Aktuelles
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Herbstzeit ist Erntezeit!
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Öffentliche Führungen an der LWG
Herbstzeit ist Erntezeit!
Wann ist der richtige Erntezeitpunkt für Apfel, Birne und Co.? Welche Tricks gibt es zur richtigen Lagerung von Obst? Wie wirkt sich der Klimawandel auf den fränkischen Obstanbau aus? Und an welchen spannenden Forschungsthemen rund um das Thema Obst arbeitet die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) eigentlich? Die Antworten darauf sowie spannenden wie exklusive Einblicke in den neugestalteten LWG-Versuchsbetrieb „Stutel“ in Thüngersheim gibt es bei öffentlichen Erlebnisführungen.
Forschung zum Anfassen – Wissen zum Mitnehmen
Indianer-Bananen, Aronien, Kiwibeeren oder Feigen – bei einem Rundgang über das Gelände des Versuchsbetriebs lassen sich bei der öffentlichen Führung am Donnerstag, den 15. September 2022 um 18 Uhr, ganz besondere Exoten entdecken. Ein besonderes Highlight ist zudem der Gang durch den bunt blühenden „Biodiversitäts-Garten“, der bislang für die Öffentlichkeit nicht zugänglich war. Treffpunkt ist das Eingangstor des LWG-Versuchsbetriebes gegenüber dem Parkplatz, Ausfahrt B27, Thüngersheim Staustufe. Wer den Termin im September nicht wahrnehmen kann, hat im Oktober noch die Möglichkeit, den Versuchsbetrieb in Thüngersheim am Freitag, den 14. Oktober 2022 um 15 Uhr, im Rahmen einer öffentlichen Führung zu erkunden.
Anmeldung ist erforderlich
Die öffentlichen Führungen richten sich speziell an einzelne Personen, insbesondere Berufstätige sowie an kleine Gruppen. Sie dauern ca. 1,5 Stunden und kosten 5 € pro Person. Das Entgelt wird vor Ort vom Gästeführer entgegengenommen. Da die Gruppengröße auf 25 Teilnehmer beschränkt ist, bitten wir um eine verbindliche Anmeldung. Ohne Vorab-Anmeldung kann keine Teilnahme garantiert werden. Größere Gruppen werden gebeten s,ich über die Online-Anmeldung oder die Kontaktdaten auf unserer Homepage bei der Bayerischen Gartenakademie für einen individuellen Führungstermin anzumelden. Die Anmeldung ist per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0931 9801-3342 möglich.
Weitere Informationen zu den Führungen an allen Standorten der LWG sowie alle Termine finden Sie online unter www.lwg.bayern.de/fuehrungen
Tage der Innenentwicklung
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Landratsamt Würzburg untersagt das Entnehmen von Wasser aus Gewässern zweiter und dritter Ordnung
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Grund sind die langanhaltende Trockenheit und der niedrige Wasserstand
Das Landratsamt Würzburg untersagt das Entnehmen von Wasser aus Gewässern zweiter und dritter Ordnung per Allgemeinverfügung (gültig ab Samstag, 13. August 2022). Anbei informieren wir über die Hintergründe:
Aus welchem Grund hat das Landratsamt Würzburg die Allgemeinverfügung erlassen?
Die Gewässer im Landkreis Würzburg weisen aufgrund der lang anhaltenden Trockenphasen einen sehr niedrigen Stand auf. Zum Teil sind Flüsse und Bäche bereits trockengefallen. Da in der nächsten Zeit laut Wetterprognose keine Besserung in Sicht ist, sieht das Umweltamt keine Alternative dazu, den Gemeingebrauch und den Anlieger- und Eigentümergebrauch mindestens bis zum 30. September 2022 einzuschränken. Die Allgemeinverfügung ist auf Anregung des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg erlassen worden.
Welche Gewässer sind betroffen?
Betroffen sind hiervon alle Flüsse, Bäche, Seen und Teiche im Landkreis Würzburg mit Ausnahme der Gewässer erster Ordnung (die Flüsse Main und Tauber). Damit ist das Entnehmen von Wasser aus den Gewässern verboten, das bisher als Gemeingebrauch und Anlieger- und Eigentümergebrauchs erlaubt war.
Gibt es Ausnahmen?
Ausnahmen gibt es bei der Gefahrenabwehr – etwa dann, wenn die Feuerwehr zum Löschen Wasser aus einem Bach oder Teich entnimmt oder wenn es für die Entnahme eine besondere Erlaubnis gibt. Außerdem bleibt die Entnahme mit Handgefäßen (zum Beispiel Eimer und Gießkannen) weiter zulässig. Hier kommt es darauf an, dass für die Entnahme keine Pumpen oder andere Maschinen verwendet werden.
Was ist bei einer besonderen Erlaubnis zu beachten?
Bürgerinnen und Bürger, die über eine besondere Erlaubnis zur Entnahme von Wasser verfügen, werden vom Landratsamt hiermit besonders auf die jeweiligen Auflagen zur Erlaubnis hingewiesen. Diese sind im jeweiligen Bescheid nachzulesen. Aus den Auflagen ergeben sich im Einzelfall Einschränkungen für die Entnahme, wenn der Wasserpegel besonders niedrig ist – wie es derzeit der Fall ist.
Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist im Amtsblatt unter www.landkreis-wuerzburg.de/Amtsblatt nachzulesen.
Produkte und Erlebnisführungen Fränkische Zwetschge neu interpretiert
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Innovative Produkte mit der Fränkischen Zwetschge und eine humorvolle Erlebnisführung mit viel Wissen rund um die kleinen blauen Früchte – bei der diesjährigen Eröffnung der Zwetschgensaison bot die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ein vielseitiges und vor allem leckeres Programm.
Das „Blaue Gold“ ist vielseitig
Am Donnerstag, 21. Juli 2022, trafen sich Vertreter der Politik, der Weinbranche und Erzeuger in Sommerach. Beate Fiala von der Infovinothek Sommerach führte die rund 30 Teilnehmer durch den prämierten Weinort. An den verschiedenen Stationen gab es Zwetschgen in den unterschiedlichsten Varianten: Secco, Destillat, Gebäck, Aufstrich, Bratwurst, Leberwurst, Chutney, Balsamico, Senf, Ketchup, Wurst, Pralinés, Gelee, Marmelade und Knödel. Der Fantasie sind hierbei kaum Grenzen gesetzt – die Geschmacksvielfalt ist sehr beeindruckend.
„Das Gute ist so nah!“
Prof. Richard Balling vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erklärte, wie wichtig es sei, auf Regionalität zu setzen – nicht nur wegen des Klimaschutzes: „Das Gute ist so nah – du hast was Gscheits dahemm!“. Er betonte auch, dass das Konzept nur als Gemeinschaftswerk gut funktioniere. Dem stimmten Andreas Maier, Präsident der LWG, und Artur Steinmann, Präsident des Fränkischen Weinbauverbands, uneingeschränkt zu. Beide versicherten, sich auch künftig für die Inwertsetzung der Zwetschge zu engagieren und das Bewusstsein dafür schärfen.
Frankenland ist Zwetschgenland
Die Zwetschge gehört zur Fränkischen Kulturlandschaft und das schon seit Jahrhunderten. Bayernweit gesehen liegen mehr als 80 Prozent der Anbaufläche für Zwetschgen bei uns in Franken. Die Kombination von Weinbau, Brennereien und Tourismus hier ist einzigartig. Sowohl bei öffentlichen Einrichtungen als auch Erzeugern, Vereinen und Zusammenschlüssen besteht großes Interesse, die Zwetschge wieder stärker in Wert zu setzen und hier in Weinfranken als Leitprodukt neben dem Wein zu etablieren. Deshalb arbeiten das Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn), die LWG und der Fränkische Weinbauverband mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten seit Längerem zusammen.
Weitere Infos
Regionalität und damit kurze Transportwege zeichnen den „Local Hero“ genauso aus wie der vollmundige Geschmack. Mehr über die Fränkische Zwetschge und alle Verkaufsstellen finden Sie unter www.lwg.bayern.de/zwetschge und www.fraenkische-zwetschge.de.
Ferienpässe 2022
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Die Ferienpässe für den Sommer 2022 können ab sofort im neuen Rathaus - Kilian-Wallrapp-Straße 1 - erworben werden.
Wasserverbrauch in Trockenzeiten
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Wir möchten die andauernde Wetterlage zum Anlass nehmen und Ihnen einige Hinweise zum Umgang mit dem wertvollen Gut Wasser während längerer Trockenperioden geben.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat hierzu 14 Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher zusammengestellt:
Wassersparende Armaturen in Küche, Toilette und Bad können den Wasserverbrauch um bis zu 50 Prozent reduzieren.
Duschen statt baden. Denn zur Befüllung einer Badewanne werden 150 bis 170 Liter Wasser benötigt, für eine fünfminütige Dusche nur rund 70 Liter.
Wasch- und Geschirrspülmaschinen sollten immer nur voll angeschaltet werden.
Bei der Gartenbewässerung ist zu beachten: Pflanzen im Garten sollten morgens möglichst vor Sonnenaufgang oder abends nach Sonnenuntergang gegossen werden, um eine starke Verdunstung von Wasser durch Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
Es sollte nicht durch Sprinkler sondern mit Gartenschläuchen bewässert werden, die nahe an den Pflanzen liegen (Beispiel: Tröpfchenbewässerung).
Den Rasen nicht zu kurz und weniger häufig mähen: Ein längerer Rasen hält die Feuchtigkeit besser und vermindert damit den Bewässerungsbedarf.
Den Pool erst nach Sonnenuntergang befüllen und ihn möglichst abdecken. Das verringert die Verdunstung.
Der Trend zum Pool im eigenen Garten kann den Wassergebrauch im Sommer massiv erhöhen: Ein durchschnittlicher Aufstellpool von 3,66 Metern Durchmesser umfasst ein Volumen von 6500 Litern. Dies entspricht dem 52-fachen des Tagesbedarfs einer Person. Wenn mehrere Pools gleichzeitig befüllt werden, kann das im Einzelfall die technisch-hydraulischen Systeme Ihres Wasserversorgers überfordern. Um das Versorgungssystem zu entlasten ist es daher sinnvoll, an heißen Tagen den Pool nicht zu den Hauptverbrauchszeiten am Vormittag oder frühen Abend zu befüllen.
Autowaschanlagen sind heutzutage sehr effizient und verbrauchen wesentlich weniger Wasser, als wenn das eigene Auto zuhause gewaschen wird. Das Waschen von privaten Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Grund ist verboten und kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.