Aktuelles aus Theilheim
Busfahrplan an Weihnachten und Silvester 2023
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Ob zum Festessen oder zur nächsten Party: Die APG ist auch dieses Jahr an Weihnachten und Silvester für Fahrgäste im Einsatz. Generell wird am 24. und 31. Dezember nach dem Sonntagsfahrplan gefahren. Da am Abend einige Fahrten optimiert wurden, werden Fahrgäste gebeten sich vorab zu informieren.
Einmal kaufen, drei Tage fahren
Für alle Gelegenheitsfahrer empfiehlt die APG den Kauf einer Tageskarte Solo bzw. Plus (2 Erwachsene & 4 Kinder). Fahrgäste sind so nicht nur an Heilig Abend mobil, auch an den darauffolgenden Feiertagen ist die Fahrkarte gültig.
Alle Änderungen finden Fahrgäste online unter www.apg-info.de/Feiertage.
Gerne informiert die APG auch persönlich:
APG-Beratungscenter
Juliuspromenade 40 – 44
97070 Würzburg oder telefonisch unter 0931 45280-0
Essen an Weihnachten
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Nach einem festlichen Weihnachtsessen genügt hübsch angerichtetes Obst als Nachtisch. / © PantherMedia /Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gesunde Gaumenfreuden
Die meisten von uns verbinden das Weihnachtsfest mit besonders köstlichem Essen. Andererseits verdirbt vielleicht die Aussicht auf zusätzliches „Hüftgold“ den Spaß am Schlemmen während der Festtage. „Wer selbst kocht, kann auch festliche Mahlzeiten ausgewogen gestalten und ein Übermaß an allzu gehaltvollen Zutaten vermeiden“, sagt Ulrike Jaques, Ernährungsexpertin von der AOK in Würzburg. Sie setzt gerade an Weihnachten auf Qualität statt Quantität.
Tipps für das Schlemmen ohne Reue
Beim Einkaufen und Zubereiten des Festessens hilft es, Fett- und Zuckerfallen zu umgehen. Als Hauptgericht bieten sich fettarmer Fisch, magere Fleischsorten oder Vegetarisches wie etwa regionale und saisonale Gemüsegerichte an. Küchentechnisch ist Fleisch und Fisch „natur" fettärmer als paniert und gedünstet leichter als gebraten. Eine Cremesuppe oder eine Sahnesauce sind dagegen schwerer als eine klare Suppe und eine Gemüsesauce. Frischer Salat und gedünstetes Gemüse können reichlich genossen werden und schmecken auch mit fettarmen Soßen, die sich gut mit Kräutern und Gewürzen abschmecken lassen. Wer bei den Beilagen Klöße oder Salz- und Pellkartoffeln statt Kroketten oder Pommes Frites wählt, spart damit ebenfalls Fett ein. Dasselbe gilt für Nachtisch aus frischen Früchten statt Mousse oder Sahnecreme. „Außerdem tut es der Geselligkeit in der Familie und mit Freunden keinen Abbruch, wenn es lange Pausen zwischen den Gängen gibt oder einzelne Gänge ausfallen, zum Beispiel der süße Nachtisch, wenn es ohnehin noch Weihnachtsplätzchen gibt“, meint Ulrike Jaques. Übrigens: Alkohol zum oder nach dem Essen liefert zusätzlich Kalorien und verlangsamt die Verdauung.
Digitaler Bauantrag ab dem 1. Januar 2024
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Das Landratsamt Würzburg erweitert sein digitales Angebot: Ab dem 1. Januar 2024 können Bauanträge auch digital über das BayernPortal eingereicht werden. Vorteile sind kürzere Wege für alle Beteiligten, minimierte Druckkosten, schnellere Kommunikation und Energieeinsparung durch den Wegfall der Postwege.
Ab 1. Januar 2024 bietet das Landratsamt Würzburg den vom Bayerischen Bauministeri-um in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Digitalministerium entwickelten digitalen Bauantrag an. „Ich freue mich sehr, dass wir die digitale Bauantragstellung anbieten können“, so Landrat Thomas Eberth. „Gerade in diesem Bereich ist die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung für alle Beteiligten von großer Bedeutung.“
Anträge können dann einfach und medienbruchfrei über das BayernPortal eingereicht und an das Landratsamt Würzburg weitergeleitet werden. Darüber hinaus profitieren auch die Mitarbeitenden der Bauaufsichtsbehörde von der neuen Lösung, da die händische Erfassung in der Fachsoftware entfällt.
Durch den digitalen Bauantrag können Anträge schneller bearbeitet werden. „Wir können beteiligte Fachbehörden dann viel früher und auch gleichzeitig in ein Verfahren einbeziehen“, erklärt Dr. Benedikt Kaufmann, Geschäftsbereichsleiter des Bauamtes. Denn oftmals sind Stellungnahmen von den Fach-stellen für Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht und Denkmalschutz, aber auch vom Wasserwirtschaftsamt, Straßenbauamt oder Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzuholen.
BayernPortal
Die Einreichung digitaler Bauanträge und weiterer baurechtlicher Anträge ist ab dem 1. Januar 2024 über das BayernPortal des Freistaates Bayern möglich.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt, die ab Januar 2024 auf der Internetseite des Landratsamtes zur Verfügung stehen: www.landkreis-wuerzburg.de/bauamt.
Über diese Online-Assistenten können bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (wie zum Beispiel Architekten und Ingenieure) die baurechtlichen Anträge einreichen. Auf der Internetseite sind unter anderem auch die wichtigsten Fragen und Antworten zum digitalen Bauantragsverfahren zu finden.
Mehr Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie im Internet auch unter www.digitalerbauantrag.bayern.de auf der Seite „Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Wichtige Änderung im Verfahrensablauf – Einreichung nun beim Landratsamt
Neben der neuen digitalen Möglichkeit können Bauanträge ab dem 1. Januar 2024 auch weiterhin in der bisherigen Papierform eingereicht werden.
Allerdings kommt es ab Januar 2024 zu einer wesentlichen Änderung bei Abgabe der Bauanträge: Für Verfahren, in denen das Landratsamt Würzburg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Teilbaugenehmigungsanträge, Anträge über bauordnungsrechtliche Abweichungen, z. B. bei Abstands-flächen oder vom Brandschutz, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein.
Sowohl digitale als auch Anträge in Papierform für diese Verfahren sind ab dem 1. Januar 2024 ausschließlich und nur direkt beim Landratsamt Würzburg, Bauamt, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, einzureichen.
Kommunen bleiben am Verfahren beteiligt
Die Gemeinden und Städte im Landkreis Würzburg bleiben jedoch ein unverzichtbarer Teil der baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Sie werden sofort nach Eingang der Unterlagen durch das Landratsamt Würzburg digital informiert und um ihr gemeindliches Einvernehmen gebeten.
Für Verfahren, in denen eine Gemeinde die abschließende Entscheidung trifft, erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor direkt bei der Gemeinde. Dies betrifft Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen oder Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften. Werden diese Anträge digital über das BayernPortal gestellt, reicht das Landratsamt sie auch digital an die Gemeinden weiter.
Rathaus am 7. und 8. Dezember 2023 geschlossen
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Wegen verschiedener Mitarbeiterschulungen
bleibt das Rathaus am Donnerstag, den 07.12.2023 und
den Freitag, den 08.12.2023 geschlossen.
Änderungen beim Winterdienst 2023/2024
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Leider wird es wegen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitvorschriften (Unfallverhütungsvorschriften und tarifvertragliche Regelungen spielen ebenfalls eine Rolle) für die Gemeinde als Arbeitgeber immer schwerer, ein Arbeitszeitmodell für die Winterdienstrufbereitschaft zu erstellen und aufrecht zu erhalten. Diese Regeln sind sinnvoll und schützen unsere Mitarbeiter im Bauhof.
Um das klarzustellen: Wir sprechen hier über die Winterdienstrufbereitschaft, also Einsatzzeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten des Bauhofs.
Hierbei ist ein Mitarbeiter allerdings schon ab 2:00 Uhr in Bereitschaft, um die Lage zu beobachten und entsprechend zu beurteilen.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung leistet die Gemeinde Theilheim innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit Winterdienst.
Im Zeitraum vom 15. November bis 31. März des Folgejahres, leistet unser team.bauhof Winterdienstbereitschaft. Diese gilt bei Erreichen der kritischen Temperaturschwelle von +2° Celcius oder bei entsprechenden Wetterprognosen für Schnee und Eis, jeweils:
Montag bis Freitag, von 5:00 - 20:00 Uhr
Samstag, von 6:00 - 20:00 Uhr
Sonntag, von 8:00 - 20:00 Uhr
Schreiben des 1. Bürgermeisters an die Benutzer der Jakobstalhalle
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Liebe Benutzer*innen unserer Jakobstalhalle,
ich hatte den Termin am 7. Dezember extra anberaumt, um mit euch in Ruhe und mit Besonnenheit, mögliche Auswirkungen der gegenwärtigen Situation zur Unterbringung von Geflüchteten im Landkreis Würzburg und mögliche Auswirkungen auf den Betrieb unserer Jakobstalhalle zu besprechen. Ich wollte das Gespräch möglichst frühzeitig suchen, damit es nicht wieder heißt, „man würde alles immer nur kurz vorher erfahren“.
Ich weiß nicht wer von euch nichts besseres zu tun hatte, als diese Einladung sofort in den Sozialen Medien in Umlauf zu bringen.
An den unsinnigen und falschen Behauptungen, dass die Halle „ab der ersten Dezemberwoche zwangsbelegt wird", ist nicht ein Funken Wahrheit.
In der Presseerklärung des Landratsamtes „Landrat ruft dringend dazu auf, leerstehende Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten anzubieten", betont Landrat Thomas Eberth ausdrücklich dass er „Die Belegung von Turnhallen … als allerletztes Mittel sieht, wenn wir die uns zugewiesenen Personen anderweitig nicht mehr unterbringen können.“
Alle 52 Gemeinde, Märkte und Städte des Landkreises, leisten hier Ihren Beitrag zur Erfüllung gesetzlicher und menschlicher Pflichten.
Die Geflüchteten aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern, werden gemäß des sog. Monheimer Schlüssels, fair und gleichmäßig über alle Kommunen verteilt. Leser der Main-Post werden sicherlich feststellen können, dass dies keine alleiniges Problem unseres Landkreises ist, sondern neben unseren Nachbarlandkreisen Main-Spessart und Rhön-Grabfeld, ein bundesweites Thema darstellt.
Nachdem Theilheim seine Quote aus verschiedenen und offensichtlichen Gründen, untererfüllt hat, stehen wir sicherlich nicht ganz am Ende der „Liste der Gemeinden“. Diese Liste ist aber dynamisch, das heißt sie verändert sich ständig. Unser Landkreis ist ständig intensiv auf der Suche nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten: Suche nach Notunterkünften im Landkreis: Könnten das Kloster Fährbrück und die Fuchsenmühle unter den nächsten sein?
Mit jeder dieser neugefundenen Notunterkünfte verschiebt sich eine mögliche Inanspruchnahme der Kreiskommunen wochenweise nach hinten.
Ja, es kann nicht mit 100%-iger Sicherheit ausgeschlossen werden, dass auch die Jakobstalhalle in Anspruch genommen wird.
Neben der rechtlichen Verpflichtung, sehe ich auch eine menschliche Komponente: Es sind keine Kisten, Tiere oder Außerirdische die bei uns Schutz suchen, sondern MENSCHEN auf der Flucht. Vielleicht sind wir in wenigen Jahren, wenn der Golfstrom endgültig zusammen gebrochen ist und bei uns eine mögliche neue Eiszeit beginnt, dankbar dafür dass uns andere Länder Zuflucht gewähren?
Ich habe am Wochenende mit nahezu allen beteiligten Benutzern der Halle (eine Person habe ich nicht erreicht, zu einer weiteren fehlen mir die Kontaktdaten) hier im Verteiler persönlich gesprochen und Verständnis für die Situation zurück erhalten. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich!
Den ursprünglich für den am 7. Dezember anberaumten Termin sage ich hiermit ab.
Dingender Hinweis zur Benutzung der Duschen in der Jakobstalhalle:
Wegen eines akuten Legionellen-Befalls in sämtlichen Duchen (1 bis 4), werden die Bereich ab morgen kurzfristig geschlossen.
Sobald der Bereich wieder gefahrlos benutzt werden kann, werden wir euch umgehend verständigen.
mit freundlichen Grüßen
––
Thomas Herpich
Erster Bürgermeister
Gemeinde Theilheim
Kilian-Wallrapp-Straße 1
97288 Theilheim
09303 98121 50
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www.theilheim.de
Dieses Schreiben wurde am 26. November 2023 per E-Mail an sämtliche Dauermieter der Jakobstalhalle versandt.