Aktuelles

Unser Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2021 beschlossen, die Rathausöffnungszeiten testweise auszuweiten.

Um den Bürger*innen mehr Flexibilität bei der Erledigung ihrer Anliegen in der Rathausverwaltung zu bieten, wird die Gemeinde probeweise im Zeitraum vom 01.10.2021 bis 31.12.2021 die Öffnungszeiten ändern und erweiterte Zeitfenster für den Publikumsverkehr anbieten.

Die Öffnungszeiten sind im genannten Zeitraum wie folgt:

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 7:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr  

 

 

 

 

Wenn die neuen, erweiterten Öffnungszeiten von den Bürger*innen angenommen, sollen diese später weiter beibehalten werden.

Diese Maßnahme soll ganz besonders den Bürger*innen ermöglichen, beispielweise Mittwoch früh vor der Arbeit Anliegen im Rathaus zu erledigen, aber auch den sog. „langen Donnerstag“ bis 19:00 Uhr nutzen zu können.

Pandemiebedingt ist allerdings noch immer eine Terminvereinbarung erforderlich. Dies gilt auch für die Abholung der Ferienpässe.

Schild Bauarbeiten 

Wegen des Baus des Entlastungskanals Reissgarten und der damit verbundenen Sanierung der Winterleitenstraße, wird die Winterleitenstraße,
ab Donnerstag, den 08.07.2021, bis auf Weiteres komplett für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Die Zufahrt für die Anwohner ist vom Tannenweg / Oberlehrer -Beck-Straße aus möglich. Das Verlassen der Winterleitenstraße erfolgt auf dem gleichen Weg. Aufgrund des schlechten Fahrbahnbelages wird um umsichtige Fahrweisen gebeten. Bitte achten Sie an Werktagen auf entgegenkommende Baustellenfahrzeuge.

Die Gemeinde beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).

Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).

Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des bayerischen Breitbandzentrums
www.schnelles-internet-in-bayern.de

Alle aktuellen Informationen zu unserem Förderfortschritt und wichtige Dokumente erhalten Sie auf der folgenden Seite:
gigabitbayern.de/lkr-wuerzburg-suedost

Von Nordosten herkommend verläuft eine 20 kV-Leitung der Mainfranken Netze GmbH (MFN) über den Spitzweg, die Dümpfelstraße, Oberer Kirchberg, Türschengraben, Gebrunner Weg und Altenberg bis zur Trafo-Station an der Industriestraße beim Autohaus Henneberger.

8 Betonmasten, die die Leitung tragen, sind verbraucht. Sie werden durch Stahlmasten ersetzt. Die Arbeiten dazu sollen am Montag, 20.09.2021, beginnen, und ca. 10 Arbeitstage dauern. Weil für die Montagearbeiten die 20 kV-Leitung freigeschaltet werden muss, werden zur unterbrechungsfreien Stromversorgung stellenweise Notstromaggregate eingesetzt, die über mehrere Tage in Funktion sind.

Während die Stromversorgung über diese Aggregate erfolgt, können die Eigenerzeugungsanlagen (PV-Anlagen, Blockheizkraftwerke) nicht in das Stromnetz einspeisen. Dafür bittet MFN um Verständnis.

Bei Fragen dazu steht Ihnen Tobias Hufnagel von der MFN, Tel. 0931 361461, gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 300 und der Grundsteuer B auf 300 für das Kalenderjahr 2021 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2021 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2020 in einem Betrag am 01.07.2021 fällig. Sollten die Grundsteuer-hebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Die amtliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer 2021 finden Sie hier

Die Jagdgenossenschaft Theilheim lädt zu ihrer nichtöffentlichen Mitgliederversammlung ein:

am Donnerstag, den 8. Juli 2021, 20:00 Uhr

im Vereinsheim des Kleintierzüchtervereins, Türschengraben

Die gesamte Einladung im Original zum Download 

 

Zusätzliche Informationen

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