Aktuelles aus Theilheim
Das Rathaus ist am Montag, den 14.08.2023 geschlossen
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Am Montag, den 14.08.2023 bleiben das Rathaus und der Bauhof geschlossen.
Dienstag, der 15.08.2023 ist ein Feiertag in Theilheim.
Sie erreichen uns wieder zu den gewohnten Servicezeiten ab Mittwoch, den 16. August 2023.
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So funktioniert die Wärmepumpe im Altbau
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Wärmepumpen gelten als die Heiztechnik der Stunde. Über ihre Verwendung im Altbau wird viel diskutiert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale räumt mit Mythen auf und gibt Tipps, wie Wärmepumpen auch im Altbau für wohlige Wärme zu moderaten Preisen sorgen und dabei das Klima schützen.
Wärmepumpen gewinnen ihre Wärme aus der Umwelt: aus der Luft, aus dem Boden oder aus dem Grundwasser. Diese Umweltwärme kostet nichts. Damit einher geht, dass Wärmepumpen Niedrigtemperaturheizungen sind, die die Heizflächen im Haus nur auf 35 bis 55 Grad Celsius erwärmen. Das spart Energie, funktioniert aber nur mit größeren Heizflächen.
Peter Kafke, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale: „Heizkörper in Altbauten sind tatsächlich überraschend oft überdimensioniert, so dass oft nur ein Austausch einzelner Heizkörper nötig ist. Teilweise wurden sie großzügig über den Daumen dimensioniert, einige Gebäude wurden nachträglich mit Dämmung und neuen Fenstern versehen, so dass die Heizflächen geringere Vorlauftemperaturen brauchen.“
Damit ist natürlich auch der Weg zur Wärmepumpe im Altbau umrissen: Abhängig vom jeweiligen Gebäude sollte nach dem Optimum von größeren Heizflächen und besserer Dämmung gesucht werden. Dabei hilft ein Energieberater.
Peter Kafke rät zum Praxistest für eine erste Orientierung: An einem kalten Wintertag wird die Vorlauftemperatur der vorhandenen Heizung auf 55 Grad begrenzt und alle Heizkörperthermostate auf „3“ gestellt. Wird es dann in allen Räumen warm, ist eine Wärmepumpe problemlos möglich. Bleiben einzelne Räume kalt, reicht vermutlich der Ersatz der Heizkörper durch größere aus, um die Wärmepumpe zu ermöglichen. Bleibt es in allen Räumen zu kühl, wird es ohne zusätzliche Dämmung an der Gebäudehülle keinen wirtschaftlichen Wärmepumpenbetrieb geben.
Schwimmen in der Natur - Baden gehen in sauberem Wasser
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Wer in einem Badesee schwimmen geht, sollte auch auf die Wasserqualität achten.
© PantherMedia / Corinna Fuckas
Bei Sommerhitze in den Badesee zu springen ist zwar sehr erfrischend, unbedenklich aber nur, wenn der See auch wirklich zum Schwimmen geeignet ist. Denn Keime, Rückstände von Reini-gungsmitteln oder giftige Algen können gesundheitsschädlich sein. „Vorab sollte man sich da-her über die Wasserqualität informieren“, empfiehlt Gesundheitsexpertin Daniela Keller von der AOK in Würzburg. In Bayern gibt es rund 300 Badeseen mit über 370 Badestellen, deren Wasserqualität regelmäßig von den Gesundheitsämtern kontrolliert wird. So weisen beispiels-weise der Große und Kleine Erlabrunner Badesee, der Klostersee Trennfeld und der Naturbade-see Arnstein eine ausgezeichnete Badegewässerqualität auf. Die Ergebnisse finden sich auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter der Linkliste zu den bayerischen EU-Badegewässern. Laut dem Baye-rischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege seien derzeit mehr als 97 Prozent der bay-erischen Badegewässer hinsichtlich ihrer hygienischen Qualität als „ausgezeichnet“ oder „gut“ eingestuft.
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Thema: Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern
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Aus aktuellem Anlass möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger auf Folgendes hinweisen:
Sofern Wasser aus einem (bestehenden) Brunnen entnommen wird, handelt es sich rechtlich um eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Eine Gewässerbenutzung bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis nach §§ 8 und 10 WHG und Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG).
Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist ein Antrag beim Landratsamt Würzburg, Untere Wasserrechtsbehörde, zu stellen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie unter https://www.landkreis-wuerzburg.de/ -> Formulare -> Wasserrecht -> Auswahl des Antrags -> Erlaubnisantrag Grundwasserentnahme.
Im Rahmen einer wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Einzelfallentscheidung wird dann geprüft, ob für die Grundwasserentnahme eine Erlaubnis erteilt werden kann oder ob ggfls. Erlaubnisfreiheit nach § 46 WHG vorliegt.
Die Benutzung eines Gewässers ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet (§ 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG).
Bei weiteren Fragen zum Thema können Sie sich gerne an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Fachbereichs 52 (Wasserrecht) am Landratsamt Würzburg wenden.
Zudem besteht die Möglichkeit Ihre Fragen schriftlich über das Funktionspostfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu stellen.
„Musterhaus für altersgerechtes, barrierefreies Wohnen“ in Kürnach
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Sicherlich haben Sie schon etwas von unserem „Musterhaus für altersgerechtes, barrierefreies Wohnen“ in Kürnach gehört! Wenn nein, haben Sie am Sonntag, den 02. Juli, ab 13 Uhr die Möglichkeit sich direkt ein Bild davon zu machen.
Welche Möglichkeiten für altersgerechtes, barrierefreies Wohnen lassen sich in den eigenen vier Wänden umsetzen? Das zeigt Das Musterhaus in Kürnach im Landkreis Würzburg. In Zusammenarbeit mit über 40 Kooperationspartnerinnen und -partner sowie Handwerksbetrieben ist dort ein Haus entstanden, in dem sich zeigen lässt, wie selbstständiges Leben im eigenen Zuhause auch im Alter oder mit Einschränkungen möglichst lange und mühelos gelingen kann.
Zertifizierte Wohnberatende von WIRKOMMUNAL, eine Abteilung des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg (KU), stehen vor Ort zur Verfügung, stellen praktische Lösungen für die verschiedenen Wohnbereiche vor und zeigen Möglichkeiten auf, wie ein erforderlicher Umbau des eigenen Zuhauses realisiert werden kann.
Wir würden uns freuen Sie, Ihre Familie, Freunde und Bekannte am kommenden Sonntag in der Prosselsheimer Straße 16, 97273 Kürnach begrüßen zu dürfen.
Tobias Konrad
WIRKOMMUNAL | Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg | Anstalt des öffentlichen Rechts
Zeppelinstr. 67 | 97074 Würzburg |Telefon 0931/80442-58
Hier finden Sie den offiziellen Einladungsflyer: Musterkaus Kürnach
Die Haut schützen und Hautkrebs vorbeugen
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Gut geschützt: Sonnenschutzmittel mit möglichst hohem Lichtschutzfaktor bevorzugen. ©AOK-Mediendienst
Infotag zum Sonnenschutz am 21. Juni
Zu viel ultraviolette (UV-)Strahlung durch Sonne oder Solariumbesuch ist der Hauptrisikofaktor für Hautkrebs. Dessen gefährlichste Form ist das maligne Melanom, der schwarze Hautkrebs. Im Jahr 2021 waren in Bayern rund 58.800 Menschen daran erkrankt. Das entspricht laut AOK-Gesundheitsatlas 0,52 Prozent der bayerischen Bevölkerung. „im Landkreis Würzburg erhielten 750 Personen 2021 die Diagnose schwarzer Hautkrebs, das heißt, hier gab es mit 0,54 Prozent im Verhältnis etwas mehr Betroffene“, sagt Alexander Pröbstle, Direktor bei der AOK in Würzburg. Grundsätzlich lässt sich das Risiko für Hautkrebs deutlich senken, wenn man drei Dinge beachtet: Die Haut vor UV-Strahlen schützen, seine Haut regelmäßig auf Auffälligkeiten untersuchen und unbedingt das kostenfreie Angebot der Krankenkasse zum Hautkrebsscreening ab 35 Jahre alle zwei Jahre wahrnehmen. „Zusätzlich bietet die AOK Bayern bereits 18- bis 34-jährigen Versicherten eine Kostenerstattung oder einen Zuschuss für die Hautkrebsvorsorge beim Hautarzt an, ebenfalls alle zwei Jahre“, so Alexander Pröbstle. Leider nehmen weniger als ein Fünftel der Berechtigten ab 35 Jahre die Vorsorge in Anspruch – mit aktuell sogar rückläufiger Tendenz.