Neuverpachtung gemeindeeigner Grundstücke

Die Gemeindegrundstücke werden zum 01.01.2023 bis 31.12.2027 neu verpachtet.

Es handelt sich dabei um Ackergrundstücke und Gärten.
Die Verpachtung ist ausschließlich an einheimische Bürgerinnen und Bürger vorgesehen.
Wer Interesse an einem oder mehreren Grundstücken hat, möchte sein Gebot in schriftlicher Form in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Pachtgebot“ bis spätestens 25. Oktober 2022, 10:00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Theilheim, Kilian-Wallrapp-Straße 1, abgeben. Gebote per E-Mail bleiben unberücksichtigt.

Auskünfte über die Grundstücke erteilt ferner die Gemeinde Theilheim, Herr Thomas Häusner, Telefon 98121 20, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bei der Abgabe der Gebote sind folgende Besonderheit zu beachten:

Wer sich für ein oder mehrere Ackergrundstücke interessiert, soll in seinem Gebot nicht nur einen Pachtpreis nennen, sondern auch angeben, ob und in welcher Art und Weise er welchen Teil der Ackerfläche (Größenangabe) extensiv nutzt. Förderungen dafür gibt es über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (beispielsweise KULA - Kulturlandschaftsprogramm, GAP-Förderung).

Bei der Vergabe der Ackergrundstücke werden der Pachtpreis und die Angaben zur extensiven Nutzung jeweils mit 50 % bewertet.
Über die Vergabe entscheidet ausschließlich die Gemeinde Theilheim nach ihrem Ermessen.

- Der Einsatz von Glyphosat ist grundsätzlich ausgeschlossen.

- Das Ausbringen von Klärschlamm oder Klärschlammresten ist nicht zulässig.

- Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist verboten.

Die Liste der zu verpachtenden Grundstücke finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen