Aktuelles

Gemeinnütziger Verein pflegt die Gemeindepartnerschaft

Partnerschaft braucht Pflege, damit sie lebendig bleibt. Die Pflege der Verbindung mit unserer italienischen Partnergemeinde Vigolo Vattaro hat nun einen weiteren Schritt nach vorne gemacht. Ende November trafen sich im Rathaus dreizehn Bürgerinnen und Bürger, um den „Freundeskreis Theilheim-Vigolo Vattaro e.V.“ zu gründen.

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Das neue Bundesmeldegesetz zum 01.11.2015 einheitlich für alle Bundesländer!

Wir haben Sie bereits im Mitteilungsblatt in den Ausgaben September und Oktober 2015 über wichtige Neuerungen informiert.

Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur Anmeldung und in wenigen Fällen zur Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung) bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen die Personalausweise und/oder die Reisepässe vorgelegt werden. Neu ist die Vorlage einer vom Wohnungsgeber bzw. vom Vermieter ausgestellten schriftlichen Bestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug. Hierfür gibt es ein Formular, das die Daten des Wohnungsgebers und die Namen der zuziehenden meldepflichtigen Personen enthält, ferner die Wohnungsanschrift und das Einzugsdatum. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist erforderlich bei

• Einzug in eine Wohnung,
• Auszug aus einer Wohnung, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird,
• Auszug aus einer Wohnung, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird (Wohnungslosigkeit),
• Auszug aus einer Nebenwohnung, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, die Hauptwohnung aber beibehalten wird.

Bei Angabe des Einzugs-/Auszugsdatums wird der Tag des tatsächlichen Ein-/Auszugs verlangt, nicht Datum des Mietbeginns oder der Eigentumsübergabe! Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung bzw. Abmeldung vorzulegen!
Hier geht es zum entsprechenden Formular in unserem Downloadbereich >>

Wohnungsgeber ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) tatsächlich willentlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. In der Regel ist das der Wohnungseigentümer. Wohnungsgeber bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter, der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer weiteren Person zum selbständigen Gebrauch überlässt. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin oder Eigentümer ist, erklärt dies in einfacher Form.

Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Vordrucke zur Bestätigung durch den Wohnungsgeber erhalten Sie ab sofort im Einwohnermeldeamt und können von unserer Homepage www.theilheim.de unter Formulare und Vordrucke heruntergeladen werden.

Sollten Sie Fragen zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes haben, können Sie sich gerne im Meldeamt, Tel. 90 69 6 melden.

19 neue ABC-Schützen konnte Schulleiter Jürgen Neuberger in der Grundschule Theilheim an ihrem ersten Schultag begrüßen.

Gemeinsam mit dem Lehrerkollegium und den Grundschülern der weiteren Klassen wurde den Erstklässlern ein herzlicher Empfang bereitet. Auch Bürgermeister Hubert Henig freute sich mit den neuen Schülern und wünschte ihnen Erfolg und Freude in ihrer nun beginnenden Schulzeit.

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Bürgermeister Hubert Henig, stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende Sabine Endres, Schulleiter Jürgen Neuberger mit den ABC-Schützen.

15 Kameradinnen und Kameraden legten Leistungsprüfung in Technischer Hilfe ab

Mit Bravour bestanden haben am Samstag, den 12. September zwei Gruppen der Theilheimer Feuerwehr ihre THL-Leistungsprüfung. Das Kürzel „THL“ steht dabei für „Technische Hilfeleistung“ und umfasst im Prinzip alles, was nicht der Brandbekämpfung als originäre Aufgabe der Feuerwehren zuzuschreiben ist. Daher müssen neben einem Einsatzaufbau, der die Befreiung einer eingeklemmten Person aus einem verunfallten PKW zur Grundlage hat und praxisgerecht gemeinsam in der Gruppe abgearbeitet werden muss, auch mehrere Truppaufgaben, das heißt Aufgaben in Zweierteams, im Rahmen der Prüfung bewältigt werden. Dazu gehören beispielsweise die Inbetriebnahme der pneumatischen Hebekissen, das Vorführen der stabilen Seitenlage oder das Vorbereiten der Motorkettensäge, wobei zu jeder Aufgabe auch theoretisches Hintergrundwissen abgefragt wird. Hinzu kommen schließlich je nach abzulegender Stufe weitere Zusatzaufgaben.

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19. bis 21. September 2015

Der Kleintierzuchtverein lädt  zur Kirchweih ins Festzelt ein.

Samstag, ab 17.00 Uhr    Festbetrieb
Sonntag, ab 10.00 Uhr Frühschoppen
11.30 Uhr Mittagessen
14.00 Uhr Kaffee und Kuchen
Festbetrieb
Montag, ab 17.00 Uhr Festbetrieb

Für Speisen und Getränke ist wie alle Jahre, bestens gesorgt.
Auch dieses Jahr 1/2 Ente, Spare Ribs, Haxen und Hähnchen vom Grill sowie Steckerlfisch und vieles mehr.

Am Montag ab 13.30 Uhr bietet der Kath. Frauenbund Kaffee und Kuchen im Pfarrheim an.

Pünktlich mit dem Beginn der Sommerferien starteten 60 Kinder aus Theilheim mit ihren Betreuern in das mittlerweile dritte Feriencamp im Jakobstal. Da erstmals so viele Kinder teilnehmen, wurde auch das Betreuerteam auf sechs Personen aufgestockt. Die Ferienmaßnahme führt die Gemeinde gemeinsam mit der AWO Unterfranken durch, die auch die Organisation innehat.

Die Kinder erleben zwei Wochen lang Gemeinschaft und werden täglich von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr von einem qualifizierten Team betreut. Nach einem gemeinsamen Frühstück starten die Kinder mit Spielen, gehen auf den Spielplatz oder machen einen Ausflug in den Tierpark nach Sommerhausen. Es werden gemeinsam Muffins gebacken und Figuren aus Pappcache hergestellt. Daneben kommt auch der Wasserspaß nicht zu kurz.

Das Mittagessen, das von einem Caterer gebracht wird, nehmen die Kinder im Mehrzweckraum der Jakobstalhalle ein und einen gesunden Snack erhalten die Kinder zusätzlich am Nachmittag.

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Mit den Ferienkindern und ihren Betreuern Nina, Carmen, Maike, Alex, Stephan und Natalie freut sich Bürgermeister Hubert Henig (rechts außen).

Zusätzliche Informationen

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