1. Voraussetzungen für die Beantragung

Um einen Personalausweis in Theilheim zu beantragen, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Theilheim: Die Antragstellung ist nur für Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Theilheim möglich.
  • Persönliche Anwesenheitspflicht: Der Antragsteller muss bei der Antragstellung persönlich erscheinen, auch minderjährige Antragsteller müssen dabei sein.

 

2. Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Beantragung des Personalausweises mit:

  • Aktuelles biometrisches Passfoto: Das Foto muss den aktuellen Anforderungen entsprechen. Sie können sich auf diese Website zu den offiziellen Vorgaben für biometrische Fotos informieren.
  • Geburtsurkunde oder alter Personalausweis: Um Ihre Identität nachzuweisen, bringen Sie entweder Ihren alten Personalausweis oder, wenn es sich um die Erstausstellung handelt, eine Geburtsurkunde oder einen anderen Nachweis.
  • Kinder unter 16 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter. 

 

3. Antragsprozess

Der Antragsprozess ist unkompliziert und erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin online oder telefonisch.
  2. Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro: Kommen Sie zum vereinbarten Termin ins Bürgerbüro der Gemeinde Theilheim und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.

 

4. Kosten und Gebühren

Die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises sind wie folgt:

  • Standardgebühr (ab 24 Jahren): 37,00 €
  • Gebühr für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
 

Zahlungsmöglichkeiten:

Die Gebühren können nur per EC-Karte im Bürgerbüro entrichtet werden. Bitte beachten Sie, dass Kreditkartenzahlungen nicht möglich sind.

 

5. Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.

 

6. Terminvereinbarung

Um Wartezeiten zu vermeiden, ist es erforderlich, vorab einen Termin zur Beantragung des Personalausweises zu vereinbaren.

  • Online-Terminvereinbarung: Nutzen Sie unseren Online-Terminservice zur einfachen und schnellen Reservierung.
  • Telefonische Terminvereinbarung: Alternativ können Sie unter 09303-98121-0 anrufen und einen Termin vereinbaren.

 

 

7. Abholung und Abholberechtigung

Nach der Fertigstellung Ihres Personalausweises werden Sie per E-Mail oder postalisch benachrichtigt.

  • Persönliche Abholung: Der neue Personalausweis muss persönlich abgeholt werden.
  • Abholung durch Dritte: Wenn Sie den Ausweis nicht selbst abholen können, kann eine bevollmächtigte Person dies für Sie übernehmen. Diese muss jedoch eine schriftliche Vollmacht sowie einen eigenen Ausweis mitbringen.

 

8. Häufige Fragen (FAQ)

Was mache ich, wenn mein alter Personalausweis verloren gegangen ist?

Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises muss dieser zunächst bei der Polizei gemeldet werden. Die Diebstahlanzeige oder Verlustmeldung bringen Sie dann zur Neubeantragung mit.

Wie lange ist mein neuer Personalausweis gültig?

Personalausweise sind für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre und für Personen ab 24 Jahren 10 Jahre gültig.

Benötige ich für die Abholung des neuen Personalausweises ein zusätzliches Dokument?

Bei der Abholung müssen Sie die Benachrichtigung und Ihren alten Personalausweis oder, falls verloren, einen anderen Identitätsnachweis mitbringen.

Herzlich willkommen auf der neuen Theilheimer-Webseite!

Unser Ziel war es, die Seite mit modernster Technik und einem klaren Design so einfach und zugänglich wie möglich zu gestalten.

Wir hoffen, dass Ihnen das neue Erlebnis gefällt und Sie viel Spaß beim Erkunden haben!

Falls Sie Fehler oder Probleme entdecken, dann melden Sie sich bitte bei Karoline Ruf.

Vielen Dank für Ihr Feedback!