Die Gemeinde Theilheim hat in ihrer Sitzung am 12.04.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes “Reisgrube” als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt unmittelbar an der Staatsstraße 2272 an. Das Plangebiet wird begrenzt
• im Norden und im Osten durch die Staatsstraße 2272
• im Süden durch die Straßen „Reisgrube“ und „Oberlehrer-Beck-Straße“
• im Westen durch die westliche Grundstücksgrenze der Grundschule Theilheim, Reisgrube 17 bzw. durch die Straße „Reisgrube“
(Hinweis: Der Lageplan ist maßstäblich bei Ausdruck im Format Din A 3).
• Der Bebauungsplan Reisgrube wird von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen: Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst werden.
• Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.
• Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt:
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Erörterung und Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sowohl hier vollständig auf dieser Website als auch im Rathaus der Gemeinde Theilheim eingesehen werden.
Die Einsichtnahme im Rathaus ist möglich - nach vorheriger Terminvereinbarung (z. B. über unsere Website, per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 09303 9069 71) - in der Zeit
vom Montag, 09.05.2022 bis Montag, 23.05.2022
Montag - Freitag 08:00 Uhr– 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
vom Montag, 09.05.2022 bis Montag, 23.05.2022
Montag - Freitag 08:00 Uhr– 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
Eine Äußerung zur Planung ist bis Dienstag, 31.05.2022, wie folgt möglich:
• schriftlich oder
• mündlich zur Niederschrift (Hinweis: Die Aufnahme einer Niederschrift ist kostenpflichtig; die Mindestgebühr beträgt 7,50 EUR) oder
• per E-Mail – allerdings nur mit qualifizierter elektronischer Signatur
Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, senden Sie diese an die Gemeinde Theilheim, 97288 Theilheim, Bachstraße 13;
per Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Im Rathaus liegen folgende Planinformationen im genannten Zeitraum auf, die Sie hier vollständig auf unserer Website einsehen können:
1. Beschlüsse der Gemeinde Theilheim vom 12.04.2022, lfd. Nrn. 129 – 131 mit folgenden Inhalten:
Lfd. Nr. Inhalt
2. Planunterlagen des Planungsbüro Wegner Stadtplanung:
„ANLASS UND ZIEL DES BEBAUUNGSPLANS „REISGRUBE“ vom 12.04.2022
und Lageplan „Zeichnerische Festsetzungen“ vom 12.04.2022
3. Lageplan Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss Reisgrube
4. Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
Für weitergehende Informationen zur Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses: Die vollständige amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der weiterführenden Informationen ist hier hinterlegt.
Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre "Reisgrube"
Die Gemeinde Theilheim hat am 16.04.2022 zur Sicherung der Planung eine Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre "Reisgrube" erlassen.
Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und
b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
Diese Satzung ist am 17.04.2022 in Kraft getreten.
Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den Bereich Reisgrube (Vorkaufsrechtssatzung “Reisgrube”)
Die Gemeinde Theilheim hat am 16.04.2022 eine Vorkaufsrechtssatzung „Reisgrube“ erlassen.
Im Geltungsbereich der Satzung steht der Gemeinde Theilheim ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu. Verkäufer eines unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücks sind verpflichtet, der Gemeinde Theilheim den Abschluss eines Kaufvertrages über ein Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
Diese Satzung ist am 17.04.2022 in Kraft getreten.