Aktuelles aus Theilheim
Neuregelung der Art der amtlichen Bekanntmachung ab 01.08.2024
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Amtliche Bekanntmachungen werden nur noch digital auf der Internetseite der Gemeinde Theilheim veröffentlicht.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2024 einen entsprechenden Beschluss in öffentlicher Sitzung gefasst.
Über diesen Link können Sie sich über alle Bekanntmachungen der Gemeinde informieren: theilheim.de/amtliches.html
Ihre Vorteile:
Für Sie hat das zum einen den Vorteil, dass der Gang zur Amtstafel entfällt – und auch mancher Gang in das Rathaus.
Denn bezieht sich eine Bekanntmachung auf zur Einsicht auszulegende Unterlagen (wie z. B. Satzungen oder Verordnungen), werden auch diese über das Internet zugänglich gemacht.
Bekanntmachungen bleiben online verfügbar und werden auf der gemeindlichen Homepage archiviert.
Was passiert mit der ehemaligen Amtstafel vor dem Alten Rathaus?:
Alle im Gemeindebereich vorhandenen Aushängekästen dienen lediglich der Information und sind nicht amtlich.
Die bisherige Gemeindetafel (ehem. Amtstafel) vor dem alten Rathaus wird ab 01.08.2024 als Aushangkasten geführt.
Feldbrandtag 2024
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Der Verband für Landwirtschaftliche Fachbildung, Kreisverband Kitzingen und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg laden ein zum:
Feldbrandtag 2024: Feldbrandbekämpfung und Risikomanagement in der Landwirtschaft
am Samstag, 10. August 2024 um 10.00 Uhr
Betrieb Niedermeyer, Neuhof 1, 97337 Dettelbach
Immer längere und intensivere Hitzeperioden, bedingt durch den Klimawandel lassen häufig Feldbrände in der Erntezeit mit Schäden an Maschine und Erntegut entstehen.
Welche Maßnahmen dagegen zielführend sind, wird im Rahmen der Veranstaltung erläutert.
Dazu laden in Kooperation der vlf Kitzingen, der vlf Bezirksverband Unterfranken und die Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten ein.
Programm:
▪ 10:00 Uhr Begrüßung Gastgeber Klaus Niedermeyer, Vorsitzender vlf Kitzingen
▪ 10:10 Uhr Vortrag: „Praktische Prävention und Regulierungsmöglichkeit von Landwirten und Feuerwehr“, Sebastian Muth, Kreisbrandinspektor Kitzingen
▪ 11:00 Uhr Vortrag: „Rechtlicher und versicherungstechnischer Rahmen im Ernstfall, Roman Kubitschek, Versicherungskammer Bayern
▪ 12:00 Uhr Diskussion und Abschluss, Matthias Ruß, Vorsitzender vlf Unterfranken
Auf Ihr Kommen freuen sich
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Sie haben Probleme mit Hornissen oder Wespen?
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Bildnachweis: iStockphoto / kojihirano
Tatsächlich ist 2024 in Unterfranken kein ausgeprägtes Hornissen- oder Wespenjahr.
Wenn Sie trotzdem ein Hornissen- oder Wespennest in Ihrem Gebäude haben, sollten Sie sich an den Verein AKAN e.V. (AKAN, der Arbeitskreis Arten- und Naturschutz) wenden.
Entfernen Sie das oder die Nester auf keinen Fall auf eigene Faust. Diese Insekten sind äußerst wehrhaft uns sehen obendrein auch noch sehr gut.
Der AKAN e.V. ist kompetenter Ansprechpartner bei Fragen rund um Wespen, Hummeln und Hornissen. Sein Arbeitsschwerpunkt besteht darin, Konflikte zwischen Mensch und wild lebenden Tieren im häuslichen Bereich zu lösen.
Bei Bedarf kümmert sich AKAN gegen eine Gebühr um das artgerechte Versetzen von Wespen- oder Hornissennestern, ggf. in Koordination mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Würzburg.
Sie ereichen den Verein entweder
per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
telefonisch unter: 0176 56 70 20 30.
Stark verzögerte Ausstellung von Reisepässen
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Bei der Beantragung von Reisepässen sollte man derzeit mehr Zeit einplanen:
Grund hierfür sind massive Lieferprobleme der Bundesdruckerei bei der Ausstellung von Reisepässen. Anscheinend war nicht absehbar, dass die Abschaffung der Kinderreisepässe zusätzlichen Bedarf wecken würde.
Die Ausstellung der Pässe, die normalerweis binnen zwei und vier Wochen erfolgt, kann zur Zeit bis zu acht Wochen dauern.
Für dringende Notfälle bietet die Bundesdruckerei ein Expressverfahren an.
Die Kosten für die Express-Gebühr betragen 32,00 € zusätzlich,
zu den Pass-Gebühren von 70,00 € - bei 10-jähriger Gültigkeit ( über 24 Jahre)
oder 37,50 € bei 6-jähriger Gültigkeit ( unter 24 Jahre).
Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen
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Das Landratsamt Würzburg teilt mit:
Am Samstag, den 15.06.2024 wurde im hessischen Landkreis Groß-Gerau das ASP-Virus bei einer erlegten Wildschweinbache festgestellt. Dies ist der erste Nachweis des ASP-Virus in Hessen und mit ca. 45 km Entfernung zur bayerischen Landesgrenze der bislang Unterfranken am nächsten gelegene Ausbruch. Wie der hessischen Pressemitteilung vom 16.06.2024 zu entnehmen (Erstmals ein Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Hessen | landwirtschaft.hessen.de), laufen die dortigen Bekämpfungsmaßnahmen auf Hochtouren (Verbringungsverbote, Jagdverbote, intensive Kadaversuchen etc.). Wie der Pressmitteilung des bayerischen Staatsministers für Umwelt- und Verbraucherschutz Thorsten Glauber vom 17.06.2024 zu entnehmen (Abwehrmaßnahmen in Bayern weiter intensiviert), werden auch in Bayern die Abwehrmaßnahmen weiter intensiviert. Unterfranken steht hier aufgrund der räumlichen Nähe zum positiv beprobten Wildschwein im Fokus. Unter die Abwehrmaßnahmen fallen insbesondere verstärkte Monitoringmaßnahmen der Wildschweinpopulation, die auch durch die Anhebung der Abschussprämie auf 100,00 EUR (rückwirkend für das Jagdjahr 2024) unterstützt werden sollen.
Weiterlesen: Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen
Lebensmittelallergie-Tag
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Lebensmittelallergien werden oft durch Eiweiße verursacht. Die häufigsten Allergieauslöser sind in der Kuhmilch zu finden, gefolgt von Weizen, Eiern, Fisch und Meeresfrüchten sowie Nüssen und Hülsenfrüchten. / © PantherMedia / Z Jan
Immer mehr Menschen vermuten, unter einer Nahrungsmittelunverträglichkeit oder einer Lebensmittelallergie zu leiden. Zum deutschen Lebensmittelallergie-Tag am 21. Juni hier Informationen und Anregungen von Ulrike Jaques, der Ernährungsexpertin der AOK in Würzburg.
Welche Lebensmittel verursachen Allergien oder sind häufig unverträglich?
Echte Lebensmittelallergien sind gar nicht so zahlreich, wie man vielleicht denkt. Sie kommen bei zwei bis fünf Prozent der Erwachsenen vor, bei Kindern sind etwa fünf bis zehn Prozent betroffen. Die häufigsten Allergieauslöser sind Eiweiße in der Kuhmilch, gefolgt von Weizen, Eiern, Fisch und Meeresfrüchten sowie Nüssen und Hülsenfrüchten. Bei einer echten Allergie ist immer das Immunsystem beteiligt und es kommt zu teilweise heftigen Reaktionen im Körper. Mit 20 bis 25 Prozent sind Nahrungsmittelunverträglichkeiten deutlich häufiger. Meistens werden dabei Kohlenhydrate wie Fruktose, das heißt Fruchtzucker, oder Laktose, der Milchzucker, nicht richtig verdaut, was zu starken Beschwerden führen kann.
Was kann ich bei Verdacht auf eine Lebensmittelallergie tun?
Gelegentliche Beschwerden nach dem Essen wie Bauchschmerzen, Völlegefühl oder Blähungen kennen praktisch alle Menschen. Kommt das häufiger vor oder kommen weitere Symptome hinzu, zum Beispiel Erbrechen, Durchfall oder Hautreaktionen, kann es sinnvoll sein, ein Ernährungstagebuch zu führen und aufzuschreiben, was man gegessen hat und welche körperlichen Auswirkungen es gab. Das kann beim nächsten Schritt, dem Besuch bei Hausarzt oder Allergologin und der Diagnostik sehr nützlich sein.
Wie kann ich den Lebensmitteln ausweichen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen?
Handelt es sich um eine Allergie, muss man seine speziellen Allergene anfangs konsequent weglassen, denn schon kleinste Mengen können allergische Reaktionen auslösen. Bei einigen Lebensmittelallergien lassen nach einer gewissen Zeit die Symptome nach oder vergehen ganz.
Aber: Wenn jemand die Ernährung ohne eine gesicherte Allergiediagnostik umstellt, verschwinden oft unnötig viele Lebensmittel vom Speiseplan. Das kann dazu führen, dass wichtige Nährstoffe in der Kost fehlen und vor allem bei einer übertrieben strengen Diät das Essen überhaupt nicht mehr schmeckt. Deshalb ist hier wie bei jeder Ernährungsumstellung eine professionelle Ernährungsberatung sehr hilfreich. Bei einer Unverträglichkeit hingegen kann man oft weiterhin kleine Mengen des Nahrungsmittels zu sich nehmen und muss sich nur so weit einschränken, dass keine Beschwerden auftreten. Gut für die Betroffenen: In den vergangenen Jah-ren gab es bei der Lebensmittelkennzeichnung entscheidende Verbesserungen. Die 14 Hauptallergene sowie Laktose müssen auf Verpackungen deklariert und zusätzlich deutlich in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Das gleiche gilt für unverpackte Lebensmittel, beispielsweise beim Bäcker, Metzger oder in der Gastronomie.
Internet-Tipps:
Allergenkennzeichnung - BZfE
Lebensmittelallergien | DGE
Nahrungsmittelallergie | AOK