Aktuelles

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg informiert:

Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung gestartet

 PF Waldnachwuchs im Blick ANTJE JULKE

Bei der Außenaufnahme zum Forstlichen Gutachten wird der Rehwildverbiss an jungen Waldbäumen systematisch erhoben. Foto: Antje Julke

 

Die Außenaufnahmen für das Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung haben begonnen. Seit einigen Tagen suchen die Inventurteams der Forstverwaltung an mehr als 300 Gitternetzpunkten im Landkreis Würzburg die nächstgelegene Waldverjüngung. Nach einem systematischen Verfahren beurteilen sie dort, ob und in welchem Umfang die vorhandenen kleinen Waldbäumchen von Rehen verbissen sind. Begleitet werden sie wenn möglich von den Jagdpächtern und Jagdgenossen (die Grundeigentümer) des jeweiligen Jagdreviers.

Im Landkreis Würzburg gibt es den ersten bestätigten Fall mit Geflügelpest (aviäre Influenza). Bei den untersuchten Hühnern aus einem kleinen Geflügelbestand, konnte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald am 25.02.2021 die hochpathogene Form des Virus H5N8 nachweisen.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Geflügelbestände zu verhindern, wurde um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet erstrecken sich über die Landkreisgrenze hinaus auf das Gebiet in den benachbarten Main-Tauber Kreis nach Baden-Württemberg. Das Sperrgebiet im Landkreis Würzburg umfasst folgende Ortschaften/Ortssteile: Röttingen, Neumühle und Tauberrettersheim.

Aufgrund des aktuellen Geschehens ist in der nächsten Zeit mit einem erhöhten Aufkommen an Meldungen über verendete Wildvögel zurechnen. Wir bitten daher, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, erneut um Ihre Unterstützung durch die Bevölkerung.

Alle Wildvogelfunde (Wassergeflügel, Greifvögel, Rabenvögel, keine Singvögel) sind dem Veterinäramt zu melden. Die Meldung und Einsammlung offensichtlich verunfallter Vögel (z.B. Verkehrsunfall, Flug gegen eine Fensterscheibe) ist derzeit nicht erforderlich.

Jeweils aktuelle Informationen und das Formular zur Meldung toter Wildvögel, finden Sie auf der Internetseite des Landkreises (Verbraucherschutz - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (FB 62)

 

Mit der Änderung der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) wurden zum 01.02.2021 neue, verbindliche Vordrucke für baurechtliche Verfahren eingeführt.

Damit werden die Vordrucke an die Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) durch die Novelle vom 01.02.2021 angepasst.
Die neuen Vordrucke können u. a. auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr heruntergeladen werden:

Bauantragsformulare - Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Die bisherigen Bauantragsformulare usw. können übergangsweise noch bis zum 01.03.2021 verwendet werden.
Für alle nach dem 01.03.2021 bei den Gemeinden eingereichten Bauanträge usw. sind die neuen Vordrucke verpflichtend zu verwenden.

Das Landratsamt Würzburg teilt mit, das die Kraftfahrzeugzulassungsstelle, am Freitag, den 26.02.2021, geschlossen ist.

Dies betrifft beide Standorte in Würzburg und in Ochsenfurt.

Update: Die Unterschrift erfolgt auf einem Tablett(computer). Lassen Sie sich unbedingt umgehend eine Kopie des Vertrages aushändigen!

In den letzten Tagen erhielten wir wiederholt Nachfragen von besorgten Bürger*innen, wegen Haustürbesuchen von "Mitarbeitern der Deutschen Telekom", die Glasfaseranschlüsse für private Haushalte vertreiben würden.

Es handelt sich hierbei mutmaßlich um Mitarbeiter einer Ranger Vertriebs- und Marketing GmbH, Düsseldorf und nicht um Mitarbeiter der Deutschen Telekom, auch wenn diese scheinbar offizielle Jacken der Deutschen Telekom tragen. Laut Auskunft eines Mitarbeiters der Firma, handelt es sich auch nicht um Glasfaser-Hausanschlüsse, sondern Glasfaserleitungen bis zum Verteilerkasten. Nahezu das gesamte Ortsgebiet wird aber bereits seit Jahren mittels dieser Technologie mit Telefon- und Internetanschlüssen versorgt.

Sie sollten die Mitarbeiter der Firma auf keinen Fall ins Haus lassen, damit diese Telefonleitungen überprüfen können.
Sollten Sie in den letzten Tagen bereits einen Vertrag abgeschlossen haben und dabei nicht sicher sein ob Sie hier hier korrekt beraten wurden, können Sie von Ihrem Widerufsrecht gebrauch machen:

Verbraucher könen bei Verträgen, die nicht in Geschäftsräumen geschlossen wurden (Haustürgeschäfte), ein Widerrufsrecht geltend machen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und der Widerruf ist ohne Angabe von Gründen möglich. Achtung: Die Frist gilt ab Datum der Unterschrift!

Verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen Geflügelpest -
Erster Fall bei Hausgeflügelbestand amtlich bestätigt

Das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informiert - München, 29.01.2021

Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern heute veranlasst.

Erforderliche Maßnahmen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Darin werden abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten Maßnahmen geregelt wie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion. Anordnungen erfolgen anhand einer für Bayern entwickelten Risikobewertung auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien.

Zusätzliche Informationen

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