Allgemeine Kontaktaufnahme

Für allgemeine Anfragen, Auskünfte und Terminvereinbarungen erreichen Sie die Gemeinde Theilheim wie gewohnt telefonisch, per E-Mail, per Post oder persönlich während der Öffnungszeiten des Rathauses.

Gemeinde Theilheim
Kilian-Wallrapp-Straße 1
97288 Theilheim

Telefon: 09303 98121-0

E-Mail: service@theilheim.bayern.de

Für diese allgemeine Kommunikation gelten keine besonderen Formvorschriften.

Rechtsverbindliche Erklärungen und Rechtsbehelfe

Anders verhält es sich, wenn für eine Erklärung gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist. Das ist insbesondere bei der Einlegung eines Widerspruchs der Fall. Nach § 70 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist der Widerspruch schriftlich, in elektronischer Form nach Art. 3a Abs. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) oder zur Niederschrift bei der Behörde einzulegen.

Nach Art. 16 Satz 1 des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG) ist jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung digitaler sowie schriftformersetzender Dokumente zu eröffnen. Die Gemeinde Theilheim eröffnet diesen Zugang in der nachfolgend beschriebenen Form.

Eröffnete Zugänge für schriftformersetzende Dokumente

1. Sicheres Kontaktformular mit BayernID

Über das sichere Kontaktformular des Freistaats Bayern können Sie der Gemeinde Theilheim eine verschlüsselte Nachricht übermitteln. Wenn Sie sich dabei mit Ihrer BayernID auf dem Vertrauensniveau „substanziell“ oder „hoch“ anmelden, ersetzt die Übermittlung die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform (Art. 31 Abs. 3 BayDiG). Auf diesem Weg können Sie somit auch einen Widerspruch rechtswirksam einlegen.

Sicheres Kontaktformular der Gemeinde Theilheim.

Das Formular ist ebenfalls über das BayernPortal und die BayernApp erreichbar. Eine BayernID können Sie kostenfrei unter id.bayernportal.de einrichten, unter anderem mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung mit einem niedrigeren Vertrauensniveau, etwa nur mit Benutzername und Passwort, ersetzt die Schriftform nicht. Für fristgebundene Rechtsbehelfe ist die Anmeldung mit dem Vertrauensniveau „substanziell“ oder „hoch“ erforderlich.

2. Qualifizierte elektronische Signatur

Die Schriftform wird ebenfalls durch ein elektronisches Dokument ersetzt, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist (Art. 3a Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG). Es werden ausschließlich Signaturen qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter akzeptiert.

Die Signierung mit einem Pseudonym, das der Gemeinde die unmittelbare Identifizierung der signierenden Person nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Bitte beachten Sie, dass eine qualifizierte elektronische Signatur allein keine Verschlüsselung des Inhalts Ihrer Nachricht bewirkt. Für eine verschlüsselte Übermittlung empfehlen wir das sichere Kontaktformular.

3. Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Die Gemeinde Theilheim verfügt über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) und ist damit über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erreichbar.

Dieser Zugang steht insbesondere Gerichten, Behörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie weiteren nach § 130a der Zivilprozessordnung übermittlungsberechtigten Stellen offen. Die Übermittlung eines elektronischen Dokuments aus einem besonderen elektronischen Behördenpostfach ersetzt die Schriftform, ohne dass es einer zusätzlichen elektronischen Signatur der erklärenden Person bedarf (Art. 31 Abs. 5 BayDiG).

Adressierung über das EGVP-Adressverzeichnis (SAFE-Verzeichnis):
Bezeichnung: Gemeinde Theilheim
SAFE-ID: DE.Justiz.a6488de8-2791-46c4-aa91-7071af436f00.6fcb

Für Bürgerinnen und Bürger, die über kein solches Postfach verfügen, ist dieser Weg nicht nutzbar. Nutzen Sie in diesem Fall bitte das sichere Kontaktformular.

4. Erklärung zur Niederschrift

Unabhängig von den elektronischen Zugängen können Sie einen Widerspruch weiterhin persönlich im Rathaus zur Niederschrift erklären oder schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift per Post oder durch Einwurf einreichen. Für eine Erklärung zur Niederschrift bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Nicht eröffnete Zugänge

Die folgenden Übermittlungswege sind für schriftformbedürftige Erklärungen und insbesondere für die Einlegung von Rechtsbehelfen ausdrücklich nicht eröffnet:

  • Einfache E-Mail. Eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur erfüllt die Anforderungen des § 70 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG nicht. Ein per einfacher E-Mail eingelegter Widerspruch ist unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn der E-Mail ein eingescanntes, unterschriebenes Schreiben beigefügt ist.

  • Telefax. Die Gemeinde Theilheim betreibt keinen Faxanschluss. Eine Übermittlung per Telefax ist daher nicht möglich.

  • De-Mail. Ein De-Mail-Zugang wird nicht eröffnet.

  • Allgemeine Kontaktformulare und Terminbuchungssysteme auf dieser Website sowie Nachrichten über soziale Netzwerke oder Messengerdienste.

Für allgemeine Anfragen ohne Formerfordernis können Sie diese Wege selbstverständlich weiterhin nutzen.

Hinweise zu Fristen

Für die Einhaltung einer Frist ist der Eingang Ihrer Erklärung bei der Gemeinde Theilheim maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Absendung. Bitte berücksichtigen Sie bei elektronischer Übermittlung mögliche technische Verzögerungen und übermitteln Sie fristgebundene Erklärungen nicht erst am letzten Tag der Frist.

Sollte die Übermittlung über einen der eröffneten Zugänge technisch nicht möglich sein, bitten wir Sie, den Rechtsbehelf vorsorglich schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift per Post einzureichen oder das Rathaus zu kontaktieren.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ein Widerspruch nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen statthaft ist. In Bayern ist das Widerspruchsverfahren nach Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) auf bestimmte Sachgebiete beschränkt. Welcher Rechtsbehelf im Einzelfall gegeben ist, entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.

Technische Anforderungen an übermittelte Dateien

Bitte übermitteln Sie Anlagen möglichst im Format PDF. Die Gesamtgröße einer Nachricht einschließlich Anlagen darf 10 Megabyte nicht überschreiten. Dateien mit ausführbarem Inhalt sowie passwortgeschützte oder verschlüsselte Archive können aus Sicherheitsgründen nicht bearbeitet werden.

Fragen

Bei Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeinde Theilheim wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung:

Heike Thoma
Geschäftsleitende Beamtin

Telefon: 09303 98121-60

E-Mail: heike.thoma@theilheim.bayern.de

 

Stand: 11.09.2026