Rathaus
Rathaus
Öffnungszeiten
- Details
Öffnungszeiten Rathaus
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ohne Terminvereinbarung müssen Sie unter Umständen mit deutlichen Wartezeiten rechnen. Termine können Sie gerne telefonisch, schriftlich oder online vereinbaren.
Selbstverständlich können Sie uns auch Ihre Anliegen und Fragen telefonisch oder per E-Mail mitteilen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Neuverpachtung gemeindeeigner Grundstücke 2022
- Details
Neuverpachtung gemeindeeigner Grundstücke
Die Gemeindegrundstücke werden zum 01.01.2023 bis 31.12.2027 neu verpachtet.
Es handelt sich dabei um Ackergrundstücke und Gärten.
Die Verpachtung ist ausschließlich an einheimische Bürgerinnen und Bürger vorgesehen.
Wer Interesse an einem oder mehreren Grundstücken hat, möchte sein Gebot in schriftlicher Form in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Pachtgebot“ bis spätestens 25. Oktober 2022, 10:00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Theilheim, Kilian-Wallrapp-Straße 1, abgeben. Gebote per E-Mail bleiben unberücksichtigt.
Auskünfte über die Grundstücke erteilt ferner die Gemeinde Theilheim, Herr Thomas Häusner, Telefon 98121 20, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bei der Abgabe der Gebote sind folgende Besonderheit zu beachten:
Wer sich für ein oder mehrere Ackergrundstücke interessiert, soll in seinem Gebot nicht nur einen Pachtpreis nennen, sondern auch angeben, ob und in welcher Art und Weise er welchen Teil der Ackerfläche (Größenangabe) extensiv nutzt. Förderungen dafür gibt es über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (beispielsweise KULA - Kulturlandschaftsprogramm, GAP-Förderung).
Bei der Vergabe der Ackergrundstücke werden der Pachtpreis und die Angaben zur extensiven Nutzung jeweils mit 50 % bewertet.
Über die Vergabe entscheidet ausschließlich die Gemeinde Theilheim nach ihrem Ermessen.
- Der Einsatz von Glyphosat ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Das Ausbringen von Klärschlamm oder Klärschlammresten ist nicht zulässig.
- Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist verboten.
Ihre Ansprechpartner im Rathaus
- Details
Bürgerbüro |
BayKiBiG, Einwohnermeldeamt, Friedhofsangelegenheiten, Fundsachen, Gewerbemeldungen, Jakobstalhalle, Passamt, Trautermine | 09303 98121 0 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Geschäftsleitung Frau Thoma |
Geschäftsleitung, Bau- und Ordnungsamt, Satzungen, allgemeine Verwaltung | 09303 98121 60 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Bauamt Herr Häusner |
Bauamt, Bauverwaltung, Beiträge, Sozialwesen | 09303 98121 20 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Kämmerei Frau Zeuka |
Hundesteuer, Steuern, Wasser- und Kanalgebühren | 09303 98121 30 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Kasse Frau Wegmann |
Kassenverwaltung, Mahnung & Vollstreckung | 09303 98121 30 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
1. Bürgermeister Thomas Herpich |
09303 98121 50 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | |
Bauhof Herr Cucerzan |
während der offiziellen Dienstzeiten (Mo.-Do. 7:00 - 16:15 Uhr und Fr. 7:00 - 12:15 Uhr) |
0152 23388953 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Feuerwehr Herr Heßmann |
1. Kommandant Freiwillige Feuerwehr | 0152 56372999 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Notbesetzung im Rathaus in den Weihnachtsferien
- Details
Das Rathaus ist – aufgrund von Personalengpässen - während der Weihnachtsferien 2021/2022 leider geschlossen.
Für dringende Angelegenheit bieten wir unseren Bürger*innen die nachfolgenden Notöffnungszeiten an:
Dienstag, 28.12.2021 - von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch, 29.12.2021 - von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Dienstag, 04.01.2022 - von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch, 05.01.2022 - von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr
An diesen Tagen können Sie nur folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
Bürgerservicebüro
• Anträge auf Personalausweis und Reisepass bzw. Abholung dieser Papiere
• Anträge Führungszeugnis
• An-, Ab- und Ummeldungen
• Erteilung von Meldebescheinigungen
• Einrichten von Übermittlungssperren
• Entgegennahme von Gewerbean-, um- und -abmeldungen
• Entgegennahme von Anträgen aller Art
Friedhof
• Neuausstellung und Verlängerung von Grabnutzungsberechtigungen
Bauamt
• Entgegennahme von Bauanträgen
Kämmerei
• An- und Abmeldung Hundesteuer
• Verkauf von Säcken für die Restmülltonne und die Biotonne sowie von Grüngutsäcken.
Dazu ist pandemiebedingt unverändert eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Nächste Sitzung des Gemeinderates
- Details
am Dienstag, 06. April 2021 um 19.30 Uhr in der Jakobstalhalle Theilheim, Randersackerer Straße,
Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.03.2021
- Bekanntmachung von Beschlüssen aus der Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021, für die die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist
- Umbau und Erweiterung der Katholischen Kindertagesstätte St. Johannes;
a) Treuhandvertrag
b) Finanzierungsvereinbarung - Antrag auf Umnutzung einer Bankfiliale zum Rathaus, Grundstück Fl.Nr. 150, Kilian-Wallrapp-Straße 1, 97288 Theilheim
- Behindertengerechte Toilette im Bürgerpark;
a) Auftragsvergabe Abbruch- und Rohbauarbeiten
b) Trockenbauarbeiten
c) Dachdeckungsarbeiten
d) Putz- und Malerarbeiten
e) Fliesenarbeiten
f) Schreinerarbeiten
g) Sanitärinstallationsarbeiten
h) Elektroinstallationsarbeiten - Erneuern der Straßenbeleuchtung in der Winterleitenstraße; Auftragsvergabe
- Vermögensbuchführung sowie Gebührenkalkulation; Auftragsvergabe
- Rechnungsanweisungen
- Bekanntmachungen, Anfragen, Sonstiges.
Die öffentliche Sitzung kann von den Bürgerinnen und Bürgern besucht werden. Diese unterliegt nicht den Kontaktbeschränkungen gemäß der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV), vom 05. März 2021.
Während der gesamten Sitzung ist ein Mund- und Nasenschutz (FFP2-Masken) zu tragen.
Die Besucher der Sitzung müssen sich für den Fall einer nachträglich festgestellten Covid-19 Infektion unter den Teilnehmern der Sitzung, zur Kontaktnachverfolgung, mit Vor- und Nachnamen und einer sicheren Kontaktinformation (Telefonnummer, Anschrift oder E-Mail) registrieren (12. BayIfSMV).
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Theilheim vom 13.05.2020 statt.
Gemeinde Theilheim
Neuer Personalausweis
- Details
Seit Anfang Mai 2010 ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online. Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen können sich im Internet umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.
http://www.personalausweisportal.de/
Auf dieser Homepage können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger umfassend zu dem neuen Personalausweis (ab 01.11.2010) informieren. Weitere Informationen erfolgen in der Gemeindeverwaltung.
Ab 1. November 2014 steht eine AusweisApp bereit.
Die neue AusweisApp wird, wie die Vorgängerversion, auf der Internetseite www.ausweisapp.bund.de zum Download angeboten.
Das Bundesministerium des Innern hat die für alle zugängliche Informationswebsite zum neuen Personalausweis (ab 15.07.2017) überarbeitet. Im Bereich „Bürgerinnen und Bürger“ steht die gemäß § 11 PAuswG bei der Antragstellung auszubietende Broschüre „Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion“ sowie die neuen Informationskarten zur Online-Ausweisfunktion zur Verfügung.
Die Neuauflage der Broschüre (Stand August 2020) steht im Personalausweisportal zum Download mit dem Hinweis, dass der Personalausweis mit einem NFC-fähigen Smartphone (mit AusweisApp2 für Android oder iOS) (bereits seit dem Jahr 2017) verwendet werden kann, bereit. Nach Erkenntnis des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration wird der wird der eID-Dienst mit Blick auf das Anliegen, Behördengänge digital zu erledigen zunehmen. Sofern die antragstellende Person in ihrer Sehfähigkeit stark eingeschränkt ist und das Setzen einer neuen PIN begehrt, hilft das Passamt weiter.
Pass-/personalausweisrechtliche Neuerungen zum 01.01.2021
Nach 10 Jahren steigen die Gebühren für den neuen Personalausweis ab 01.01.2021 –
Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
Mit dieser Verordnung wurde die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises für Personen, die im Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 24 Jahre alt sind, angepasst. Ab 1. Januar 2021 beträgt die Gebühr 37 Euro für antragstellende Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV-neu). Die Gebühr für eine Person, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, mit 22,80 Euro und die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis mit 10 Euro bleiben gleich. Im Gegenzug entfallen ab 1. Januar 2021 die Gebührentatbestände für die nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion sowie für die Neufestsetzung der Geheimnummer und die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises (bis zum 31. Dezember 2020 noch jeweils 6 Euro).
Aktualisierter Internetauftritt des BMI:
Mittlerweile kommen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt mit pass-/personalausweisrechtlichen Fragestellungen auf die unterschiedlichsten Behörden zu. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat deshalb zusammen mit den Ländern vor dem Hintergrund der zunehmenden Dauer der Krise zur Eindämmung der Pandemie und aufgrund des erhöhten Frageaufkommens seinen Internetauftritt überarbeitet und aktualisiert:
Link auf dem Personalausweisportal (empfohlen): https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html
Link auf der Internetseite des BMI: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html.
Das BMI bittet, diese Links auch in den Internetauftritt der jeweiligen Pass-/Personalausweisbehörde aufzunehmen und Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen generell auch auf diese Veröffentlichungen hinzuweisen. Im BayernPortal ist diese Verlinkung bereits unter den Leistungsbeschreibungen zum Reisepass und zum Personalausweis erfolgt (Link zu den Leistungen im BayernPortal: Reisepass; Beantragung: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/0999643770 und Personalausweis; Beantragung: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/8110751776).
Die Leistungsbeschreibungen im BayernPortal zum Kinderreisepass, Personalausweis und Reisepass werden angepasst. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat im Personalausweisportal für die Bürgerinnen und Bürger Informationen zu den Neuerungen unter https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2020/Neue_Vorgaben_Pass_Personalausweis.html bereitgestellt.
Ab 02.08.2021 ändert sich die geltende Rechtslage zum Antragsprozess der Fingerabdruckerfassung.
Der neue eID-Client ist sehr gut für den schnellen und performanten elektronischen Identitätsnachweis geeignet, außerdem ist er unabhängig vom Webbrowser. Diese Eigenschaften vereinfachen die eID-Funktion erheblich.
Weitere Informationen zu den Länderbestimmungen finden Sie im Internet: www.usembassy.de oder www.auswaertiges-amt.de