Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Gebühren und Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses.
1. Gebühren für Reisepässe
- Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 €
- Ab Vollendung des 24. Lebensjahres (ab 01.01.2024): 70,00 €
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
Zusatzkosten:
- Express-Reisepass (schnellere Ausstellung): 32,00 €
- Reisepass mit 48 Seiten (z. B. für Vielreisende): 22,00 €
2. Erforderliche Unterlagen
Allgemeine Unterlagen für alle Anträge:
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, den geltenden Standards entsprechend)
- Bisheriges amtliches Ausweisdokument, z. B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass
- Zusätzliche Unterlagen bei Erstausstellung (z. B. Neuzuzug) oder anlassbezogenen Anträgen:
- Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Abstammungsurkunde)
- Staatsangehörigkeitsurkunde
Besondere Anforderungen bei minderjährigen Passbewerbern (unter 18 Jahren):
- Wenn beide Elternteile die elterliche Sorge gemeinsam ausüben:
- Beantragung durch einen Elternteil möglich, wenn eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt.
- Die Unterschrift des zustimmenden Elternteils wird von der Passbehörde überprüft.
- Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist:
- Nachweis des Sorgerechts erforderlich (z. B. durch eine gerichtliche Entscheidung).
Zusätzliche Nachweise für vorläufige Reisepässe:
- Dringender Bedarf: Nachweise, die belegen, dass der Reisepass sofort benötigt wird.
- Unmöglichkeit des Expressverfahrens: Nachweis, dass ein Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig verfügbar ist.
3. Terminvereinbarung
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie online einen Termin vereinbaren. Alternativ stehen wir Ihnen auch telefonisch für Terminabsprachen zur Verfügung.