zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus die Trauerbeflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern. Auch den Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke) und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
1996 ist vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog der 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt worden. Am 27. Januar 1945 ist das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz von sowjetischen Truppen befreit worden.