Aktuelles

Das neue Bundesmeldegesetz zum 01.11.2016.

Es besteht die Pflicht zur Anmeldung und in wenigen Fällen zur Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung am Hauptwohnsitz) bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen die Personalausweise und/oder die Reisepässe vorgelegt werden. Die Vorlage einer vom Wohnungsgeber bzw. vom Vermieter ausgestellten schriftlichen Bestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug bleibt für Anmeldungen bestehen. Hierfür gibt es ein Formular, das die Daten des Wohnungsgebers, des Wohnungseigentümers und die Namen der zuziehenden meldepflichtigen Personen enthält, ferner die Wohnungsanschrift und das Einzugsdatum. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist erforderlich bei • Einzug in eine Wohnung.

Bei Angabe des Einzugsdatums wird der Tag des tatsächlichen Einzugs verlangt, nicht Datum des Mietbeginns oder der Eigentumsübergabe!

Neu ist: Die Wohnungsgeberbescheinigung ist nur noch bei der Anmeldung vorzulegen!

Wohnungsgeber ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) tatsächlich willentlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. In der Regel ist das der Wohnungseigentümer. Wohnungsgeber bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter, der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer weiteren Person zum selbständigen Gebrauch überlässt. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin oder Eigentümer ist, erklärt dies in einfacher Form.

Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat den Einzug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Vordrucke zur Bestätigung durch den Wohnungsgeber erhalten Sie ab sofort im Einwohnermeldeamt und können von unserer Homepage www.theilheim.de unter Formulare und Vordrucke heruntergeladen werden.

Sollten Sie Fragen zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes haben, können Sie sich gerne im Meldeamt, Tel. 90 69 6 melden.

jugendgruppe feuerwehr

Wie funktioniert ein Feuerwehrlöscher? Was ist ein Strahlrohr? Wie setzt man einen richtigen Funkspruch ab? Bekommt man unter der Atemschutzmaske überhaupt genug Luft? Und wie löscht man ein richtiges Feuer?

Auf all diese Fragen bekommen Jugendliche eine Antwort bei der Theilheimer Feuerwehr.
Hier geht es zum ausführlichen PDF.

Die Herrenmannschaft des TTC Theilheim feierte in der Saison 2015 / 2016 einen großen Erfolg. Mit nur einer Saisonniederlage und 33:3 Punkte wurde man Meister in der der 3. Kreisliga Kitzingen West. In der nächsten Saison wird die Mannschaft in der 2. Kreisliga aufschlagen.

2016 07 ttc meisterschaft b
Die erfolgreichen Spieler/in von links nach rechts: Thomas Hiller, Bertram Walter, Sebastian Seybold, Tina Hofmann, Manfred Wegmann. Es fehlt Christian Hiller.

Hier können Sie das Plakat für das Theilheimatfest 2016 als PDF laden.

Hier können Sie den Flyer für das Theilheimatfest 2016 als PDF laden.

2016 05 theilheimat team

Das Organisationsteam von links nach rechts: Ernst Röhner, Erhard Wallrapp, Thea Barth, Christine Böld, Elisabeth Lang, Anni Bayerl, Hubert Henig, Rupert Lochner

Zusätzliche Informationen

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