Aktuelles

Vordrucke zum Ausfüllen am PC:

Wir möchten Sie daher informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.

Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

Wir bitten Sie die Bürgerinnen und Bürger bei Nachfragen darauf hinzuweisen, dass die unter www.grundsteuer.bayern.de eingestellten Formulare lediglich am PC und nicht handschriftlich ausgefüllt werden dürfen.

 

Neuregelung der Grundsteuer ab 2025

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

 

Wie läuft das Verfahren ab?

Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, den sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

 

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann auf-gepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30. März 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

 

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 Sie suchen eine neue berufliche Herausforderung in einem krisenfesten Beruf?
Bewerben Sie sich zur Ausbildung in unserer Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung oder in der Berufsfachschule für Kinderpflege! 
 
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt,
Pestalozzistraße 4, 97199 Ochsenfurt, Telefon 09331 9813-0
 
Berufsausbildung als „Kinderpfleger/-in“ (2 Jahre Vollzeit) mit der Möglichkeit des Mittleren Bildungsabschlusses.
 
 • Berufausbildung als „Helfer/-in für Ernährung und Versorgung“ (2 Jahre Vollzeit) oder „Assistent/Assistentin für Ernährung und Versorgung“ (3 Jahre Vollzeit) mit der Möglichkeit des Mittleren Bildungsabschlusses.
 
Als staatliche Berufsfachschulen erheben wir kein Schulgeld.
Wir beraten Sie gerne persönlich.
Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage: www.bs-kt-och.de 
Wir freuen uns auf Sie!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit Juli 2012 sind die sieben Kommunen Stadt Eibelstadt, Markt Frickenhausen, Stadt Ochsenfurt, Markt Randersacker, Markt Sommerhausen, Gemeinde Theilheim und Markt Winterhausen im südlichen Landkreis Würzburg sowie die fünf Kommunen Stadt Marktbreit, Stadt Marktsteft, Markt Obernbreit, Gemeinde Segnitz und Gemeinde Sulzfeld am Main aus dem Landkreis Kitzingen als kommunale Allianz MainDreieck miteinander vernetzt. Im Zuge dieses Prozesses der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) konnten über diesen Zusammenschluss in den vergangenen Jahren bereits viele Projekte umgesetzt werden.  
Um die Herausforderungen für den ländlichen Raum weiterhin gemeinsam anzugehen und die Zukunft der Region gemeinsam zu gestalten, ist es an der Zeit die bisherige Arbeit der Allianz MainDreieck zu reflektieren, neue Weichen zu stellen und im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) einen aktuellen Fahrplan festzulegen. 
 
Hierbei spielen Sie eine wichtige Rolle, denn als Einwohner:in oder Akteur:in der ILE MainDreieck kennen Sie diese am besten. 
Was wünschen Sie sich für Ihre Region? An welchen Stellen sehen Sie Handlungsbedarf? Welches Anliegen möchten Sie uns für die Entwicklung Ihrer Region mitteilen?
Wir möchten Sie bitten, im Rahmen der Online-Beteiligung die Möglichkeit zu nutzen, Ihre Ansichten zu Themen der Entwicklung der Region einzubringen!
Ihre Angaben bleiben selbstverständlich anonym; der Datenschutz wird gewahrt.
Die Online-Beteiligung besteht aus zwei Teilen und ist vom 01. Mai bis 31. Mai möglich:
  
Schritt 1 - Die Online Befragung
 
 
Wir würden uns freuen, wenn Sie an beiden Bausteinen teilnehmen und sind gespannt auf Ihre Anregungen!
 
Ihr Ansprechpartner: Bastian Lange
09331 9755
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.maindreieck.de

In seiner letzten Sitzung am 3. Mai 2022, hat unser Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, die KiTa ohne weitere Verzögerungen auf Basis der ursprünglichen, rechtskräftigen Baugenehmigung vom 20.08.2020 zu realisieren.

Diese Maßnahme wird deutlich teurer als die zuletzt ins Auge gefasste, geänderte und beantragte Variante, die statt einer aufwendigen Sanierung den Abriss des Marienheims beinhalten sollte: Die Gemeinde hatte alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Kosten der Maßnahme zu senken. Ebenso hätte der Ersatzneubau eine erhebliche Verbesserung des dann neuen Gebäudes bei der energetischen Sanierung mit sich gebracht und damit verbunden, deutliche Einsparungen bei den Energie- und Betriebskosten in der Zukunft.

Einige, meist direkte Nachbarn haben gegen die vorgeschlagenen Änderungen Eingaben, Protestschreiben und eine Petition beim Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags eingereicht. Das ist ihr Recht. Ein erneutes Genehmigungsverfahren mit zu erwartenden - nach unserer Einschätzung nicht begründeten - Klagen, würde dieses für die Gemeinde so wichtige Bauvorhaben im schlimmsten Fall um weitere Jahre verzögern.

Zeit, die wir, die Kinder im Ort und deren Familien nicht haben.

Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Rechtssicherheit bei einer so dringlichen Baumaßnahme in dieser Größenordnung geht aber vor!
Der zuletzt in Gang gebrachte Änderungsbauantrag allein hätte die Baukosten um bis zu einer halbe Million Euro reduziert. 

Der gesamte Gemeinderat
Josef Beck, Bernhard Bell, Bernd Endres (3. Bürgermeister), Andreas Elbert, Marita Gläßel, Sven Günther, Thomas Herpich (1. Bürgermeister), Reinhold Hofmann, Johannes Lang, Maximilian Mödl, Karoline Ruf (2. Bürgermeisterin),Tatjana Schmitt, Holger Seefried, Dr. Georg Sonnek und Marcus Stoll.

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Die Regierung von Unterfranken informiert über die bevorstehende Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude. Auf Grundlage der entsprechenden Verwaltungsanordnung erfolgt am

Montag, dem 9. Mai 2022,

aus Anlass des Europatages die Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern.

Hintergrund zum 9. Mai: Europatag. Gemäß einem im Jahr 1985 in Mailand gefassten Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs soll dieser Tag europaweit an den am 9.5.1950 unterbreiteten Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman erinnern, der zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte und die grenzüberschreitende wirtschaftliche Vernetzung zur langfristigen Sicherung des Friedens einleitete.
Dieser Vorschlag gilt als Grundstein der Europäischen Union.

Zusätzliche Informationen