Am 14. September 2023 findet wieder der Bundesweite Warntag statt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird um 11:00 Uhr deutschlandweit alle an das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren auslösen (dies umfasst insbesondere die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP sowie Cell Broadcast. Diese werden ausschließlich zentral über den Bund via MoWaS angesteuert). Um 11:45 Uhr wird vom BBK eine entsprechende Entwarnung gesandt. Die Auslösung über MoWaS erfolgt ausschließlich durch das BBK, um die Funktionsfähigkeit der bundesweiten Auslösung unter realistischen Bedingungen zu erproben.

Weitere Informationen finden sie auf der nachfolgenden Internetseite:
Bundesweiter Warntag - BBK
Was sind die Ziele des Bundesweiten Warntags?

Eine Liste der für den Empfang von Cell Broadcast-Warnmitteilungen geeigneten Geräte ist auf der Homepage des BBK online abrufbar.

Parallel hierzu können in Bayern kommunale Stellen zeitgleich die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen, nicht direkt an MoWaS angeschlossenen Warnmittel manuell auslösen (z. B. Lautsprecherdurchsagen, Verwaltungs-Websites, Behörden-Hotlines, Sirenen). Welche Kommunen in Bayern ihre Warnmittel unabhängig vom BBK einsetzen, können sie der Auflistung in der Rubrik „Veröffentlichungen“ auf dieser Seite entnehmen.

Um die Warnung der Bevölkerung in Deutschland weiter verbessern zu können, hat das BBK wieder eine Umfrage ins Leben gerufen. Hier können Sie dem BBK Ihre Erfahrungen, die Sie rund um den Warntag gemacht haben, direkt mitteilen. An dieser Umfrage können Sie über den Link warntagumfrage teilnehmen. Der Frage-bogen wird ab dem 14. September 2023, 11 Uhr, online abrufbar sein.

Das Warnsystem ist auch während der bundesweiten Probewarnung am 14. September jederzeit einsatzbereit. Bei Bedarf können die zuständigen Behörden wie gewohnt die Menschen über das Modulare Warnsystem und seine Kanäle errei-chen und vor realen Gefahren warnen.

Sirenen- und Lautsprecherwarnung
In Gebieten, die besonders gefährdet sind, oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential wird die Bevölkerung nicht nur mit Rund-funkdurchsagen gewarnt, sondern auch mit Sirenen und Lautsprecherfahrzeugen. Auf diese Art und Weise wird die Bevölkerung zum Beispiel bei der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen gewarnt.

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt.

Die wichtigsten Sirenensignale sind:

Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Heulton von einer Minute Dauer.

In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Dar-über hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.

Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen werden entweder ergänzend zur Sirenenwarnung oder, in Gebieten in denen keine geeig-neten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.

Zusätzliche Informationen

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