Aktuelles
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Ferienbetreuung in den Pfingstferien 2023 fällt aus.
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Wie bereits im letzten Jahr, muss die Ferienbetreuung der Gemeinde Theilheim in Zusammenarbeit mit dem AWO Bezirksverband Unterfranken e.V., entfallen.
Die mangelnde Nachfrage bzw. die geringfügigen Anmeldungen im einstelligen Bereich, zwingen uns zur Absage.
Zweimal pro Jahr GEMA-Gratisticket als Entlastung für Vereine - Freistaat stellt künftig 2,5 Mio. Euro jährlich bereit
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Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr. Davon profitieren alle ehrenamtlichen Organisationen. Ehrenamtsministerin Ulrike Scharf und Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, haben heute im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
Die Vereine können ihre Veranstaltungen ab 5. April auf dem Portal der GEMA anmelden. Der Freistaat deckt damit die Kosten für alle Vereine ab, also für jene mit und ohne bestehenden GEMA-Rahmenvertrag. Die Vereinbarung gilt für Veranstaltungen von Vereinen, die keinen Eintritt kosten, mit Tonträgern und mit Livemusik, im Innen- und im Außenbereich – bei einer Maximalfläche von 300 Quadratmetern. Die Mittel, die der Freistaat aufwendet, wurden nochmal um eine Million jährlich Euro erhöht und betragen nun insgesamt 2,5 Millionen Euro jährlich. Entsprechend ist auch die Zahl der betroffenen Veranstaltungen gestiegen – sie liegt nun bei bis zu 120.000 Veranstaltungen.
Bayerns Ehrenamtsministerin Ulrike Scharf betont: „Mehr Zeit fürs Miteinander, weniger Bürokratie, weniger Kosten – das GEMA-Gratisticket entlastet gezielt unsere bayerischen ehrenamtlichen Organisationen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass wir dieses starke Zeichen der Wertschätzung für das Ehrenamt setzen. Ich freue mich, dass die bereitgestellten Mittel noch einmal kräftig aufgestockt wurden. Bayerns Herz schlägt für das Ehrenamt! Gemeinsam ist Bayern stark!“
Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, begrüßt das Vorhaben: „Mit diesem Vertrag unterstützen wir die Musiknutzung, die ein elementarer Bestandteil eines lebendigen und sozialen Vereinslebens in den Kommunen ist. Wir freuen uns sehr, dass die Bayerische Staatsregierung die Nutzung von Live- und Tonträgermusik so großzügig fördert und damit ein starkes Signal an die vielen ehrenamtlich tätigen Vereine sendet, die dadurch auch finanziell entlastet werden.“
Ehrenamtsbeauftragte Eva Gottstein, MdL freut sich: „Gerade in Zeiten wie diesen ist es wichtig, wieder mehr zusammenzukommen und als Gesellschaft zusammenzurücken. Das passiert vor allem auf ehrenamtlich organisierten Festen und Veranstaltungen. Mit dem neuen GEMA-Vertrag sorgt der Freistaat für einen echten Schub für das Ehrenamt in Sachen Fest- und Feierkultur und unterstützt damit Bayerns Vereine vorbildlich!“
Warnstreiks im ÖPNV am Montag, den 27.03.2023
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Laut Auskunft des Verkehrsunternehmens Verbund Mainfranken (VVM) und der APG Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, wird die Buslinie 550 (551/552 / Theilheim, Randersacker, Lindelbach) am kommenden Montag ganz normal bedient.
Allerdings werden sämtliche Straßenbahnverbindungen im Stadtgebiet Würzburg bestreikt. Der VVM empfiehlt:
Am Montag, 27.03.2023, fahren den ganzen Tag keine Straßenbahnen in Würzburg. Auch auf den Buslinien kommt es zu Änderungen.
Nutzen Sie möglichst alternative Verkehrsmittel. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt, ob Ihre Fahrt stattfindet in der Fahrplanauskunft
Direkter Komtakt:
APG - Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg | Verkehrsunternehmen Verbund Mainfranken (VVM) |
Juliuspromenade 40-44 | Friedrich-Spee-Str. 58-64 |
97070 Würzburg | 97072 Würzburg |
0931 45280 0 | 0931 3688 6886 |
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https://www.apg-info.de/apg-angebote/anstehende-fahrplannderungen/3022.Streik-auf-unseren-APG-Landkreis-Linien.html | https://www.vvm-info.de/fahrplanaenderung/#sec_bus |
Erfolgreiche Wahl der Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Theilheim
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Bei der Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr am gestrigen Abend, wurden für die Dauer von sechs Jahren
Daniel Slusarek zum 1. Kommandanten und Jürgen Hessmann zu seinem Stellvertreter gewählt.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Jürgen Hessmann diente der Freiwilligen Feuerwehr Theilheim bereits in den letzten zehn Monaten als 2. Notkommandant.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei Thomas Wallrapp (bisher 1. Notkommandant) und Jürgen Hessmann für ihren Einsatz als Notkommandanten in den letzten zehn Monaten.
Gemäß Bayerischem Feuerwehrgesetz wären jeweils eine einfache Mehrheit von 16 Stimmen für das Quorum erforderlich gewesen.
Beim ersten Wahlgang (1. Kommandant) verzichtete der vorgeschlagene Gegenkandidat von vorne herein auf die Kandidatur.
Der weitere verbleibende Gegenkandidat erhielt sieben Stimmen.
Dies soll in der nächsten Gemeinderatssitzung am 4. April geschehen.
Erster Bürgermeister
Ankündigung Geländebegehungen und Kartierungen für die 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach Abschnitt 1: Grafenrheinfeld – Rittershausen
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Durchführung auf dem Gebiet der Kommunen Gaukönigshofen, Stadt Ochsenfurt, Markt Sommerhausen, Markt Randersacker, Theilheim, Rottendorf, Prosselsheim, Oberpleichfeld, Bergtheim, Biebelried, Stadt Dettelbach, Markt Werneck, Waigolshausen, Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld von März bis Dezember 2023
Kurze Beschreibung des Projektes
Die 380 Kilovolt (kV) Leitung zwischen dem Umspannwerk Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen ist eine rund 50 km lange Versorgungs- und Transitleitung, die seit 1980 zuverlässig Strom nach Baden-Württemberg transportiert. Im Zuge der Energiewende muss die Leitung für die heutigen Anforderungen verstärkt werden. Diese sogenannte Netzverstärkungsmaßnahme ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 20 festgelegt. Die Genehmigung wird durch die Bundesnetzagentur in Bonn im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Die Netzverstärkung zwischen Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen wird an der bestehenden Trasse durch das Auflegen eines dritten Stromkreises erfolgen. Hierzu muss an jedem Mast halbseitig eine dritte Traverse angebaut werden.
Hintergrund der Ankündigung
Für die Umsetzungsplanung zur 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach sind weitere verschiedene Arbeiten und Untersuchungen im Gelände erforderlich, u.a. für die bodenkundliche und Ökologische Baubegleitung, artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wie Besatzkontrollen, Baumhöhlen- und Horstbaumkontrollen, Markierung von Höhlenbäumen mit nicht dauerhafter forstüblicher Markierungsfarbe (als Buchstabe „H“). “). Hinzu kommen Kartierungen (d.h. die Erfassung u.a. von Vögel, Amphibien, Reptilien, Haselmäusen). Als Basis dienen unsere Kartierungen aus dem Jahr 2021 sowie die der umweltfachlichen und technischen Planung.
Beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die IHB GmbH Ingenieurdienstleistungen, Standort Halle (Saale), Brachwitzer Straße 16, 06118 Halle (Saale) Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen
Für die Arbeiten ist es i.d.R. erforderlich, private land- und forstwirtschaftliche Wege und Grundstücke zu betreten sowie öffentliche Wald- und landwirtschaftliche Wege mit PKW zu befahren. Die Kartierungen selbst werden im Regelfall zu Fuß durchgeführt und dauern zwischen 10 Minuten bis zu einer Stunde. Dabei werden an den Grundstücken und Wegen keine Veränderungen vorgenommen, sondern lediglich der Ist-Zustand von Flora und Fauna durch Fotos und Beschreibung dokumentiert.
Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.
Auf den in Tabelle 1 aufgeführten Flurstücken sollen die Geländebegehungen und Kartierungen ausgeführt werden. Wann die Arbeiten erfolgen, hängt von den Witterungsbedingungen ab
Termine
Vorraussichtlicher Beginn der Kartierungen: März 2023
Voraussichtlicher Abschluss der Kartierungen: 31. Dezember 2023
Hinweis: Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraums betroffen. Im Sinne des § 44 I S. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden die Kartierungen nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.
Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke können Sie unter https://www.tennet.eu/de/projekte/netzverstaerkung-grafenrheinfeld-kupferzell einsehen.
Ihr Ansprechpartner
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an:
Markus Lieberknecht
Telefon: 0921 50740-4098
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
tennet.eu
Rathaus am Freitag, den 03.03.2023 geschlossen
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Aufgrund einer aktuellen Covid-19 Infektionskette, bleibt das Rathaus am Freitag, den 3. März 2023 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger die eine bestätigte Terminvereinbrung haben, werden darauf hingewiesen, dass ein Infektionsrisiko mit dem Coronavirus besteht.
Zum eigenen Schutz, empfehlen wir das Tragen einer FFP2-Maske!
Thomas Herpich
Erster Bürgermeister