Aktuelles

Die Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr führt auch im Winterhalbjahr 2022//2023 wieder Sondertermine zur Untersuchung landwirtschaftlicher Zugmaschinen durch.

Beachtet werden sollte dabei, dass bei diesen Sonderterminen auch Überprüfungen vorgenommen werden können. Das bedeutet, dass an der Zugmaschine geänderte Teile oder zusätzliche Anbauten, welche die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringen, begutachtet werden und eine Eintragung im Fahrzeugbrief veranlasst wird.

Anmeldungen für einen Sondertermin Anfang 2023 (Januar/Februar) werden bei der Gemeinde Theilheim bis spätestens 02.12.2022 entgegengenommen.

Der Gemeinderat Gerbrunn hat am 10.10.2022 beschlossen, das Hallenbad ab den 01.11.2022 bis 31.03.2023 zuschließen, um Energie einzusparen.

Deshalb kann auch der Schwimmunterricht für die Klassen der Grundschule Theilheim, bis auf Weiteres nicht stattfinden.


 UPDATE: In einer Mitteilung vom 21.10. teilt der 1. Bürgermeister der Gemeinde Gebrunn, Stefan Wolfshörndl mit, dass der Gemeinderat Gerbunns am 7. November das Thema Hallenbadschließung erneut beraten wird und dass das Hallenbad bis dahin geöffnet bleiben soll:

https://gerbrunn.de/temporaere-schliessung-hallenbad-erneute-beratung-im-gemeinderat/

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„Suffizienz – was ist das und was hat es mit Energiesparen zu tun?“

am Montag, 17. Oktober 2022 ab 17:30 Uhr
Online

Energie ist mehr denn je ein großes Gesprächsthema. Häufig drehen sich Diskussionen um die Frage, mit welchen Energieträgern unsere zukünftige Versorgung gesichert werden soll. Oder es wird erörtert, wie die Energieeffizienz in verschiedenen Handlungsbereichen gesteigert werden kann.

Manchmal geht es auch darum, wie eine Energieeinsparung erreicht werden kann, indem der Verbrauch von Energie vermieden wird. In diesem Zusammenhang taucht auch ab und zu der Begriff „Suffizienz“ auf. Aber was kann man unter „Suffizienz“ verstehen? Welchen Einfluss können „suffiziente Handlungsweisen“ auf den Energieverbrauch nehmen? Und welche anderen Wirkungen können mit „Suffizienz“ einhergehen?

Diese Fragen greift das WebSeminar auf und gibt erste Informationen, die einen tieferen Einstieg in die Thematik sowie Initiativen auf lokaler Ebene erleichtern sollen. Außerdem werden Beispiele für bereits bestehende und mögliche Aktivitäten in den Bereichen Wohnen, Mobilität, Ernährung und Produktkonsum dargestellt.

Der kostenfreie Online-Vortrag richtet sich an Kommunen, Institutionen und Initiativen, lokal und regional Aktive sowie alle anderen interessierten Personen. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Themenwochen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie „Im Team Energiebildung vorantreiben“ von 10. bis zum 23. Oktober 2022 statt.

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„Strom im Eigenheim nachhaltig erzeugen - effizient nutzen!”

am Mittwoch, 12. Oktober 2022 ab 17:00 Uhr
Online

Auch, wenn wir ihn nicht sehen, riechen oder schmecken können: Er sorgt still und heimlich dafür, dass wir es im Winter kuschlig warm haben, morgens den Kaffee genießen können und die Lebensmittel frisch bleiben. Er sorgt für saubere Kleidung und dafür, dass wir von A nach B kommen und nicht im Dunkeln das Dasein fristen müssen. Ohne ihn hätten viele keine Arbeit und keine Unterhaltung. Ohne ihn läuft also fast nichts.

Die Rede ist natürlich vom elektrischen Strom. Eine Form von Energie, die einen täglich umgibt, aber selten wirklich wahrgenommen wird – so selbstverständlich ist er geworden. Aber dass Strom wertvoll ist, ja eigentlich unverzichtbar und mit dieser Ressource sparsam umgegangen werden sollte, darüber machen wir uns eher selten Gedanken. Erst, wenn für ihn bezahlt werden muss, überlegen wir: Geht es nicht günstiger? Warum ist der Stromverbrauch so hoch und wie kann sich das ändern?

Im Rahmen der diesjährigen Themenwochen „Im Team Energiebildung vorantreiben“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie setzt sich C.A.R.M.E.N. e.V. mit der effizienten Nutzung dieser wertvollen Energieform auseinander. Wie kann elektrischer Strom sinnvoll und effizient im Eigenheim verwendet werden? Wie können wir Strom zukunftsverträglich nutzen oder ihn gar selbst erzeugen? Auf diese Fragen gehen Expert*innen in diesem WebSeminar ein.

Neuverpachtung gemeindeeigner Grundstücke

Die Gemeindegrundstücke werden zum 01.01.2023 bis 31.12.2027 neu verpachtet.

Es handelt sich dabei um Ackergrundstücke und Gärten.
Die Verpachtung ist ausschließlich an einheimische Bürgerinnen und Bürger vorgesehen.
Wer Interesse an einem oder mehreren Grundstücken hat, möchte sein Gebot in schriftlicher Form in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Pachtgebot“ bis spätestens 25. Oktober 2022, 10:00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Theilheim, Kilian-Wallrapp-Straße 1, abgeben. Gebote per E-Mail bleiben unberücksichtigt.

Auskünfte über die Grundstücke erteilt ferner die Gemeinde Theilheim, Herr Thomas Häusner, Telefon 98121 20, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bei der Abgabe der Gebote sind folgende Besonderheit zu beachten:

Wer sich für ein oder mehrere Ackergrundstücke interessiert, soll in seinem Gebot nicht nur einen Pachtpreis nennen, sondern auch angeben, ob und in welcher Art und Weise er welchen Teil der Ackerfläche (Größenangabe) extensiv nutzt. Förderungen dafür gibt es über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (beispielsweise KULA - Kulturlandschaftsprogramm, GAP-Förderung).

Bei der Vergabe der Ackergrundstücke werden der Pachtpreis und die Angaben zur extensiven Nutzung jeweils mit 50 % bewertet.
Über die Vergabe entscheidet ausschließlich die Gemeinde Theilheim nach ihrem Ermessen.

- Der Einsatz von Glyphosat ist grundsätzlich ausgeschlossen.

- Das Ausbringen von Klärschlamm oder Klärschlammresten ist nicht zulässig.

- Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist verboten.

Die Liste der zu verpachtenden Grundstücke finden Sie hier.

In den letzten Tagen häufen sich die Anfragen interessierter, aber auch besorgter Bürgerinnen und Bürger, die Angeboten eines Telekommunikationsanbieters zu einem Glasfaseranschluss „bombardiert“ werden.

Wir raten davon ab zum jetzigen Zeitpunkt, egal mit welchem Anbieter, einen Internetbereitstellungsvertrag mittels Glasfaser abzuschließen!
Ebenso raten wir den Anwohner / Anliegern der Kirchgasse, vorderen Kirchbergstraße und des Türschengrabens, sowie generell im Altort, einen Vertrag über einen Glasfaserhausanschluss (FTTH) abzuschließen.

Hintergrund:
Die Gemeinde Theilheim hat im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gerbrunn, Randersacker und Rottendorf, einen Gemeinschaftsantrag zum Ausbau der sog. „grauen und weißen NGA-Flecken“ bei der Internetversorgung in den jeweiligen Bereichen gestellt. Hierbei wird der Anschluss von mit Bandbreite unterversorgten Bereichen an das Glasfasernetz gefördert. (BayGibitR = Bayerische GigabitRichtlinie).

In einem aufwändigen. mehrstufigen Bieter- und Auswahlverfahren, hat letztendlich die Telekom Deutschland GmbH (TDG) die Ausschreibung für sich entschieden.

Am 22. Juli unterschrieben die vier beteiligten Gemeinden einen Kooperationsvertrag mit der TDG zum Anschluss / Ausbau des Glasfasernetztes. Die ursprüngliche Angebotssumme reduzierte sich letztendlich für alle sieben Lose (Theilheim Los 6 und 7) auf rund 2,4 Millionen Euro. Somit verringert sich der Eigenanteil der Gemeinde Theilheim (10%) auf ca. 72.000 €. Ursprünglich lag dieser bei rund 115.000 €. Dem hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 03.05.2022 zugestimmt. Die Mittel müssen ab dem Jahr 2023 in den drei aufeinanderfolgenden Haushalten berücksichtigt werden. (Stückelung 50% / 25% / 25%).

Zusätzliche Informationen

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