Aktuelles aus Theilheim
Theilheimatfest_19_06_2016
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DAS THEILHEIMATFEST 2016 SOLLTEN SIE NICHT VERPASSEN!
HEIMAT ….. ist ein Gefühl und eine ganze Menge mehr, so auch das Theilheimatfest 2016, am Sonntag, 19. Juni ab 11:00 Uhr
Heimat – das sind wohlvertraute Menschen, das sind viele Erinnerungen, das sind Häuser und versteckte Winkel, das sind aber auch unsere Dialekte und so vieles mehr.
Heimat – das kann auch Spießbürgerlichkeit und Kitsch in Reinkultur sein.
Heimat – das kann gerade in unserer schnelllebigen Zeit ein Ruhepol sein - und damit erleben wir Heimat neu.
Heimat ist für jeden von uns ein ganz persönliches Gefühl. So laden die Bürgerinnen und Bürger der Winzergemeinde Theilheim Sie ein, sich beim Theilheimatfest 2016 heimisch zu fühlen.
Heimisch bei Menschen, die für das Theilheimatfest 2016 viele schöne, unterhaltsame und ausgefallene Angebote unter dem Motto „Heimat“ vorbereitet haben. Die Modeschau mit Kleidungsstücken aus längst vergangener Zeit. Den Dorfschmied, der mit den kleinen Besuchern des Heimatfestes schöne Hufeisen schmiedet. Oldtimer-Traktoren oder die feinen Kuchen, die Oma immer für uns gebacken hat.
Ist das nicht Heimat für Sie? Die Vorfreude auf das 3. Theilheimatfest motiviert alle Ausstellerinnen und Aussteller, das Beste zu geben. Mehr als 75 Angebote warten auf Sie.
Entdecken Sie IHR HEIMATGEFÜHL bei einem Besuch in Theilheim. Wie auch immer, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Kennenlernen all der interessanten Menschen und Angebote.
Vorstandschaft des Feuerwehrvereins
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120 Jahre nach der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Theilheim hat sich eine Vorstandschaft für den Feuerwehrverein gebildet. Der 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr, Herr Thomas Müller, hatte alle Mitglieder zu einer Mitgliedsversammlung geladen. Auf der Tagesordnung standen unter anderen die Wahl der Vorstandschaft des neuen Feuerwehrvereins und die Änderung der Vereinssatzung. Die Mitglieder beschlossen den Verein in das Vereinsregister eintragen zu lassen. Dann wurde die Vorstandschaft gewählt mit folgendem Ergebnis: Vorsitzender Herr Frank Wallrapp, Stellvertreter Herr Frank Henig, Schriftführer Herr Rupert Lochner und Kassenwart Herr Ludwig Düll. Als Beisitzer wählten die Mitglieder Herrn Klaus Wegmann, Herrn Bertram Walter, Frau Nadine Müller und Herrn Jürgen Heßmann.
Theilheimatfest_19_06_2016
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Grüß Gott beim „Theilheimatfest 2016“
Es dauert gerade einmal eine Viertelstunde, bis man mit dem Auto von Würzburg kommend, oder von Kitzingen aus, beim „Theilheimatfest 2016“ ist.
Gute Alternativen zum Auto bieten sich mit dem Fahrrad, den vvm – Omnibussen der Linien 551 und 552 oder stramm zu Fuß. Das „Theilheimatfest 2016“ findet im Rhythmus von drei Jahren statt. Es bietet eine unglaubliche Vielfalt an Themen zum Motto „Heimat“.
Am Sonntag, dem 19. Juni 2016, haben Sie zwischen 11:00 Uhr und 19:00 Uhr Zeit genug, um einen abwechslungsreichen und genussvollen Tag im Weinort Theilheim zu verbringen. Es erwarten Sie mehr als 70 Angebote der Ausstellerinnen und Aussteller. Vom Schmied, der mit Kindern Hufeisen schmiedet, von der Modeschau mit Kleidern und Hüten aus längst vergangener Zeit, von Auftritten des Zirkus „Allemallach“, von vielen musikalischen Darbietungen, von Kunst und Krempel, bis hin zum Verkauf von handgefertigten Pfeifen oder hochwertigen Accessoires. Unbedingt probieren sollten Sie die vorzüglichen Weine und BIO-Weine der Theilheimer Winzer. Und auch sonst ist das kulinarische Angebot schier unbegrenzt. Theilheims Partnergemeinde, Vigolo - Vattaro, wird Sie z.B. mit Spezialitäten aus dem Trentino begrüßen. Die Hauptbühne ist am historischen Kirchplatz platziert. Die große Festzone zieht sich durch den gesamten Altort von Theilheim. Jeder Stand thematisiert die Kernidee „Heimat“ auf individuelle Art und Sie sind eingeladen, mit den Akteuren zu quatschen, zu ratschen, zu klönen oder zu babbeln und natürlich auch zu genießen. Heimat ist vielfältig, das zeigt auf besonders beeindruckende Art und Weise das diesjährige „Theilheimatfest 2016“.
Viele weitere Informationen zum „Theilheimatfest 2016“ finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Theilheim unter dem Button „Theilheimatfest“; klicken Sie einfach mal rein. Sie sind herzlich eingeladen, also Vorhang auf für das „Theilheimatfest 2016“!
Mit herzlichen Grüßen
Hubert Henig
Erster Bürgermeister der Gemeinde Theilheim
Gemeinnütziger Verein pflegt die Gemeindepartnerschaft
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Gemeinnütziger Verein pflegt die Gemeindepartnerschaft
Partnerschaft braucht Pflege, damit sie lebendig bleibt. Die Pflege der Verbindung mit unserer italienischen Partnergemeinde Vigolo Vattaro hat nun einen weiteren Schritt nach vorne gemacht. Ende November trafen sich im Rathaus dreizehn Bürgerinnen und Bürger, um den „Freundeskreis Theilheim-Vigolo Vattaro e.V.“ zu gründen.
Weiterlesen: Gemeinnütziger Verein pflegt die Gemeindepartnerschaft
Neues Bundesmelderecht
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Das neue Bundesmeldegesetz zum 01.11.2015 einheitlich für alle Bundesländer!
Wir haben Sie bereits im Mitteilungsblatt in den Ausgaben September und Oktober 2015 über wichtige Neuerungen informiert.
Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur Anmeldung und in wenigen Fällen zur Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung) bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen die Personalausweise und/oder die Reisepässe vorgelegt werden. Neu ist die Vorlage einer vom Wohnungsgeber bzw. vom Vermieter ausgestellten schriftlichen Bestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug. Hierfür gibt es ein Formular, das die Daten des Wohnungsgebers und die Namen der zuziehenden meldepflichtigen Personen enthält, ferner die Wohnungsanschrift und das Einzugsdatum. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist erforderlich bei
• Einzug in eine Wohnung,
• Auszug aus einer Wohnung, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird,
• Auszug aus einer Wohnung, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird (Wohnungslosigkeit),
• Auszug aus einer Nebenwohnung, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, die Hauptwohnung aber beibehalten wird.
Bei Angabe des Einzugs-/Auszugsdatums wird der Tag des tatsächlichen Ein-/Auszugs verlangt, nicht Datum des Mietbeginns oder der Eigentumsübergabe! Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung bzw. Abmeldung vorzulegen!
Hier geht es zum entsprechenden Formular in unserem Downloadbereich >>
Wohnungsgeber ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) tatsächlich willentlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. In der Regel ist das der Wohnungseigentümer. Wohnungsgeber bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter, der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer weiteren Person zum selbständigen Gebrauch überlässt. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin oder Eigentümer ist, erklärt dies in einfacher Form.
Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Vordrucke zur Bestätigung durch den Wohnungsgeber erhalten Sie ab sofort im Einwohnermeldeamt und können von unserer Homepage www.theilheim.de unter Formulare und Vordrucke heruntergeladen werden.
Sollten Sie Fragen zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes haben, können Sie sich gerne im Meldeamt, Tel. 90 69 6 melden.
Neue Grundschüler in Theilheim
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19 neue ABC-Schützen konnte Schulleiter Jürgen Neuberger in der Grundschule Theilheim an ihrem ersten Schultag begrüßen.
Gemeinsam mit dem Lehrerkollegium und den Grundschülern der weiteren Klassen wurde den Erstklässlern ein herzlicher Empfang bereitet. Auch Bürgermeister Hubert Henig freute sich mit den neuen Schülern und wünschte ihnen Erfolg und Freude in ihrer nun beginnenden Schulzeit.
Bürgermeister Hubert Henig, stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende Sabine Endres, Schulleiter Jürgen Neuberger mit den ABC-Schützen.