Aktuelles aus Theilheim
Für Kurzentschlossene: Juleica-Schulung
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Juleica-Grundschulung 28.02. – 03.03.2022
Du bist ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv oder möchtest es werden?
Dann lerne in deiner JuleiCa- Ausbildung alles, was Du für die Betreuung von Seminaren und Freizeiten oder für das Leiten der Gruppenstunden wissen musst.
Nur Mut!
Eine abgeschlossene JuleiCa Ausbildung zeichnet Dich als verantwortungsbewusst und qualifiziert aus.
Die erlernten “Soft-Skills“ sind nicht nur in der Jugendarbeit von großer Bedeutung, auch Arbeitgeber legen großen Wert auf diese Zusatzqualifikation.
Weder Pauken von Stoff und jede Menge Theorie kommen auf Dich zu – die Inhalte werden durch abwechslungsreiche Methoden leicht verständlich vermittelt und die Seminare werden gemeinsam mit den Teilnehmenden gestaltet.
Wir freuen uns über Deine Teilnahme!
Zielgruppe: ab 16 Jahre
Kosten: 100,00 Euro (Zuschuss über den KJR Würzburg möglich)
Ort: Lindenhof Hemmersheim
Leistungen: Vollpension, Schulung mit mind. 26 Stunden, die zur Beantragung der Juleica anerkannt werden.
Infos und Anmeldung über www.kjr-wuerzburg.de oder telefonisch: 0931 87899
AWO Ferienbetreuung 2022
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Auch in diesem Jahr findet wieder die beliebte Ferienbetreuung durch den AWO Bezirksverband Unterfranken e.V. statt. Dies hatte der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung In den ersten beiden Wochen der Sommerferienam 21.10.2021 einstimmig beschlossen.
In der zweiten Pfingstwoche, vom 13. bis zum 17. Juni, jeweils von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, können grundsätzlich alle Schulkinder aus Theilheim im Alter von 6 -12 Jahren betreut werden. Der Unkostenbeitrag ist wegen des Feiertags in dieser Woche auf 40 € reduziert (regulär 50 € / Woche). Für das zweite Kind fallen 25 € Beitrag an und jedes weitere Kind ist kostenfrei. Im Preis sind Getränke, Snacks und ein warmes Mittagessen enthalten und natürlich sind Spiel und Spaß garantiert.
In den ersten beiden Wochen der Sommerferien, findet das Angebot ebenfalls statt (01.08. bis 05.08.2022 und 08.08. bis 12.08.2022).
Anmeldung direkt über dieses Formular der AWO
„Neuer Service in Hopferstadt: Anlieferung von Kleinmengen an Bauschutt und Kaminabbruch möglich
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Was kann angeliefert werden?
Materialien, die nicht auf den Wertstoffhöfen oder der Bauschuttdeponien angenommen werden:
(Deponieklasse I oder II)
Bauschutt aus Steinen, Beton, Fliesen u. ä.
Gemischter Bauschutt oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, Porenbetonsteine und Gipskartonplatten mit Anhaftungen
Kaminabbruchmaterial: Mauerwerk, Beton, Putz aus dem Rückbau von Abgasanlagen von Öl- oder Festbrennstoff-Feuerungsanlagen, üblicherweise mit deutlich sichtbaren Rußspuren.
Wieviel kann angeliefert werden?
Kleinmenge: maximal 2 m³, entsprechen dem Volumen eines 1-achsigen PKW-Anhängers.
Wann kann angeliefert werden?
Öffnungszeiten: Ab dem 28. Januar 2022 an Freitagen in allen geraden Kalenderwochen, jeweils 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Wer darf anliefern?
Bürgerinnen, Bürger und Kleinbetriebe der Stadt Würzburg, des Landkreises Würzburg und des Landkreises Kitzingen.
Hier gibt es weitere Informationen:
Die Stadtreiniger der Stadt Würzburg: 0931 / 37 44 44 oder www.wuerzburg.de/stadtreiniger
team orange im Landkreis Würzburg: 0931 / 61 56 400 oder www.team-orange.info
Abfallberater im Landratsamt Landkreis Kitzingen: 09321 / 928 1234 oder www.abfallwelt.de
UPDATE 2: Neuer Busfahrplan und zusätzlicher Bus am Morgen
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Wie die APG heute bestätigt, fährt der Zusatz- / Verstärkerbus tatsächlich erst um 7:25 Uhr. Die Fahrpläne wurden mittlerweile entsprechend aktualisiert.
Außerdem waren die Druckexemplare des Fahrplans fehlerhaft, so dass die Abendfahrten von und nach Theilheim nicht abgedruckt wurden. Diese finden selbstverständlich weiterhin statt.
Den aktualisierten Fahrplan gibt es bereits jetzt auf der Homepage des VVM unter www.vvm-info.de/pdf_fahrplan/ Der Fahrplan wird außerdem in den nächsten Tagen neu gedruckt und ist dann bei der APG in der Juliuspromenade 40-44, Tel. 0931 45280 0, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, erhältlich. Grundsätzlich empfehlen wir auch die Nutzung der VVM-App, in der Echtzeitdaten, wie Verspätungen, angezeigt werden.
Wie uns ein zu Recht verärgerter Bürger mitgeteilt hat, fährt der neue Zusatzbus seit dem 1. Januar 2022 nicht wie angekündigt um 7:20 Uhr, sondern auch laut Fahrplan erst um 07:25 Uhr, ab der Haltestelle Theilheim Kilian-Wallrapp-Straße.
Nachdem sich leider auch noch einige andere Details (Abfahrtzeiten, Endhaltestellen) geändert haben, empfehlen wir Ihnen vor dem Beginn der nächsten Arbeitswoche dringend den neuen Fahrplan der APG/VVM anzusehen:
Fahrplan 550 - Stand 01.01.2022
„3G“-Zugangsregelung im Rathaus
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Bitte klären Sie im Voraus, ob sich Ihr Anliegen telefonisch, schriftlich per Post oder per Mail klären lässt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Termine vereinbart werden.
- ein amtliches Ausweisdokument
- ein Impfdokument oder
- einen Nachweis einer Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder
- den zertifizierten Nachweis eines negativen Covid-19 Tests (Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
Was ist zum Jahreswechsel im Landkreis Würzburg erlaubt?
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Was ist zum Jahreswechsel im Landkreis Würzburg erlaubt?
Regelungen für die Silvesternacht
Der zweite Jahreswechsel in Pandemie-Zeiten steht unmittelbar bevor und auch das Jahr 2022 muss ohne große Party und ohne großes Feuerwerk begrüßt werden. Folgende Regelungen gelten im Landkreis Würzburg:
Kontaktbeschränkungen für Geimpfte
Nehmen an privaten Treffen außerhalb der Gastronomie ausschließlich Personen teil, die geimpft oder genesen sind, so dürfen dies zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Zusammenkünfte in der Gastronomie
Wie bisher sind private Zusammenkünfte, die innerhalb der Gastronomie nach Gastronomieregeln stattfinden, von der Zehn-Personen-Grenze ausgenommen. Es ist daher weiterhin möglich, auch privat mit mehr als zehn Personen in der Gastronomie zu speisen. Die Zehn-Personen-Begrenzung greift hier nicht – wenn das gemeinsame Speisen im Mittelpunkt steht.
Für private Veranstaltungen zu Hause, in angemieteten Räumlichkeiten und auch für private Veranstaltungen, die innerhalb der Gastronomie in getrennten Räumen (geschlossene Gesellschaft) nach den Veranstaltungsregeln stattfinden, gilt hingegen die Personenobergrenze von zehn Personen.
Verschärfte Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene
Private Treffen in privaten Räumlichkeiten, auf privat genutzten Grundstücken und im öffentlichen Raum, an denen auch ungeimpfte oder nichtgenesene Personen teilnehmen, sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich höchstens zwei Personen eines anderen Hausstands zulässig. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Vorsorgliche Tests empfehlenswert
Bei Treffen mit Personen aus unterschiedlichen Haushalten sollten sich alle Beteiligten – unabhängig vom Impfstatus – vorsorglich testen lassen.
Eine Übersicht aller Teststellen mit den Öffnungszeiten über den Jahreswechsel ist unter www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren zu finden.
Ansammlungen von mehr als zehn Personen sind untersagt
In der Zeit zwischen dem 31. Dezember 2021, 15.00 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9.00 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich auf Anordnung des Freistaates Bayern dann unverzüglich zu zerstreuen.
Keine Tanzveranstaltungen möglich
Tanzveranstaltungen sind untersagt.
Sperrstunde in der Gastronomie an Silvester aufgehoben
Die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) wurde für den Jahreswechsel aufgehoben. Gastronomische Angebote dürfen in der Silvesternacht daher ausnahmsweise im Rahmen der gesetzlich geltenden Sperrzeit zur Verfügung gestellt werden.
Verkauf von Pyrotechnik ist untersagt
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr wieder generell verboten.
Landrat ruft zur Einhaltung der Regelungen auf
Landrat Eberth appelliert an die Bevölkerung, sich an die geltenden Regelungen zu halten: „Wir alle hätten uns den Jahreswechsel unbeschwerter gewünscht und würden gerne im größeren Kreis mit Freunden und Familie das neue Jahr 2022 begrüßen. Die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Regelungen ist jedoch wichtig, um die Dynamik der Omikron-Variante zu bremsen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Belastung in den Kliniken und der Rettungsdienste bitte ich weiter alle Bürgerinnen und Bürger, von einem Zünden von noch vorhandenem Silvesterfeuerwerk dringend Abstand zu nehmen. Wir sind erneut an einem kritischen Punkt der Pandemie angekommen und können diesen nur im gemeinsamen Miteinander überwinden.“