Aktuelles aus Theilheim
Neuregelung der Grundsteuer
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Neuregelung der Grundsteuer ab 2025
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, den sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann auf-gepasst:
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30. März 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.
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Zurück auf Anfang - Die KiTa St. Johannes am Gartenweg wird jetzt gebaut!
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In seiner letzten Sitzung am 3. Mai 2022, hat unser Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, die KiTa ohne weitere Verzögerungen auf Basis der ursprünglichen, rechtskräftigen Baugenehmigung vom 20.08.2020 zu realisieren.
Diese Maßnahme wird deutlich teurer als die zuletzt ins Auge gefasste, geänderte und beantragte Variante, die statt einer aufwendigen Sanierung den Abriss des Marienheims beinhalten sollte: Die Gemeinde hatte alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Kosten der Maßnahme zu senken. Ebenso hätte der Ersatzneubau eine erhebliche Verbesserung des dann neuen Gebäudes bei der energetischen Sanierung mit sich gebracht und damit verbunden, deutliche Einsparungen bei den Energie- und Betriebskosten in der Zukunft.
Einige, meist direkte Nachbarn haben gegen die vorgeschlagenen Änderungen Eingaben, Protestschreiben und eine Petition beim Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags eingereicht. Das ist ihr Recht. Ein erneutes Genehmigungsverfahren mit zu erwartenden - nach unserer Einschätzung nicht begründeten - Klagen, würde dieses für die Gemeinde so wichtige Bauvorhaben im schlimmsten Fall um weitere Jahre verzögern.
Zeit, die wir, die Kinder im Ort und deren Familien nicht haben.
Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Rechtssicherheit bei einer so dringlichen Baumaßnahme in dieser Größenordnung geht aber vor!
Der zuletzt in Gang gebrachte Änderungsbauantrag allein hätte die Baukosten um bis zu einer halbe Million Euro reduziert.
Der gesamte Gemeinderat
Josef Beck, Bernhard Bell, Bernd Endres (3. Bürgermeister), Andreas Elbert, Marita Gläßel, Sven Günther, Thomas Herpich (1. Bürgermeister), Reinhold Hofmann, Johannes Lang, Maximilian Mödl, Karoline Ruf (2. Bürgermeisterin),Tatjana Schmitt, Holger Seefried, Dr. Georg Sonnek und Marcus Stoll.
Beflaggung in Unterfranken: Am 9. Mai ist Europatag
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Die Regierung von Unterfranken informiert über die bevorstehende Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude. Auf Grundlage der entsprechenden Verwaltungsanordnung erfolgt am
Montag, dem 9. Mai 2022,
aus Anlass des Europatages die Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern.
Hintergrund zum 9. Mai: Europatag. Gemäß einem im Jahr 1985 in Mailand gefassten Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs soll dieser Tag europaweit an den am 9.5.1950 unterbreiteten Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman erinnern, der zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte und die grenzüberschreitende wirtschaftliche Vernetzung zur langfristigen Sicherung des Friedens einleitete.
Dieser Vorschlag gilt als Grundstein der Europäischen Union.
„Jeder Moment WERTvoll“ im Landkreis Würzburg
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Der Landkreis Würzburg präsentiert sich zum 50. Geburtstag mit einer Ausstellung – Eröffnung im Landratsamt
Landrat Thomas Eberth und Eva-Maria Schorno, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit am Landratsamt Würzburg, laden ein, sich in der Ausstellung „Jeder Moment WERTvoll. 50 Jahre Landkreis Würzburg“ über Geschichte und Gegenwart des Landkreises zu informieren.
Foto: Kathrin Klotzbach
In diesem Jahr feiert der Landkreis Würzburg sein 50-jähriges Bestehen in seiner heutigen Form. Ab sofort kann man im Landratsamt in der Zeppelinstraße 15 im Würzburger Frauenland hierzu die Ausstellung „Jeder Moment WERTvoll. 50 Jahre Landkreis Würzburg“ besuchen und sich auf zwölf Roll-ups über zentrale Themen des Landkreises informieren.
Die Themen der informativen Ausstellung reichen von der Gebietsreform 1972 über die Abbildung der 52 Landkreis-Gemeinden, die politische Vertretung des Landkreises bis zu den Aufgaben des Landratsamtes, des Landkreises sowie des Kommunalunternehmens. Auch die Bereiche Kreisentwicklung, Kreishaushalt, Ehrenamt, Landkreis-Partnerschaften, Sehenswertes und vieles mehr werden dargestellt. QR-Codes zu jedem Thema erweitern die Informationsmöglichkeiten für Ausstellungsbesucher.
Landrat Thomas Eberth freut sich über die gelungene Ausstellung: „Optisch sehr gelungen, zeigen die zwölf Roll-ups markante Themen unseres Landkreises, die bei einem Besuch im Landratsamt kurzweilig informieren und sicher das eine oder andere Aha-Erlebnis bereithalten.“ „Unser Landkreis ist eine Wohlfühlregion und die Ausstellung zeigt die Vielfalt der Orte, aber auch die Vielfalt unserer Aufgaben im Amt“, so Landrat Thomas Eberth.
Konzipiert wurde die Ausstellung von Eva-Maria Schorno, Leiterin des Stabsstellenfachbereichs Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Gestaltung übernahm Schinagl Graphic-Design (Veitshöchheim).
Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes Würzburg, Zeppelinstraße 15, im Erdgeschoss zu sehen: montags bis donnerstags von 7:30 bis 16:30 Uhr, freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr. Der Zugang ist derzeit nur mit einer OP- oder FFP2-Maske möglich.
Eine zweite Version der Ausstellung soll im Jubiläumsjahr durch verschiedene Gemeinden wandern.
Das 50-jährige Jubiläum wird beim Tag der offenen Tür, zu der Landrat Thomas Eberth am 3. Juli 2022 ins Festzelt auf dem Landratsamtsgelände einlädt, gebührend gefeiert. Aktuelle Informationen zum Landkreis-Jubiläum: www.landkreis-wuerzburg.de/Jubiläum