Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat an das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) bekanntgegeben, dass die bayernweite präventive Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Geflügelpest nicht mehr erforderlich ist.

Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte für Geflügel möglich.

Weiterhin gelten jedoch die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Geflügel-Kleinbetrieben und das Fütterungsverbot für Wildvögel, welche per Allgemeinverfügung am 29.01.2021 erlassen wurden.

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