Aktuelles

Der BUND Naturschutz lädt zu seiner Mitgliederversmmlung ein:

Freitag, 15.10.2021, 19:00 Uhr, Vereinsraum in der Jakobstalhalle.

Tagesordnung:
Begrüßung durch den Vorsitzenden Armin Amrehn
Beschluss der Tagesordnung
Kassenbericht der Ortsgruppe
Entlastung des Vorstands
Neuwahlen
Sonstiges

KiP DieTanzkinder

Wir freuen uns das Konzert mit den Tanzkindern im Rahmen des Kultursommers 2021 ankündigen zu können. Nachdem die im letzten Jahr geplante Veranstaltung ausfallen musste, laden wir Sie herzlich zur ersten Veranstaltung der "Kultur im Park" ein. Weitere Infos zur Band und Hörproben finden Sie hier: Die Tanzkinder

Die Veranstaltung findet im Bürgerpark Theilhein (alter Friedhof), Kilian-Wallrapp-Straße, statt.

Das Konzert beginnt um 19:00 Uhr, die Veranstaltung endet spätestens um 22:00 Uhr. Einlass ab 18:00 Uhr.
Der Eintritt beträgt 6,- €. Die gibt es Karten nur im Vorverkauf bei den Bäckereien Fuchs (Brunnenstraße 2) und Ganz (Hauptstraße 37) und im Rathaus (Bachstraße 13), zu den üblichen Öffnungszeiten. Verkauf nur so lange der Vorrat reicht - begrenzte Sitzplatzanzahl.

Im Eingangsbereich werden Theilheimer Weine angeboten, vor dem Gelände frisch zubereitete Flammkuchen.

Corona Hygiene Hinweis: Beim Betreten und Verlassen des Geländes beim Aufsuchen der Toilleten und an den Verkaufsständen besteht Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske). Die Kontaktdaten der Besucher werden am Einlass zur Kontaktnachverfolgung erfasst (CWA, Luca und Papier).

Eine Veranstaltung der Gemeinde Theilheim, in Zusammenarbeit mit der ILE Allianz Maindreieck.
kultursommer

Unterstützt durch: Landratsamt Würzburg, Sparkasse Mainfranken Würzburg, VR-Bank Würzburg 

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, weist auf die Broschüre „Artenschutz leicht gemacht – Eine Handreichung für Bürgerinnen und Bürger“ hin.

Der Natur- und Artenschutz ist den Menschen in Bayern ein echtes Herzensanliegen. Das hat das Volksbegehren Rettet die Bienen! vor zwei Jahren gezeigt. Die Staatsregierung hat mit dem Runden Tisch und dem Versöhnungsgesetz dieses Anliegen aufgenommen.

Unser Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2021 beschlossen, die Rathausöffnungszeiten testweise auszuweiten.

Um den Bürger*innen mehr Flexibilität bei der Erledigung ihrer Anliegen in der Rathausverwaltung zu bieten, wird die Gemeinde probeweise im Zeitraum vom 01.10.2021 bis 31.12.2021 die Öffnungszeiten ändern und erweiterte Zeitfenster für den Publikumsverkehr anbieten.

Die Öffnungszeiten sind im genannten Zeitraum wie folgt:

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 7:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr  

 

 

 

 

Wenn die neuen, erweiterten Öffnungszeiten von den Bürger*innen angenommen, sollen diese später weiter beibehalten werden.

Diese Maßnahme soll ganz besonders den Bürger*innen ermöglichen, beispielweise Mittwoch früh vor der Arbeit Anliegen im Rathaus zu erledigen, aber auch den sog. „langen Donnerstag“ bis 19:00 Uhr nutzen zu können.

Pandemiebedingt ist allerdings noch immer eine Terminvereinbarung erforderlich. Dies gilt auch für die Abholung der Ferienpässe.

Schild Bauarbeiten 

Wegen des Baus des Entlastungskanals Reissgarten und der damit verbundenen Sanierung der Winterleitenstraße, wird die Winterleitenstraße,
ab Donnerstag, den 08.07.2021, bis auf Weiteres komplett für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Die Zufahrt für die Anwohner ist vom Tannenweg / Oberlehrer -Beck-Straße aus möglich. Das Verlassen der Winterleitenstraße erfolgt auf dem gleichen Weg. Aufgrund des schlechten Fahrbahnbelages wird um umsichtige Fahrweisen gebeten. Bitte achten Sie an Werktagen auf entgegenkommende Baustellenfahrzeuge.

Die Gemeinde beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).

Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).

Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des bayerischen Breitbandzentrums
www.schnelles-internet-in-bayern.de

Alle aktuellen Informationen zu unserem Förderfortschritt und wichtige Dokumente erhalten Sie auf der folgenden Seite:
gigabitbayern.de/lkr-wuerzburg-suedost

Zusätzliche Informationen

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