1. Voraussetzungen für die Beantragung

Um einen Personalausweis in Theilheim zu beantragen, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Theilheim: Die Antragstellung ist nur für Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Theilheim möglich.
  • Persönliche Anwesenheitspflicht: Der Antragsteller muss bei der Antragstellung persönlich erscheinen, auch minderjährige Antragsteller müssen dabei sein.
  • Ab dem 16. Lebensjahr kann der Antragsteller ohne gesetzlichen Vertreter den Personalausweis beantragen.

 

2. Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Beantragung des Personalausweises mit:

  • Personenstandsurkunde und Personalausweis: Um Ihre Identität nachzuweisen, bringen Sie entweder Ihren alten Personalausweis und bei  Erstausstellung, eine Personenstandsurkunde, auch gerne in Kopie, mit.
  • Kinder unter 16 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter. 
  • Es muss ausschließlich ein biometrisches Lichtbild in digitaler Form verwendet werden.

    Es besteht die Möglichkeit, bei registrierten Fotodienstleistern, die über einen gesicherten elektronischen Übermittlungsweg verfügen, ein digitales Lichtbild erstellen zu lassen.

     Darüber hinaus kann, das digitale Lichtbild direkt vor Ort im Rathaus aufgenommen werden (Kosten 6 €).

3. Antragsprozess

Der Antragsprozess ist unkompliziert und erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin online oder telefonisch.
  2. Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro: Kommen Sie zum vereinbarten Termin ins Bürgerbüro der Gemeinde Theilheim und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.

4. Kosten und Gebühren

Die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises sind wie folgt:

  • Standardgebühr (ab 24 Jahren): 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
  • Gebühr für Personen unter 24 Jahren: 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre)
 

Zahlungsmöglichkeiten:

Die Gebühren können nur per EC-Karte im Bürgerbüro entrichtet werden. Bitte beachten Sie, dass Kreditkartenzahlungen nicht möglich sind.

5. Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.

6. Terminvereinbarung

Um Wartezeiten zu vermeiden, ist es erforderlich, vorab einen Termin zur Beantragung des Personalausweises zu vereinbaren.

  • Online-Terminvereinbarung: Nutzen Sie unseren Online-Terminservice zur einfachen und schnellen Reservierung.
  • Telefonische Terminvereinbarung: Alternativ können Sie unter 09303-98121-0 anrufen und einen Termin vereinbaren.

 

 

7. Abholung und Abholberechtigung

Während des Antragsverfahren wird ein QR Code erstellt. Über diesen können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises einsehen.

  • Persönliche Abholung: Der neue Personalausweis muss ab dem 16. Lebensjahr persönlich abgeholt werden.
  • Abholung durch Dritte: Wenn Sie den Ausweis nicht selbst abholen können, kann eine bevollmächtigte Person dies für Sie übernehmen. Diese muss jedoch eine schriftliche Vollmacht sowie einen eigenen Ausweis mitbringen.

 

8. Häufige Fragen (FAQ) 

Was mache ich, wenn mein alter Personalausweis verloren gegangen ist?

Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises muss dieser zunächst bei der Polizei gemeldet werden. Die Diebstahlanzeige oder Verlustmeldung bringen Sie dann zur Neubeantragung mit.

Wie lange ist mein neuer Personalausweis gültig?

Personalausweise sind für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre und für Personen ab 24 Jahren 10 Jahre gültig.

Benötige ich für die Abholung des neuen Personalausweises ein zusätzliches Dokument?

Bei der Abholung müssen Sie Ihren alten Personalausweis oder, falls verloren, einen anderen Identitätsnachweis mitbringen. Dies gilt analog zum Reisepass.