Aktuelles aus Theilheim
Neuigkeiten aus Ihrer Servicestelle Ehrenamt
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Neuste Informationen für Vereine und ehrenamtlich Tätige bietet die Servicestelle Ehrenamt des Landkreises.
Informationen
- zur Engagementstrategie der Bundesregierung
- zu kostenfreien Weiterbildungsangeboten für die Aktiven in Vereinen und
- zum Streuobstmarkt im Innenhof des Landratsamts, am Sonntag, 24. September
Tag der Zahngesundheit „Gesund beginnt im Mund – für alle“
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Pflegebedürftige sowie Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen profitieren von der aufsuchenden Zahnvorsorge. - © PantherMedia/svitlanahulko85.gmail.com
In diesem Jahr rückt der Tag der Zahngesundheit sogenannte vulnerable Gruppen unserer Ge-sellschaft in den Fokus. Dazu gehören Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen als auch Personen mit körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie diejenigen, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen oder sozialen Lage befinden. Unter dem Motto: „Gesund beginnt im Mund – für alle“ will der diesjährige Aktionstag darauf aufmerksam machen, dass sich diese vulnerablen Gruppen oft weniger gut um ihre Gesundheit kümmern können und auch seltener wichtige und notwendige Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. „Vor diesem Hintergrund freut es uns sehr, dass diese Personengruppe beim diesjährigen Tag der Zahngesundheit im Mittelpunkt steht“, so Alexander Pröbstle, Direktor der AOK in Würzburg, und ergänzt: „Das gilt auch für die Zahn- und Mundgesundheit. Gerade bei Pflegebedürftigen ist diese im Durchschnitt deutlich schlechter als bei der restlichen Bevölke-rung.“
Zahnvorsorge in Einrichtung oder Zuhause
„Die AOK Bayern engagiert sich bereits seit 2005 in besonderem Maße für die zahnmedizinische Betreuung von Pflegebedürftigen“, sagt Alexander Pröbstle. Die Gesundheitskasse habe zu-nächst mit einem Modellvorhaben für ältere Menschen in Münchner Pflegeeinrichtungen begonnen. Zwischenzeitlich entwickelte sich daraus ein gesetzlicher Anspruch auf zahnärztliche Vorsorgeleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen. Besonders wichtig ist Alexander Pröbstle in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass es für diesen Personenkreis oftmals auch die Möglichkeit der aufsuchenden Zahnvorsorge gibt: „Das bedeutet, dass Zahnarzt oder -ärztin zu den Menschen kommen und nicht umgekehrt.“ Darüber hinaus kann die Entfernung harter Zahnbeläge für sie einmal pro Kalenderhalbjahr abgerechnet werden, während das sonst nur einmal jährlich möglich ist.
Den Tag der Zahngesundheit, der jährlich am 25. September stattfindet, gibt es seit 1991. Interessierte erhalten an diesem Tag Informationen und praxisnahe Tipps zur Mundhygiene und -gesundheit. Die AOK Bayern ist zudem langjähriger Partner der Bayerischen LandesArbeitsGemeinschaft Zahngesundheit e.V. (LAGZ), die über das ganze Jahr hinweg Kinder vom Kindergartenalter an beim Erhalt der Zahngesundheit begleitet.
Internet-Tipps:
Wir feiern unser heimisches Obst!
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Streuobstmarkt am 24. September am Landratsamt Würzburg
Äpfel, Birnen, Zwetschgen oder Nüsse: Wir lieben unser (Streu-)Obst. Denn es ist einerseits gesund und lecker, andererseits bieten die Streuobstwiesen unserer heimischen Pflanzen- und Tierwelt einen wertvollen Lebensraum.
Deswegen laden wir Sie am Sonntag, 24. September 2023 von 11 bis 17 Uhr zu unserem Streuobstmarkt in den Innenhof des Landratsamtes Würzburg (Zeppelinstraße 15) ein, um unser heimisches (Streu-)Obst zu feiern!
Alles rund um das Streuobst
Geboten ist ein vielfältiges Programm mit Apfelausstellung, Verkostungen sowie Verkauf von Streuobstprodukten und –säften. Für jeden Streuobst-Interessierten, ob Hobbygärtner, Profi-Streuobstler und für diejenigen, die es noch werden wollen, gibt es wertvolle Informationen, Tipps und Tricks zu den Themen: Wiesenbewirtschaftung, Pflanzen, Schneiden, Fördermöglichkeiten sowie Bio-Diversität und Baumwartausbildung.
Wenn wir Sie für unser Streuobst begeistern konnten, gibt es gratis Streuobstbäume zum Mitnehmen. Unsere Streuobstberaterin, unsere Biodiversitätsbeauftragte sowie unsere Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege bieten ab 12:00 Uhr zu jeder vollen Stunde Fachvorträge an.
Obst hinbringen, eigenen Saft mitnehmen
Wer aus seinem eigenen Obst Saft pressen lassen will, ist beim Streuobstmarkt genau richtig. Ab 50 kg Streuobst wird frischer Saft gekeltert und in „Bag in Box“ abgefüllt. Wie das funktioniert, kann man vor Ort anhand einer mobilen Kelterei verfolgen. Natürlich ist es auch möglich, ohne mitgebrachtes Obst leckeren Saft zu verkosten und zu kaufen.
Um einen reibungslosen Ablauf beim Saftpressen von mitgebrachtem Obst zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, sich bis zum 15. September unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anzumelden unter Angabe der ungefähren Obst-Menge, die sie pressen lassen wollen (ab 50 kg) und Ihren Kontaktdaten.
Buntes Kinderprogramm
Für die Kinder gibt es eine Menge zu entdecken, zu bestaunen und zu spielen. Mehr wird an dieser Stelle noch nicht verraten. Es wird ein tolles, vielfältiges Spaß-, Informations- und Mitmachprogramm angeboten.
Auslosung der Gewinnerinnen und Gewinner des Malwettbewerbs „Volle Power - Streuobst verleiht Superkräfte!“
So heißt das Motto unseres Malwettbewerbs, zu dem noch bis zum 15. September kleine Künstlerinnen und Künstler ein Bild malen und einreichen können. Die Aufgabe: „Malt ein Bild von eurem Lieblingsobst! Wächst es am Baum, Strauch oder am Boden? Welche Superkraft bekommt ihr davon?“
Noch Lust, teilzunehmen? Dann einfach das Bild (im Format DIN A3 oder DIN A4) direkt bei Heidrun Groeger (Zimmer 325) oder an der Information am Landratsamt Würzburg abgeben oder senden an: Landratsamt Würzburg, Zeppelinstraße 15, 97070 Würzburg, Stichwort: Lieblingsobst. Einsendeschluss ist Freitag, der 15. September 2023.
Die Spannung steigt, welche Super-Power wir von unserem heimischen Obst erhalten. Die Siegerin oder der Sieger wird beim Streuobstmarkt um 14 Uhr gelost. Es warten tolle Gewinne.
Weitere Informationen: www.landkreis-wuerzburg.de/streuobstmarkt
Kreisjugendring: Online-Seminarreihe im Herbst und Winter 2023
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Online-Seminarreihe im Herbst und Winter 2023
Diesen Herbst und Winter bietet der Kreisjugendring Würzburg wieder zahlreiche Seminare und Workshops für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit an. Ein vielfältiges Themenangebot, wie Pressearbeit, Datenschutz, Cybermobbing, Escape Games, Canva, Resilienz, u.v.m. haben wir für Euch vorbereitet.
Die Workshops sind auf die Verlängerung oder auch für den Erwerb der JuleiCa anrechenbar. Es können aber alle Interessierte teilnehmen auch ohne Juleica.
Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Zugangsdaten werden nach erfolgreicher Anmeldung verschickt.
Alle Termine und Themen findet ihr auf unserer Internetseite unter www.kjr-wuerzburg.de/ angebote/mitarbeiterbildung.
Wir bedanken uns bei der Bürgerstiftung Würzburg und Umgebung für die finanzielle Unterstützung.
Kreisjugendring Würzburg
Wittelsbacherstraße 1
97074 Würzburg
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.kjr-wurzburg.de
Fristen für den Pflichtumtausch von Papierführerscheinen
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„Der Lappen geht, die Karte kommt“
Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Würzburg weist darauf hin, dass Papier-Führerscheine, die vor dem 19.Januar 2013 ausgestellt wurden, gestaffelt bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen sind.
Aktuell sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Derzeit geht es um Führerscheine, die bis einschließlich 31.Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Wenn das Geburtsjahr des Führerscheininhabers zwischen 1965 und 1970 liegt, muss der graue oder rosa Papierführerschein bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden.
UMTAUSCH BEI PERSÖNLICHER VORSPRACHE
Wer seinen Führerschein bei einem persönlichen Termin in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Würzburg (oder bei der Außenstelle Ochsenfurt) umtauschen möchte, benötigt ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild (dieses kann gegen eine Gebühr von 8,50 Euro im Landratsamt Würzburg erstellt werden; nicht in der Dienststelle Ochsenfurt möglich) sowie den bisherigen Führerschein im Original.
Falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese sollte vorab bei der ausstellenden Behörde telefonisch oder schriftlich beantragt werden.
UMTAUSCH ONLINE BEANTRAGEN
Der Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein kann auch gerne online gestellt werden. Das Formular findet man unter www.landkreis-wuerzburg.de/Fuehrerscheintausch
HINWEIS FÜR TÄTIGE IN DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT ("KLASSE T")
Wer in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist und die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzt, kann auf Antrag die Fahrerlaubnis der Klasse T erhalten.
Bitte stellen Sie hierfür einen Antrag auf Umstellung hin zu den neuen Klassen in Ihrer Führerscheinbehörde. Bei Antragstellung ist eine Bescheinigung über die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit - bestätigt beispielsweise vom Amt für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft, vom Bauernverband oder der Gemeinde - vorzulegen. Das entsprechende Formular ist auf www.landkreis-wuerzburg.de/Fuehrerscheintausch zu finden.
Die Kosten für einen Umtausch des alten Führerscheins in das EU-Kartenformat betragen im Regelfall 25,30 Euro; die Eintragung der Klasse „T“ bei land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit kostet zusätzlich 3,30 Euro.
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch gibt es auf www.landkreis-wuerzburg.de/Fahrerlaubnisbehörde.
Die Führerscheinstellen des Landratsamtes in Würzburg, Zeppelinstraße 15 und
in Ochsenfurt, Kellereistraße 8,
sind montags bis freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr, Montag- und Donnerstagnachmittag von 14:00 bis 16:30 Uhr ohne Terminvereinbarung geöffnet.
Bundesweiter Warntag am 14. September 2023 (2)
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Am 14. September 2023 findet wieder der Bundesweite Warntag statt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird um 11:00 Uhr deutschlandweit alle an das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren auslösen (dies umfasst insbesondere die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP sowie Cell Broadcast. Diese werden ausschließlich zentral über den Bund via MoWaS angesteuert). Um 11:45 Uhr wird vom BBK eine entsprechende Entwarnung gesandt. Die Auslösung über MoWaS erfolgt ausschließlich durch das BBK, um die Funktionsfähigkeit der bundesweiten Auslösung unter realistischen Bedingungen zu erproben.
Weitere Informationen finden sie auf der nachfolgenden Internetseite:
• Bundesweiter Warntag - BBK
• Was sind die Ziele des Bundesweiten Warntags?
Parallel hierzu können in Bayern kommunale Stellen zeitgleich die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen, nicht direkt an MoWaS angeschlossenen Warnmittel manuell auslösen (z. B. Lautsprecherdurchsagen, Verwaltungs-Websites, Behörden-Hotlines, Sirenen). Welche Kommunen in Bayern ihre Warnmittel unabhängig vom BBK einsetzen, können sie der Auflistung in der Rubrik „Veröffentlichungen“ auf dieser Seite entnehmen.
Um die Warnung der Bevölkerung in Deutschland weiter verbessern zu können, hat das BBK wieder eine Umfrage ins Leben gerufen. Hier können Sie dem BBK Ihre Erfahrungen, die Sie rund um den Warntag gemacht haben, direkt mitteilen. An dieser Umfrage können Sie über den Link warntagumfrage teilnehmen. Der Frage-bogen wird ab dem 14. September 2023, 11 Uhr, online abrufbar sein.
Das Warnsystem ist auch während der bundesweiten Probewarnung am 14. September jederzeit einsatzbereit. Bei Bedarf können die zuständigen Behörden wie gewohnt die Menschen über das Modulare Warnsystem und seine Kanäle errei-chen und vor realen Gefahren warnen.
Sirenen- und Lautsprecherwarnung
In Gebieten, die besonders gefährdet sind, oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential wird die Bevölkerung nicht nur mit Rund-funkdurchsagen gewarnt, sondern auch mit Sirenen und Lautsprecherfahrzeugen. Auf diese Art und Weise wird die Bevölkerung zum Beispiel bei der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen gewarnt.
Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt.
Die wichtigsten Sirenensignale sind:
Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Heulton von einer Minute Dauer.
In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Dar-über hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.
Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen werden entweder ergänzend zur Sirenenwarnung oder, in Gebieten in denen keine geeig-neten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.