Diese Änderungen sind ab 1. Juni 2020 gültig.
Die Neuregelungen wurden gestern im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht:
2020 Nr. 302 Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie im Bereich der Schulen und Heilpädagogischen Tagesstätten - PDF-Fassung
2020 Nr. 301 Richtlinien für die Gewährung von finanziellen Hilfen für die von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) betroffenen freischaffenden Künstlerinnen und Künstler („Künstlerhilfsprogramm“) - PDF-Fassung
Bitte beachten Sie, dass die Veröffentlichung im Ministerialblatt amtlich elektronisch auf der Verkündungsplattform erfolgt. Rechtlich maßgeblich ist stets die PDF-Fassung der Veröffentlichung.
Informationen zum Künstlerhilfsprogramm und zur Antragstellung sind über folgenden Link abrufbar: https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177672/177693/eigene_leistung/el_00345/index.html