Aktuelles aus Theilheim
Das Rathaus und der Bauhof sind heute geschlossen
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Das Rathaus und der Bauhof bleiben heute am Freitag, den 04.10.2024 geschlossen.
Wir bitten um Verständnis.
Information über den Beginn der temporären Höherauslastung nach § 49b Abs. 5 EnWG
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Information über den Beginn der temporären Höherauslastung nach § 49b Abs. 5 EnWG ab
01.11.2024 und Ankündigung der dauerhaften Höherauslastung nach § 49a Abs. 1 EnWG ab
01.04.2027 auf TenneT-Freileitungen
Aufgrund der aktuellen Situation und der angespannten Lage im Energiesektor, wurde die TenneT TSO
GmbH als Übertragungsnetzbetreiber vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
aufgefordert, die wichtigsten Stromkreisverbindungen des bestehenden TenneT-Höchstspannungsnetzes
temporär und zeitnah höher auszulasten.
Mit der am 13.10.2022 in Kraft getretenen Regelung des § 49b EnWG wurde die Möglichkeit geschaffen,
eine temporäre betriebliche Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes kurzfristig umzusetzen, ohne
dass diese einer vorherigen Genehmigung bedarf. Nach § 49b Abs. 1 Satz 2 EnWG ist eine
Höherauslastung im Sinne dieser Vorschrift die Erhöhung der Stromtragfähigkeit ohne Erhöhung der
zulässigen Betriebsspannung. Diese temporäre Höherauslastung setzt TenneT mittels
witterungsabhängigen Freileitungsbetrieb (WAFB) auf den nachfolgend genannten Leitungen und
Stromkreisen um:
Leitungen LH-07-B125
- Stromkreis Grafenreinfeld-Stalldorf 416 geplante Stromerhöhung von 3.216 A auf max. 4.000 A
Unter Verwendung von Informationssystemen zur Leitungsrecherche, die allen Betreibern technischer
Infrastrukturen für die Eintragung eigener Infrastrukturen und für die Auskunft über fremde Infrastrukturen
diskriminierungsfrei zugänglich sind, wurden alle Betreiber potentiell beeinflusster technischer
Infrastrukturen und die anliegenden Kommunen identifiziert. Darüber hinaus erfolgt eine Anzeige der
magnetischen Flussdichte an die zuständigen Immissionsschutzbehörden nach § 49b Abs. 2 EnWG.
Um die Übertragungskapazitäten auf den o. a. Leitungen auch über den 01.04.2027 hinaus
sicherzustellen, wird die TenneT TSO GmbH die aufgeführte Leitung nach Ablauf der temporären
Höherauslastung weiter mit WAFB betreiben. Dank dieser Betriebsoptimierung werden wir auch in
Zukunft eine sichere Energieversorgung bereitstellen.
Hiermit zeigen wir die temporäre Höherauslastung gemäß § 49b Abs. 1 EnWG in der Fassung vom
09.02.2024 und damit nach jetziger Gesetzeslage bis 31. März 2027 an.
Ebenfalls zeigen wir hiermit die dauerhafte Höherauslastung der oben genannten Leitungen ab
01.04.2027 entsprechend des § 49a Abs. 1 EnWG an.
Wir fordern die betroffenen Betreiber technischer Infrastrukturen auf, die wegen der temporären
Höherauslastung erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Zur Abfrage der
Daten, Ermittlung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen wenden Sie sich an unser Postfach
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Kosten für die Ermittlung und Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen trägt die TenneT
TSO GmbH sowohl im Rahmen der temporären Höherauslastung gem. § 49b Abs. 4 S. 2 EnWG als auch
für die dauerhafte Höherauslastung nach § 49a Abs. 3 S. 2 EnWG. Wenn Sie innerhalb von sechs
Monaten die Freigabe zur dauerhaften Höherauslastung geben, wird Ihnen auf die Kosten ein Aufschlag
von 5 Prozent gewährt.
Sollten Sie noch Fragen haben und weitergehende Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an unser
Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter der Angabe der o. g. Leitungsbezeichnung.
Mit freundlichen Grüßen
TenneT TSO GmbH
Absage der Sitzung des Gemeinderates am 09.09.2024
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Wegen einer kurzfristigen Verhinderung des Ersten Bürgermeisters der Gemeinde Theilheim,
wird die Sitzung, vom Montag, den 09.09.2024 abgesagt.
Eine Stellvertretung durch die Zweite Bürgermeistern Ruf oder den Dritten Bürgermeister Endres war so kurzfristig nicht möglich.
Die Sitzung findet jetzt am Dienstag, den 17.09.2024, um 19:30 Uhr, im Vereinsraum der Jakobstalhalle statt.
Hierzu wird in der kommenden Woche noch fristgerecht und ordnungsgemäß geladen.
Neuregelung der Art der amtlichen Bekanntmachung ab 01.08.2024
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Amtliche Bekanntmachungen werden nur noch digital auf der Internetseite der Gemeinde Theilheim veröffentlicht.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2024 einen entsprechenden Beschluss in öffentlicher Sitzung gefasst.
Über diesen Link können Sie sich über alle Bekanntmachungen der Gemeinde informieren: theilheim.de/amtliches.html
Ihre Vorteile:
Für Sie hat das zum einen den Vorteil, dass der Gang zur Amtstafel entfällt – und auch mancher Gang in das Rathaus.
Denn bezieht sich eine Bekanntmachung auf zur Einsicht auszulegende Unterlagen (wie z. B. Satzungen oder Verordnungen), werden auch diese über das Internet zugänglich gemacht.
Bekanntmachungen bleiben online verfügbar und werden auf der gemeindlichen Homepage archiviert.
Was passiert mit der ehemaligen Amtstafel vor dem Alten Rathaus?:
Alle im Gemeindebereich vorhandenen Aushängekästen dienen lediglich der Information und sind nicht amtlich.
Die bisherige Gemeindetafel (ehem. Amtstafel) vor dem alten Rathaus wird ab 01.08.2024 als Aushangkasten geführt.
Feldbrandtag 2024
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Der Verband für Landwirtschaftliche Fachbildung, Kreisverband Kitzingen und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg laden ein zum:
Feldbrandtag 2024: Feldbrandbekämpfung und Risikomanagement in der Landwirtschaft
am Samstag, 10. August 2024 um 10.00 Uhr
Betrieb Niedermeyer, Neuhof 1, 97337 Dettelbach
Immer längere und intensivere Hitzeperioden, bedingt durch den Klimawandel lassen häufig Feldbrände in der Erntezeit mit Schäden an Maschine und Erntegut entstehen.
Welche Maßnahmen dagegen zielführend sind, wird im Rahmen der Veranstaltung erläutert.
Dazu laden in Kooperation der vlf Kitzingen, der vlf Bezirksverband Unterfranken und die Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten ein.
Programm:
▪ 10:00 Uhr Begrüßung Gastgeber Klaus Niedermeyer, Vorsitzender vlf Kitzingen
▪ 10:10 Uhr Vortrag: „Praktische Prävention und Regulierungsmöglichkeit von Landwirten und Feuerwehr“, Sebastian Muth, Kreisbrandinspektor Kitzingen
▪ 11:00 Uhr Vortrag: „Rechtlicher und versicherungstechnischer Rahmen im Ernstfall, Roman Kubitschek, Versicherungskammer Bayern
▪ 12:00 Uhr Diskussion und Abschluss, Matthias Ruß, Vorsitzender vlf Unterfranken
Auf Ihr Kommen freuen sich
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Sie haben Probleme mit Hornissen oder Wespen?
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Bildnachweis: iStockphoto / kojihirano
Tatsächlich ist 2024 in Unterfranken kein ausgeprägtes Hornissen- oder Wespenjahr.
Wenn Sie trotzdem ein Hornissen- oder Wespennest in Ihrem Gebäude haben, sollten Sie sich an den Verein AKAN e.V. (AKAN, der Arbeitskreis Arten- und Naturschutz) wenden.
Entfernen Sie das oder die Nester auf keinen Fall auf eigene Faust. Diese Insekten sind äußerst wehrhaft uns sehen obendrein auch noch sehr gut.
Der AKAN e.V. ist kompetenter Ansprechpartner bei Fragen rund um Wespen, Hummeln und Hornissen. Sein Arbeitsschwerpunkt besteht darin, Konflikte zwischen Mensch und wild lebenden Tieren im häuslichen Bereich zu lösen.
Bei Bedarf kümmert sich AKAN gegen eine Gebühr um das artgerechte Versetzen von Wespen- oder Hornissennestern, ggf. in Koordination mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Würzburg.
Sie ereichen den Verein entweder
per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
telefonisch unter: 0176 56 70 20 30.