Wichtige Hinweise zur Beantragung von Briefwahl

Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie voraussichtlich bis spätestens Mittwoch, 08.05.2024. Wir rechnen mit einem erheblichen Briefwahlaufkommen.

 

Zur Beantragung der Briefwahl haben Sie verschiedene Alternativen; damit Sie schnell und einfach Briefwahl beantragen können und unnötige Wartezeiten vermeiden, empfehlen wir Ihnen, möglichst vorrangig die Antragstellung im Internet zu nutzten.

 

Anforderung Wahlschein / Briefwahlunterlagen über das Internet (Bürgerserviceportal)

Bitte fordern Sie Ihren Wahlschein / Ihre Briefwahlunterlagen einfach und bequem über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Theilheim an:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/theilheim/bsp_ewo_briefwahl#/

 

Noch einfacher: Alternativ können Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen:

Richten Sie einfach die Kamera Ihres Smartphones auf den QR-Code, mittels der hinterlegten App kommen Sie sofort auf die Webseite zur Antragsstellung.

 

Link und QR-Code sind in der Zeit von Mittwoch, 08.05.2024 ab 14:00 Uhr, bis Freitag, 07.06.2024 um 18:00 Uhr freigeschaltet.

Außerhalb des genannten Zeitraumes ist eine Online-Antragsstellung nicht möglich.

 

Daneben haben Sie folgende Möglichkeiten zur Briefwahlbeantragung:

Schriftliche Antragstellung

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen.
Senden Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit der Post zu oder werfen Sie diesen im Neuen Rathaus der Gemeinde Theilheim in den Hausbriefkasten.

 

Persönliche Antragstellung

Möchten Sie Briefwahl persönlich beantragen, bitten wir Sie, den Antrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung, siehe oben) bereits ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Eine bevollmächtigte Person kann maximal vier Wahlberechtigte vertreten.

 

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

 

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden Ihnen baldmöglichst nach Antragsstellung an Ihre Hauptwohn- oder an Ihre Wunschanschrift versandt.

Bitte achten Sie nach der Antragsstellung darauf, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahltag, 09.06.2024 18:00 Uhr bei der Gemeinde Theilheim eingegangen sein muss.

Berücksichtigen Sie hierbei ggf. erforderliche Postlaufzeiten.

Zusätzliche Informationen