Aktueller Stand:
Die Gemeinde Theilheim führt das Förderverfahren nach den Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie für Landwirtschaft und Forsten. Nach Erstellung der Ist- und Bedarfsanalyse werden jetzt das Markterkundungsverfahren und das Auswahlverfahren gestartet. Abhängig vom Ergebnis kann danach eine Förderung beantragt werden. Die Gemeinde Theilheim ist weiterhin verstärkt bemüht spätestens 2010 die Maßnahme der Breitbanderschließung durchzuführen.
Aufgrund der Nähe zur Autobahn wird im Zuge des Ausbaus der BAB A 3 die günstige Gelegenheit bestehen Leerrohre zu verlegen. Diese können dann für Glasfaserkabel genutzt werden.


Gemeinde Theilheim, Landkreis Würzburg

Markterkundung und Auswahlverfahren

1. Zieldefinition

a.) Die Gemeinde Theilheim führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.

Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.

b.) Zeitgleich führt die Gemeinde Theilheim ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.

Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffent-
lichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breit-
bandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den
Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.

Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren
ergebnislos verlaufen ist.

2. Unterversorgungssituation


Die Gemeinde Theilheim (Einwohner: 2.451, Landkreis Würzburg) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen über 90 % des Gemeindegebietes.

Die Gemeinde Theilheim hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite www.theiheim.de eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten angefordert werden.

3. Zieldefinition

Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.

Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für
Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s
im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im
Download zur Verfügung stehen.
Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.

4. Anforderungen

Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.

Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.

Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

- Vorstellung des Netzbetreibers

- Referenzen

- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur

- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload


- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte

- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge

- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s

- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)

- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)

- Zeitpunkt der Inbetriebnahme

5. Besonderheiten im Auswahlverfahren


a.) Bewertungskriterien

- Erschließungsgrad

- Höhe der Endkundenpreise

- Zuschussbedarf

- Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive
Datenraten etc.)

- Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf
werden vorrangig berücksichtigt.

c.) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene

Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier
Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer
6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.

d.) Netzbetrieb

Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.

6. Sonstiges


Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese
vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

7. Fristen

Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 14.09.2009 beim Breitbandpaten der Gemeinde Theilheim eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 28.09.2009
beim Breitbandpaten der Gemeinde Theilheim eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

8. Ansprechpartner

Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate:

Martin Redelberger
Bachstraße 13
97288 Theilheim
Tel. 09303/906971
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Bedarfserfassung zum Download

Hier erhalten Sie die Bedarfserfassung zum Download im PDF-Format:

Bedarfserfassung-Download >>

Zusätzliche Informationen

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