Aktuelles

Das Landratsamt Würzburg erlässt die folgende Allgemeinverfügung (hier nur in Auszügen)

Auf Grund der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der aviären Influenza (Geflügelpest) in einem Geflügelbestand im Gebiet Sommerhausen, Landkreis Würzburg, am 15.03.2021, wurden nun die Gemeinden in einem 3-Kilometerradius um Sommerhausen zum Sperrgebiet erklärt..

Mit der gleichen amtlichen Feststellung, wird Theilheim daher zum Beobachtungsgebiet erklärt. Die Hauptzufahrten zum Ort wurden bereits entsprechend beschildert.

Pflichten, die sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet kraft Gesetz gelten:

a. Jeder, der im o. g. Sperrbezirk/Beobachtungsgebiet Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten hält (ausgenommen Tauben), hat dem Landratsamt Würzburg, Fachbereich Verbraucherschutz – Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts, die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.

b. Jeder, der Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten hält (ausgenommen Tauben), hat sicherzustellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen und die Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich nach Maßgabe der Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts über Mittel und Verfahren für die Durchführung einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektion gereinigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird. Gehaltene Vögel (Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten, ausgenommen Tauben) zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.

c. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

d. Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel (Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten, ausgenommen Tauben), frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach Maßgabe der Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts über Mittel und Verfahren für die Durchführung einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektion zu reinigen und zu desinfizieren.

e. Gehaltene Vögel (Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten, ausgenommen Tauben), frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Im Sperrbezirk gilt dies darüber hinaus für sämtliches Fleisch von Geflügel, Säugetiere, sonstige tierische Nebenprodukte und Futtermittel.

Würzburg, 15.03.2021
Landratsamt Würzburg
Thomas Eberth
Landrat

Schild Bauarbeiten 

Wegen der Errichtung eines Gebäudes am Eibelstädter Weg 4, wird die Durchfahrt des Eibelstädter Weges, von Dienstag, den 16.03. bis einschließlich Mittwoch, den 16.06.2021, halbseitig für den Verkehr gesperrt.

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg informiert:

Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung gestartet

 PF Waldnachwuchs im Blick ANTJE JULKE

Bei der Außenaufnahme zum Forstlichen Gutachten wird der Rehwildverbiss an jungen Waldbäumen systematisch erhoben. Foto: Antje Julke

 

Die Außenaufnahmen für das Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung haben begonnen. Seit einigen Tagen suchen die Inventurteams der Forstverwaltung an mehr als 300 Gitternetzpunkten im Landkreis Würzburg die nächstgelegene Waldverjüngung. Nach einem systematischen Verfahren beurteilen sie dort, ob und in welchem Umfang die vorhandenen kleinen Waldbäumchen von Rehen verbissen sind. Begleitet werden sie wenn möglich von den Jagdpächtern und Jagdgenossen (die Grundeigentümer) des jeweiligen Jagdreviers.

Im Landkreis Würzburg gibt es den ersten bestätigten Fall mit Geflügelpest (aviäre Influenza). Bei den untersuchten Hühnern aus einem kleinen Geflügelbestand, konnte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald am 25.02.2021 die hochpathogene Form des Virus H5N8 nachweisen.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Geflügelbestände zu verhindern, wurde um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet erstrecken sich über die Landkreisgrenze hinaus auf das Gebiet in den benachbarten Main-Tauber Kreis nach Baden-Württemberg. Das Sperrgebiet im Landkreis Würzburg umfasst folgende Ortschaften/Ortssteile: Röttingen, Neumühle und Tauberrettersheim.

Aufgrund des aktuellen Geschehens ist in der nächsten Zeit mit einem erhöhten Aufkommen an Meldungen über verendete Wildvögel zurechnen. Wir bitten daher, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, erneut um Ihre Unterstützung durch die Bevölkerung.

Alle Wildvogelfunde (Wassergeflügel, Greifvögel, Rabenvögel, keine Singvögel) sind dem Veterinäramt zu melden. Die Meldung und Einsammlung offensichtlich verunfallter Vögel (z.B. Verkehrsunfall, Flug gegen eine Fensterscheibe) ist derzeit nicht erforderlich.

Jeweils aktuelle Informationen und das Formular zur Meldung toter Wildvögel, finden Sie auf der Internetseite des Landkreises (Verbraucherschutz - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (FB 62)

 

Mit der Änderung der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) wurden zum 01.02.2021 neue, verbindliche Vordrucke für baurechtliche Verfahren eingeführt.

Damit werden die Vordrucke an die Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) durch die Novelle vom 01.02.2021 angepasst.
Die neuen Vordrucke können u. a. auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr heruntergeladen werden:

Bauantragsformulare - Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Die bisherigen Bauantragsformulare usw. können übergangsweise noch bis zum 01.03.2021 verwendet werden.
Für alle nach dem 01.03.2021 bei den Gemeinden eingereichten Bauanträge usw. sind die neuen Vordrucke verpflichtend zu verwenden.

Das Landratsamt Würzburg teilt mit, das die Kraftfahrzeugzulassungsstelle, am Freitag, den 26.02.2021, geschlossen ist.

Dies betrifft beide Standorte in Würzburg und in Ochsenfurt.

Zusätzliche Informationen

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