebührentatbestände für die nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion sowie für die Neufestsetzung der Geheimnummer und die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises (bis zum 31. Dezember 2020 noch jeweils 6 Euro).

Aktualisierter Internetauftritt des BMI:

Mittlerweile kommen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt mit pass-/personalausweisrechtlichen Fragestellungen auf die unterschiedlichsten Behörden zu. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat deshalb zusammen mit den Ländern vor dem Hintergrund der zunehmenden Dauer der Krise zur Eindämmung der Pandemie und aufgrund des erhöhten Frageaufkommens seinen Internetauftritt überarbeitet und aktualisiert:

 

Link auf dem Personalausweisportal (empfohlen): https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html

 

Link auf der Internetseite des BMI: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html.

 

 

Das BMI bittet, diese Links auch in den Internetauftritt der jeweiligen Pass-/Personalausweisbehörde aufzunehmen und Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen generell auch auf diese Veröffentlichungen hinzuweisen. Im BayernPortal ist diese Verlinkung bereits unter den Leistungsbeschreibungen zum Reisepass und zum Personalausweis erfolgt (Link zu den Leistungen im BayernPortal: Reisepass; Beantragung: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/0999643770 und Personalausweis; Beantragung: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/8110751776).

 

Die Leistungsbeschreibungen im BayernPortal zum Kinderreisepass, Personalausweis und Reisepass werden  angepasst.  Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat im Personalausweisportal für die Bürgerinnen und Bürger Informationen zu den Neuerungen unter https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2020/Neue_Vorgaben_Pass_Personalausweis.html bereitgestellt.

 

 

 

Ab 02.08.2021 ändert sich die geltende Rechtslage zum Antragsprozess der Fingerabdruckerfassung.

Der neue eID-Client ist sehr gut für den schnellen und performanten elektronischen Identitätsnachweis geeignet, außerdem ist er unabhängig vom Webbrowser. Diese Eigenschaften vereinfachen die eID-Funktion erheblich.

 

 Weitere Informationen zu den Länderbestimmungen finden Sie im Internet: www.usembassy.de oder www.auswaertiges-amt.de


 

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